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Bafög - Hochzeit, Zweitstudium (Gelesen: 877 mal)
tov_kdb
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Beiträge: 2
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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12.04.2020 um 14:51:34
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

es geht um meine Freundin/Verlobte aus Russland. Sie möchte nach ihrem Studienabschluss (Bachelor) diesen Herbst, soweit Corona das zulässt, nach Deutschland kommen, zunächst als Au Pair und später zum Studieren. Da sie einen sehr spezifischen, jedoch in Deutschland anerkannten Bachelor macht, wird dieser vermutlich nicht ausreichen, um direkt mit dem gewünschten Masterstudium fortzufahren, weshalb sie sich mit hoher Wahrscheinlichkeit zunächst für einen Bachelorstudiengang einschreiben wird. An dieser Stelle möchte ich zwei Fragen bzgl. der Studienfinanzierung stellen:

1. Laut dem Bafögrecht sind Ehepartner von EU-Bürgern (ich bin einer) grundsätzlich bafögberechtigt. Ergibt sich dieser Anspruch für sie automatisch, sollten wir vor ihrem Studienbeginn heiraten? Und, sollten wir dies tun, muss sie weiterhin ein Studierendenvisum beantragen, um hier zu studieren, oder kann sie dann einen gewöhnlichen Bewerbungsprozess durchlaufen?

2. Bafög wird grundsätzlich nicht für ein Zweitstudium bewilligt. Da ihr erster Abschluss anerkannt wird, würde es sich formell um ein Zweitstudium handeln, sollte sie sich zunächst für einen Bachelor einschreiben. Allerdings wird sie in ihrem Erststudium in Russland kein Bafög bezogen haben, auch würde es sich nicht um eine Neuorientierung, sondern eine notwendige Qualifizierung für den Master handeln. Ein weiterer Punkt ist, dass, sollte sie ihr Studium jetzt noch abbrechen und dennoch hierherkommen und ein Studium aufnehmen, es sich definitiv nicht um ein Zweitstudium handeln würde. Daher meine Frage: Besteht die Möglichkeit, in ihrer Situation trotz abgeschlossenem russischem Bachelor Bafög zu beantragen?

Ich danke vielmals im Voraus für das Beantworten meiner Fragen! Bevor ein falscher Eindruck entstehen könnte: Wir sind gleichaltrig, kennen uns seit vielen Jahren, sind seit mehreren Jahren zusammen, es würde sich daher nicht um eine Scheinhochzeit handeln  Laut lachend

Frohe Ostern!
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erne
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 14.04.2020 um 15:23:47
 
tov_kdb schrieb am 12.04.2020 um 14:51:34:
Ehepartner von EU-Bürgern (ich bin einer) grundsätzlich bafögberechtigt. Ergibt sich dieser Anspruch für sie automatisch, sollten wir vor ihrem Studienbeginn heiraten? Und, sollten wir dies tun, muss sie weiterhin ein Studierendenvisum beantragen, um hier zu studieren, oder kann sie dann einen gewöhnlichen Bewerbungsprozess durchlaufen?



erstmal: in D bist du Deutscher und nicht EU-Bürger. EU Bürger bist du in jedem anderen EU Land (ausser dem der eigenene Staatsangehörigkeit).

Den Anspruch auf bafög bekommt sie automatisch mit AE nach §28 als deine Ehefrau.
... und mit AE nach §28 braucht sie kein Studentenvisum, sondern hat in D die gleichen Rechte wie du auch (ausser wählen)

Beantrag sie die AE nach §28 wenn sie als AU Pair da ist, dann braucht sie auch nicht eine FZF Visum aus Ru zu beantragen.

Aber natürlich muss sie, wenn sie als AuPair kommen will, entsprechendes Visum und dann die entsprechende AE haben.

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