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Niederlassungserlaubnis: Zählen die RV-Beiträge während der Berufsausbildung? (Gelesen: 883 mal)
lluuna
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Beiträge: 102
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis: Zählen die RV-Beiträge während der Berufsausbildung?
15.04.2020 um 22:35:32
 
Hallo zusammen,

da Berufsausbildung als sozialversicherungspflichtige Tätigkeit gilt, habe ich bereits während der Ausbildungszeit Rentenversicherungsbeiträge (und weitere Sozialabgaben) geleistet. Wie ist es eigentlich bei Niederlassungserlaubnis (sei es §9 oder §18c), werden diese Beiträge berücksichtigt oder zählen für ABH nur die während der Beschäftigung (§18) geleisteten Beiträge? Mein RV-Versicherungsverlauf beinhaltet natürlich auch die Jahresmeldungen von der Ausbildungszeit und diese sind als "Pflichtbeitragszeit berufliche Ausbildung" vermerkt.

Vielen Dank vorab!  Zwinkernd
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis: Zählen die RV-Beiträge während der Berufsausbildung?
Antwort #1 - 16.04.2020 um 08:47:43
 
Es gibt keinen Unterschied zwischen Ausbildung und Beschäftigung, es zählt alles.
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