Das hängt von der Ausländerbehörde ab.
Ersparnisse sind unsicher: Du unterschreibst, dann kaufst Du Dir einen Ferrari, den fährst Du gegen einen Baum und das Geld ist futsch. Das ist keine Sicherheit für eine
VE. Manche Ausländerbehörden akzeptieren auch ein Sperrkonto, das nach der Ausreise des Gastes wieder aufgelöst wird, andere nicht. Oder eine Bankbürgschaft, oder drei Gehaltsabrechnungen. Wie Deine das handhabt, wissen wir nicht genau – das Einkommen sollte alle Eventualitäten, bei denen dem Staat Kosten entstehen, abdecken.
Die Ausländerbehörde geht manchmal davon aus: Dein Gast könnte theoretisch in ein anderes Bundesland gehen, dort ohne Erlaubnis arbeiten, würde ein Jahr später zufällig entdeckt, kommt für zwei Monate in Abschiebehaft, wird dann abgeschoben. Wie viel Kosten entstehen?
Meistens passiert natürlich nichts, aber die
VE ist eben für den theoretischen Fall da. Insofern ist es auch ein Unterschied, ob Dein Gast aus der Türkei oder Nigeria kommt.