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deutsche Staatsbürgerin durch den rechtlichen Vater? (Gelesen: 2.896 mal)
Themen Beschreibung: Der noch immer Ehemann ist der rechtliche, aber nicht biologische Vater
Gislain
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i4a rocks!


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16.04.2020 um 14:35:45
 
Hallo Zusammen,
ich habe eine bekannte aus Nigeria, die eine zwölfjährige Tochter hat.
Bei der Geburt der Tochter war die Mutter mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet. Der deutsche Ehemann ist nicht der biologische Vater. Der nigerianische biologische Vater ließt seinen Name (nach einem Bluttest) in die Geburtsurkunde der Tochter eintragen.
Die Tochter trägt den Name des Ehemanns und beim Jugendamt ist der Ehemann immer noch als Vater eingetragen.
Die Tochter wird als Nigerianerin seit der Geburt im System aufgeführt. Die Frage: Besteht für die Tochter ein Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft über den rechtlichen Vater? Muss der rechtliche Vater (noch immer Ehemann) in der Geburtsurkunde stehen, damit der Anspruch begründet werden kann?
Gruß

Gislain
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 16.04.2020 um 15:04:04
 
https://www.bverwg.de/de/190418U1C1.17.0

Wenn dieses Urteil im hier geschilderten Fall angewendet werden kann wohl eher nicht.

Es gab eine offizielle Vaterschaftsanerkennung des nigerianischen Vaters? Oder eine Anfechtung des deutschen Vaters? So ganz ist mir der Ablauf nicht klar. Das Kind wurde in D geboren und hat eine deutsche Geburtsurkunde?
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Gislain
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Antwort #2 - 16.04.2020 um 16:24:16
 
Hallo Lottchen,
der biologische Vater hatte keine Vaterschaftsanerkennung abgegeben. Der deutsche Vater hat bis heute keine Anfechtung eingereicht. Das Kind wurde in Deutschland geboren.
Gruß

Gislain
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lottchen
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Antwort #3 - 16.04.2020 um 16:50:33
 
Eine verheiratete Frau bekommt ein Kind und in die Geburtsurkunde wird der Ehemann nicht als Vater eingetragen? Und etwas später wird  irgendein Mann eingetragen, der von der Mutter einfach nur genannt wird? Kein Gerichtsurteil, nichts? - Sorry, kann ich nicht nachvollziehen. Bestimmt findet sich jemand anderes hier im Forum, der was dazu sagen kann.
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Bayraqiano
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Antwort #4 - 16.04.2020 um 17:09:40
 
Die Eintragung des leiblichen Vaters in der Geburtsurkunde ohne Anfechtung oder Anerkennung von irgendwem ergibt keinen Sinn. Ich wüsste jetzt keine Regelung, die dies einfach so zulassen würde, § 1598 Abs. 2 BGB hätte jedenfalls auch die Mitwirkung des geschiedenen Mannes erfordert und eine Anfechtung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB schein fernliegend. Die Veranlassung durch den Test kann ich jetzt nicht wirklich einordnen.

Jedenfalls sollte die tatsächliche rechtliche Vaterschaft geklärt werden. Ohne geklärte Vaterschaft auch keine Klarheit über die deutsche Staatsangehörigkeit.
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« Zuletzt geändert: 16.04.2020 um 17:24:35 von N/V »  
 
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lottchen
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Antwort #5 - 16.04.2020 um 18:06:20
 
Es gibt keinen geschiedenen Mann. Die beiden sind immer noch verheiratet. Damals wie heute. Steht jedenfalls so im Eingangsthread.
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uwe1122
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Antwort #6 - 16.04.2020 um 18:34:18
 
Gislain schrieb am 16.04.2020 um 14:35:45:
Der nigerianische biologische Vater ließt seinen Name (nach einem Bluttest) in die Geburtsurkunde der Tochter eintragen.


Warum ,der Bluttest ?
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Gislain
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Antwort #7 - 17.04.2020 um 12:56:37
 
Sie hat mir versichert dass Sie keine Vaterschaftsanerkennung bestätigt hatte. Vielleicht hat sie es mittlerweile nur vergessen. Ich habe sie nun darum gebeten, es vom Standesamt/Jugendamt prüfen zu lassen. Außerdem sollte sie prüfen lassen, warum der Ehemann weiterhin im System als Vater steht.
Danke trotzdem für die Antworten.
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asula
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i4a rocks!


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Antwort #8 - 20.04.2020 um 00:03:41
 
Hallo,
Wenn die Frau zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes  verheiratet war, ist doch der Ehemann automatisch rechtlich der Vater des Kindes. Um diese Vaterschaft abzuerkennen, müssen rechtliche Schritte eingeleitet werden. Es reicht nicht, dass bei einem Vaterschaftstest rauskommt, dass es einen anderen biologischen Vater gibt.

Irgendwie ergibt deine Geschichte keinen Sinn. Lass dir mal Dokumente zeigen, v. a. Die Geburtsurkunde wäre interessant.
Hat das Kind evtl verschiedene Geburtsurkunde? Eine Deutsche und eine nigerianische? Und nur in der nigerianischen steht der nigerianischen Vater?

Meinem Rechtsempfinden nach ist das Kind Deutsch, außer die Vaterschaft wurde angefochten, aberkannt und vom biol. Vater anerkannt.

Asula

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reinhard
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Antwort #9 - 20.04.2020 um 11:07:40
 
@Gislain: Da anscheinend vieles an den Grundinformationen unklar oder zweifelhaft ist: Es wäre vielleicht besser, wenn die Betroffene selbst fragt und selbst Rückfragen beantwortet.

Der gesetzliche Vater ist der Vater und steht in der Geburtsurkunde, und die Geburtsurkunde ist die Grundlage für den Eintrag bei der Behörde. Ein "Bluttest" hat keine Auswirkungen darauf. So ist es zumindest normalerweise.
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