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Welche Leistung beantragen? (Gelesen: 1.836 mal)
traute
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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08.04.2020 um 18:45:58
 
Ein Asylbewerber hat 9 Mon. mit befristetem Vertrag gearbeitet und wurde ab 1. April arbeitslos. Er beantragte erneut Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz. Er wurde aufgefordert einen ablehnenden Bescheid des JC beizubringen.
Nach meinem Wissen hat er gar keinen Anspruch auf ALG 2, oder liege ich falsch?
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TG
 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 09.04.2020 um 13:40:11
 
§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II schließt Personen, die einen Anspruch auf Leistungen nach § 1 AsylbLG aus. Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung fallen unter den Anwenungsbereich des § 1 AsylbLG (§ 1 Satz 1 Nr. 1). Daher ist der Bezug von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn die Voraussetzungen für die analoge Anwendung des SGB XII nach § 2 AsylbLG vorliegen.

Eventuell meint das Sozialamt einen Negativbescheid hinsichtlich Leistungen nach dem SGB III (ALG I).
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traute
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Beiträge: 368

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 10.04.2020 um 10:17:48
 
Danke für die Antwort. Das Sozialamt will einen Negativbescheid  für ALG 2.
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TG
 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 11.04.2020 um 00:15:29
 
Dann sollte auf die Rechtslage verweisen werden. Einen aussichtslosen Antrag kann auch das Sozialamt nicht wollen.
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