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Einbürgerung - keine Ausweisdokumente! (Gelesen: 2.698 mal)
Lidija
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10.04.2020 um 15:48:07
 
Hallo liebes Forum,

ich befinde mich gerade in der Einbürgerungsphase. Ich habe die Einbürgerungszusicherung erhalten und bin gerade dabei mich aus meinem Heimatland ausbürgern zu lassen. Nun frage ich mich, ob der Aufenthaltstitel in der "Überbrückungszeit" als gültiger Ausweis ausreichend ist? ich hatte in der Vergangenheit oft das Problem, dass ich mich bei der Post nicht mit meinem Aufenthaltstitel ausweisen konnte. Selbst beim Bürgerbüro wird dieser deutsche (!!) Ausweis nicht anerkannt - ich musste jedes Mal meinen Reisepass / Personalausweis vorzeigen.

Was ist denn rechtlich zulässig? wie kann ich am besten sicherstellen, dass ich mich ausweisen kann trotz der Tatsache, dass ich meine Ausweisdokumente (Reisepass und Personalausweis) nicht mehr besitze.


Vielen Dank für eure Antworten und bleibt gesund!

P.S. Es soll endlich mal die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt werden, dann gibt es diesen Zirkus nicht mehr.
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Antwort #1 - 10.04.2020 um 16:04:08
 
Lidija schrieb am 10.04.2020 um 15:48:07:
Nun frage ich mich, ob der Aufenthaltstitel in der "Überbrückungszeit" als gültiger Ausweis ausreichend ist?

Nein, ist er nicht.

Lidija schrieb am 10.04.2020 um 15:48:07:
dieser deutsche (!!) Ausweis

Wie kommst Du darauf, dass ein Dokument ein Ausweis sei, beim dem etwas anderes draufsteht?

Lidija schrieb am 10.04.2020 um 15:48:07:
Was ist denn rechtlich zulässig? wie kann ich am besten sicherstellen, dass ich mich ausweisen kann trotz der Tatsache, dass ich meine Ausweisdokumente (Reisepass und Personalausweis) nicht mehr besitze.

Dabei hilft Dir Deine ABH, für die diese Situationen ständige Übung sind.
Falls das überhaupt erforderlich ist - sobald Du Deine bisherige StAng "los bist", kannst Du eingebürgert werden und dann einen deutschen Ausweis bekommen.
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Lidija
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Antwort #2 - 10.04.2020 um 16:42:21
 
Hallo Petersburger,

erst einmal vielen lieben Dank für die sehr schnelle Antwort! Ich hatte mich auch bei der Polizei gemeldet - diese wusste leider gar nicht, dass ein solcher Umstand überhaupt entstehen kann, hat mir aber versichert, dass ich der  Aufenthaltstitel und die Einbürgerungszusicherung für die kurze Zeit zur Überbrücken ausreichen würden.

Das hilft aber oft nicht viel weiter, da ich zusätzlich auch noch den Ausdruck der Polizei mitnehmen müsste um den freundlichen Damen bei der Post zu erklären, dass der AT reicht.  Schockiert/Erstaunt

Meine Sachbearbeiterin bei der ABH ist aktuell krank und hat keine Vertreterin bzw. laufen meine Mails ins Leere.

Gibt es denn ähnliche Erfahrungen hier im Forum? Aufgrund der ganzen aktuellen Lage kann es ja Monate dauern, bis die Einbürgerungsurkunde erstellt wird....


P.S. wie ich darauf komme, dass der AT ein Ausweis ist? Mein Bild, Adresse, Name und Vorname sind (hoffentlich) hinreichend geprüft worden von den Behörden und sollten doch ausreichend sein? Selbst meine Fingerabdrücke sind auf dem Chip gespeichert.... unentschlossen
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Antwort #3 - 11.04.2020 um 01:13:20
 
Lidija schrieb am 10.04.2020 um 16:42:21:
P.S. wie ich darauf komme, dass der AT ein Ausweis ist? Mein Bild, Adresse, Name und Vorname sind (hoffentlich) hinreichend geprüft worden von den Behörden und sollten doch ausreichend sein? Selbst meine Fingerabdrücke sind auf dem Chip gespeichert.... 


Ja, und? Bei einem Schengen-Visum gilt im Grundsatz das Gleiche und da käme auch niemand auf die Idee, das sei ein Ausweis-Ersatz.

Es ist halt so festgelegt, dass ein eAT kein Identitätsdokument ist, auch wenn es für viele Fälle in der Praxis nicht schlechter ist als ein Bundespersonalausweis.

Gilt woanders auch.
In RUS z.B. bekommt man analog zur deutschen NE ein Büchlein, das wie ein russischer Personalausweis aussieht. Aber nein: Ein Identitätsdokument ist das nicht!
Das ist nur der Pass, zu dem dann oft und oft noch eine Übersetzung gefordert wird, weil man das Englische im Pass ja nicht lesen kann ...
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Antwort #4 - 11.04.2020 um 12:31:34
 
Petersburger schrieb am 11.04.2020 um 01:13:20:
Ja, und? Bei einem Schengen-Visum gilt im Grundsatz das Gleiche und da käme auch niemand auf die Idee, das sei ein Ausweis-Ersatz.

Es ist halt so festgelegt, dass ein eAT kein Identitätsdokument ist, auch wenn es für viele Fälle in der Praxis nicht schlechter ist als ein Bundespersonalausweis.

Gilt woanders auch.
In RUS z.B. bekommt man analog zur deutschen NE ein Büchlein, das wie ein russischer Personalausweis aussieht. Aber nein: Ein Identitätsdokument ist das nicht!
Das ist nur der Pass, zu dem dann oft und oft noch eine Übersetzung gefordert wird, weil man das Englische im Pass ja nicht lesen kann ...


Schengenvisum, AT im Reisepass, "Büchlein" etc. Da  kommt man nicht einmal auf die Idee das als Ausweis gelten zu lassen.

Nur, warum hat man den eAT als separate Karte eingeführt, sogar auch noch mit integrierter online Identitätsfunktion....um dann festzustellen, dass es kein Ausweis ist Smiley

Wegen dem Büchlein in Russland: Englisch ist halt nicht offizielle Landessprache in Russland, deshalb ist es auch normal, dass nach einer Übersetzung gefordert wird. Würde ich auch als Beamtin dort machen. Für die paar Kröten, die sie verdienen wollen sie sich ja nicht auch noch der Gefahr aussetzen etwas falsch zu verstehen oder zu interpretieren.

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Antwort #5 - 11.04.2020 um 12:58:23
 
Lidija schrieb am 11.04.2020 um 12:31:34:
Nur, warum hat man den eAT als separate Karte eingeführt, sogar auch noch mit integrierter online Identitätsfunktion....um dann festzustellen, dass es kein Ausweis ist 

https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Migrath...

Der elektronische Aufenthaltstitel  (eAT) wird als Plastikarte im Scheckkartenformat ausgestellt.

Er enthält ein elektronisches Speichermedium (Chip), auf dem persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Adresse), biometrische Merkmale (Lichtbild und Fingerabdrücke) sowie Nebenbestimmungen (Auflagen) gespeichert sind.

Dadurch verfügt der eAT über eine Online-Ausweisfunktion , die es ermöglicht, über das Internet bereit gestellte Behördendienstleistungen und kommerzielle Online-Dienstleistungen einfach und schnell zu nutzen.
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Antwort #6 - 11.04.2020 um 13:06:04
 
Saxonicus schrieb am 11.04.2020 um 12:58:23:
https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Migrath...

Der elektronische Aufenthaltstitel  (eAT) wird als Plastikarte im Scheckkartenformat ausgestellt.

Er enthält ein elektronisches Speichermedium (Chip), auf dem persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Adresse), biometrische Merkmale (Lichtbild und Fingerabdrücke) sowie Nebenbestimmungen (Auflagen) gespeichert sind.

Dadurch verfügt der eAT über eine Online-Ausweisfunktion , die es ermöglicht, über das Internet bereit gestellte Behördendienstleistungen und kommerzielle Online-Dienstleistungen einfach und schnell zu nutzen.


Digital gilt der eAT offensichtlich als Ausweis, analog nicht. Das muss man nicht verstehen.  Laut lachend


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Antwort #7 - 11.04.2020 um 14:14:33
 
Lidija schrieb am 11.04.2020 um 12:31:34:
Wegen dem Büchlein in Russland: Englisch ist halt nicht offizielle Landessprache in Russland, deshalb ist es auch normal, dass nach einer Übersetzung gefordert wird.

Erzählt mir immer wieder jemand, der vor einem Computer sitzt, völlig ohne lateinische Buchstaben.  wandhau

Englisch ist übrigens auch in Deutschland nicht Amtssprache, dennoch glauben viel zu viele Leute, man müsse ihr Englisch verstehen ...
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Antwort #8 - 11.04.2020 um 17:35:47
 
Lidija schrieb am 10.04.2020 um 16:42:21:
Gibt es denn ähnliche Erfahrungen hier im Forum? Aufgrund der ganzen aktuellen Lage kann es ja Monate dauern, bis die Einbürgerungsurkunde erstellt wird....


Hallo,

bei meiner Frau ist die Situation ähnlich (wir warten allerdings noch auf die kenianische Bestätigung der Ausbürgerung).

Allerdings hatte sie bisher kein Problem damit, dass ihr eAT (NE) nicht als Ausweisdokument anerkannt würde. Aber ich weiß, dass das Problem natürlich woanders tatsächlich so bestehen kann.

Wir haben nur den Vorteil, dass ich als Deutscher notfalls in die Bresche springen kann.

Wir selbst haben jetzt, gegen den leichten Unwillen der ABH, dort einen Reiseauweis für Ausländer (-> §5 (1) AufenthV) beantragt (per Mail angekündigt, Antrag in den Briefkasten geworfen).

Da aber auch unsere ABH zur Zeit nicht mit Publikum arbeitet, wird die Frage sein, was ist eher da: Die Ausbürgerungsbestätigung aus Kenia oder ein Reiseausweis für Ausländer.

Es gibt zur Zeit, eben wegen der eingeschränkten öffentlichen Dienstleistungen, keine echte Lösungsmöglichkeit, falls der eAT in Eurer Lage nicht als Ausweisdokument anerkannt würde.
Man kann dann nur, mit Verweis auf die besonderen Umstände, um unbürokratische Verfahrensweise bitten. Eine Kopie des ehemaligen Reisepasses und eine vohandene erweiterte Meldebestätigung kann (muss aber nicht) möglicherweise dabei hilfreich sein.

Gruß
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Antwort #9 - 11.04.2020 um 18:55:09
 
T.P.2013 schrieb am 11.04.2020 um 17:35:47:
Hallo,

bei meiner Frau ist die Situation ähnlich (wir warten allerdings noch auf die kenianische Bestätigung der Ausbürgerung).

Allerdings hatte sie bisher kein Problem damit, dass ihr eAT (NE) nicht als Ausweisdokument anerkannt würde. Aber ich weiß, dass das Problem natürlich woanders tatsächlich so bestehen kann.

Wir haben nur den Vorteil, dass ich als Deutscher notfalls in die Bresche springen kann.

Wir selbst haben jetzt, gegen den leichten Unwillen der ABH, dort einen Reiseauweis für Ausländer (-> §5 (1) AufenthV) beantragt (per Mail angekündigt, Antrag in den Briefkasten geworfen).

Da aber auch unsere ABH zur Zeit nicht mit Publikum arbeitet, wird die Frage sein, was ist eher da: Die Ausbürgerungsbestätigung aus Kenia oder ein Reiseausweis für Ausländer.

Es gibt zur Zeit, eben wegen der eingeschränkten öffentlichen Dienstleistungen, keine echte Lösungsmöglichkeit, falls der eAT in Eurer Lage nicht als Ausweisdokument anerkannt würde.
Man kann dann nur, mit Verweis auf die besonderen Umstände, um unbürokratische Verfahrensweise bitten. [b]Eine Kopie des ehemaligen Reisepasses und eine vohandene erweiterte Meldebestätigung kann (muss aber nicht) möglicherweise dabei hilfreich sein.[/b]

Gruß


Zu zweit ist es natürlich einfacher. Von meinem deutschen Lebensgefährten habe ich mich vor ein paar Monaten getrennt. Tja, vielleicht hätte ich es mir anders überlegen müssen. Laut lachend

Bzgl. Kopie Perso/Reisepass: da habe ich von der Polizei ein klares "Nein" bekommen. Wenn dann lieber eAT und Einbürgerungszusicherung mitführen.

Danke für deinen Erfahrungsbericht! Und ich drücke die Daumen, dass die Ausbürgerung und Einbürgerung bei euch schnell klappt.
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