Lidija schrieb am 10.04.2020 um 16:42:21:Gibt es denn ähnliche Erfahrungen hier im Forum? Aufgrund der ganzen aktuellen Lage kann es ja Monate dauern, bis die Einbürgerungsurkunde erstellt wird....
Hallo,
bei meiner Frau ist die Situation ähnlich (wir warten allerdings noch auf die kenianische Bestätigung der Ausbürgerung).
Allerdings hatte sie bisher kein Problem damit, dass ihr
eAT (NE) nicht als Ausweisdokument anerkannt würde. Aber ich weiß, dass das Problem natürlich woanders tatsächlich so bestehen kann.
Wir haben nur den Vorteil, dass ich als Deutscher notfalls in die Bresche springen kann.
Wir selbst haben jetzt, gegen den leichten Unwillen der
ABH, dort einen Reiseauweis für Ausländer (-> §5 (1) AufenthV) beantragt (per Mail angekündigt, Antrag in den Briefkasten geworfen).
Da aber auch unsere
ABH zur Zeit nicht mit Publikum arbeitet, wird die Frage sein, was ist eher da: Die Ausbürgerungsbestätigung aus Kenia oder ein Reiseausweis für Ausländer.
Es gibt zur Zeit, eben wegen der eingeschränkten öffentlichen Dienstleistungen, keine echte Lösungsmöglichkeit, falls der
eAT in Eurer Lage nicht als Ausweisdokument anerkannt würde.
Man kann dann nur, mit Verweis auf die besonderen Umstände, um unbürokratische Verfahrensweise bitten. Eine Kopie des ehemaligen Reisepasses und eine vohandene erweiterte Meldebestätigung kann (muss aber nicht) möglicherweise dabei hilfreich sein.
Gruß