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Haushaltsbescheinigung (Gelesen: 2.159 mal)
lluuna
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i4a rocks!


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19.04.2020 um 15:58:22
 
Hallo zusammen,

meine Ausländerbehörde teilte mir schriftlich mit, dass ich für die spätere Beantragung der NE unter anderem auch eine Haushaltsbescheinigung einreichen soll.

Leider kann ich mit dem Formular nicht viel anfangen und weiß außerdem nicht genau, was ein Haushaltsvorstand in diesem Zusammenhang bedeutet. Was ist der Zweck dieses Dokuments in Bezug auf eine NE? Wer gilt als Haushaltsvorstand?

Wenn es relevant ist, bin ich ledig, wohne aber mit meinem Freund zusammen.

Vielen lieben Dank vorab für die Unterstützung!
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #1 - 20.04.2020 um 08:03:05
 
Das ist im Prinzip nichts anderes als eine (erweiterte) Meldebescheinigung (auch bekannt als Aufenthaltsbescheinigung, Lebensbescheinigung, ...). Bekommst Du als Auszug aus dem Melderegister beim zuständigen Einwohnermeldeamt.

Haushaltsvorstand ist wohl üblicherweise der Mieter der Wohnung (gem. Mietvertrag), muss aber nicht so sein. Ist auch nicht so wichtig, wer da bestimmt wird.

Vordrucke gibt es möglicherweise zum Vorabausfüllen auf der Website Deiner Kommune.

Ist offensichtlich relevant für Deine ABH, um die Sicherung des LU bewerten zu können.

Gruß


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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Melanny
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Antwort #2 - 20.04.2020 um 09:34:18
 
Haushaltsvorstand ist die Person mit den höchsten Einkommen - "Haupteinkommensbezieher/in" - findet eher bzw. mitunter noch Verwendung im Sozialhilfebereich, obwohl der Begriff schon veraltet ist.

Auch wenn hin und wieder in Sozialhilfeanträgen danach gefragt wird, spielt der Status leistungsrechtlich keine so bedeutende Rolle mehr.

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lluuna
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Antwort #3 - 21.04.2020 um 15:33:26
 
T.P.2013 schrieb am 20.04.2020 um 08:03:05:
Das ist im Prinzip nichts anderes als eine (erweiterte) Meldebescheinigung (auch bekannt als Aufenthaltsbescheinigung, Lebensbescheinigung, ...). Bekommst Du als Auszug aus dem Melderegister beim zuständigen Einwohnermeldeamt.

Haushaltsvorstand ist wohl üblicherweise der Mieter der Wohnung (gem. Mietvertrag), muss aber nicht so sein. Ist auch nicht so wichtig, wer da bestimmt wird.

Vordrucke gibt es möglicherweise zum Vorabausfüllen auf der Website Deiner Kommune.

Ist offensichtlich relevant für Deine ABH, um die Sicherung des LU bewerten zu können.

Gruß


Eine erweiterte Meldebescheinigung liegt mir bereits vor, diese enthält nämlich meine ehemaligen Anschriften, jedoch keine Informationen zu weiteren Mietern. Mein Freund hat natürlich eine eigene Meldebescheinigung nach der Ummeldung erhalten und er ist in unserem Mietvertrag auch als Mieter mit aufgenommen.

Ist die Haushaltsbescheinigung dann trotzdem erforderlich? Den Vordruck habe ich erhalten, nur wie gesagt, verstehe ich nicht inwiefern da so wichtig ist, wenn andere bereits vorhanden Unterlagen diese Informationen auch liefern können.
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lluuna
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Antwort #4 - 21.04.2020 um 15:38:11
 
Melanny schrieb am 20.04.2020 um 09:34:18:
Haushaltsvorstand ist die Person mit den höchsten Einkommen - "Haupteinkommensbezieher/in" - findet eher bzw. mitunter noch Verwendung im Sozialhilfebereich, obwohl der Begriff schon veraltet ist.

Auch wenn hin und wieder in Sozialhilfeanträgen danach gefragt wird, spielt der Status leistungsrechtlich keine so bedeutende Rolle mehr.


Sind der unbefristete Arbeitsvertrag, Lohnnachweise und der Mietvertrag nicht ausreichend, um die Sicherung des Lebensunterhalts i.V.m. §9 oder §18c AufenthG festzustellen? Inwiefern ist das Verdienst meines Freundes - auch wenn es höher als meins ausfällt - für die §9 oder 18c von Bedeutung, wenn in erster Linie ich belegen soll, dass mein Lebensunterhalt durch mein eigenes Einkommen gesichert werden muss? So war zumindest meine Annahme...
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Melanny
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Antwort #5 - 21.04.2020 um 18:07:48
 
Deine Fragen kann ich dir nicht beantworten. Mir ging es nur darum mitzuteilen, was man unter „Haushaltsvorstand“ versteht und dass dieser Begriff nicht mehr so eine große im Sozialrecht Rolle spielt.
Die Haushaltsbescheinigung bescheinigt, mit welchen Personen jemand einen gemeinsamen Haushalt führt, u.a. den minderjährigen Kindern, die in diesem Haushalt versorgt werden und nicht nur gemeldet sind. 

Ich kann mir die Einreichung einer Haushaltsbescheinigung nur so erklären, dass diese darüber Auskunft geben soll, welche im Haushalt lebenden Personen eventuell von wem unterhaltsberechtigt sind.

Das geht aus einer Meldebescheinigung nicht konkret genug hervor, könnte aber unter Umständen für die Bewertung der LU-Sicherung wichtig sein, wie auch von T.P. 2013 bereits geschrieben wurde.

Warum deine erweiterte Meldebescheinigung und die deines Freundes sowie der Mietvertrag nicht ausreichend sein sollen, weiß ich nicht.

In meinem Umkreis gibt es einige ABHs, die laut Online-Checkliste anstatt einer Meldebescheinigung eine Haushaltsbescheinigung möchten.

Mehr kann ich dazu nicht schreiben.
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lluuna
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Antwort #6 - 24.04.2020 um 14:45:22
 
Melanny schrieb am 21.04.2020 um 18:07:48:
Ich kann mir die Einreichung einer Haushaltsbescheinigung nur so erklären, dass diese darüber Auskunft geben soll, welche im Haushalt lebenden Personen eventuell von wem unterhaltsberechtigt sind.


Wäre die Unterhaltsberechtigung mit dem Antrag auf eine NE nach §9 oder §18c überhaupt vereinbar?
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