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Frage zu Verpflichtungserklärung für Visum Eheschließung (Gelesen: 1.853 mal)
Bambang
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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03.04.2020 um 22:33:51
 
Hallo,

Damit eine in Indonesien lebende Frau ein Visum zur Eheschließung erhält, bedarf es ja meistens einer Verpflichtungserklärung von dem in Deutschland lebenden (auch deutscher Staatsbürger) zukünftigen Ehepartner.

Nun aber finde ich keine genauen Angaben im Internet was genau für diese Verpflichtungserklärung gebraucht wird.

Wie viel Wohnraum muss zur Verfügung stehen?
Wie viel muss man verdienen?
Was ist mit dem Arbeitsvertrag? Kann er befristet oder unbefristet sein?
Muss man ein Sperrkonto mit einer bestimmten Summe einreichen?

Es muss doch irgendwo eine ganz klare Anleitung geben.

Oder ist es von Stadt zu Stadt unterschiedlich?

Vieleicht kann mir jemand hier helfen.

Danke im Voraus.
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uwe1122
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Antwort #1 - 04.04.2020 um 01:40:33
 
Bambang schrieb am 03.04.2020 um 22:33:51:
Oder ist es von Stadt zu Stadt unterschiedlich?


Hallo,

um sicher zu gehen frage einfach mal bei Deiner für dich zuständigen ABH nach.Am Besten schriftlich.

Gruß

Uwe
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 04.04.2020 um 09:10:01
 
Bambang schrieb am 03.04.2020 um 22:33:51:
Nun aber finde ich keine genauen Angaben im Internet was genau für diese Verpflichtungserklärung gebraucht wird.


Da gibt es keine Bundeseinheitliche Regelung...macht jede ABH etwas anders

Bambang schrieb am 03.04.2020 um 22:33:51:
Wie viel muss man verdienen?


Mindestens den H4 Satz für 2 Personen + Kosten wie Wohnung, Heizung usw. + das was dein Landkreis noch extra will.

Bambang schrieb am 03.04.2020 um 22:33:51:
Was ist mit dem Arbeitsvertrag? Kann er befristet oder unbefristet sein?


Bei meiner ABH unbefristet...ansonsten könnte die VE ja nicht bedient werden

Bambang schrieb am 03.04.2020 um 22:33:51:
Muss man ein Sperrkonto mit einer bestimmten Summe einreichen?

Nein

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Bambang
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #3 - 04.04.2020 um 13:25:03
 
Mein Arbeitsvertrag ist aber befristet. Er läuft noch 22 Monate.

Ich habe gelesen, dass es manchmal auch reicht, wenn der Arbeitsvertrag noch mehr als 6 Monate gültig ist.

Ich habe Sorgen, dass es wegen dem befristeten Arbeitsvertrag nicht klappen könnte.


Ich dachte bis jetzt, dass ich nur 3 Abrechnungen bräuchte.

Spielt es eine Rolle, wie viele Ersparnisse man hat?
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« Zuletzt geändert: 04.04.2020 um 13:39:23 von Bambang »  
 
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reinhard
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Antwort #4 - 04.04.2020 um 15:20:43
 
Das hängt von der Ausländerbehörde ab.

Ersparnisse sind unsicher: Du unterschreibst, dann kaufst Du Dir einen Ferrari, den fährst Du gegen einen Baum und das Geld ist futsch. Das ist keine Sicherheit für eine VE. Manche Ausländerbehörden akzeptieren auch ein Sperrkonto, das nach der Ausreise des Gastes wieder aufgelöst wird, andere nicht. Oder eine Bankbürgschaft, oder drei Gehaltsabrechnungen. Wie Deine das handhabt, wissen wir nicht genau – das Einkommen sollte alle Eventualitäten, bei denen dem Staat Kosten entstehen, abdecken.

Die Ausländerbehörde geht manchmal davon aus: Dein Gast könnte theoretisch in ein anderes Bundesland gehen, dort ohne Erlaubnis arbeiten, würde ein Jahr später zufällig entdeckt, kommt für zwei Monate in Abschiebehaft, wird dann abgeschoben. Wie viel Kosten entstehen?

Meistens passiert natürlich nichts, aber die VE ist eben für den theoretischen Fall da. Insofern ist es auch ein Unterschied, ob Dein Gast aus der Türkei oder Nigeria kommt.
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Saxonicus
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Antwort #5 - 04.04.2020 um 15:46:24
 
Bambang schrieb am 03.04.2020 um 22:33:51:
Damit eine in Indonesien lebende Frau ein Visum zur Eheschließung erhält, bedarf es ja meistens einer Verpflichtungserklärung von dem in Deutschland lebenden (auch deutscher Staatsbürger) zukünftigen Ehepartner.

Diese VE muss doch nicht von Dir persönlich erbracht werden. Das kann ebenso gut ein anderer (Eltern, Geschwister, Freund oder Bekannter) für Deine Auserwählte übernehmen.

Nach erfolgter Eheschließung ist die VE ohnehin belanglos und hinfällig und spielt keine Rolle mehr.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Bambang
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 04.04.2020 um 18:56:25
 
Saxonicus schrieb am 04.04.2020 um 15:46:24:
Diese VE muss doch nicht von Dir persönlich erbracht werden. Das kann ebenso gut ein anderer (Eltern, Geschwister, Freund oder Bekannter) für Deine Auserwählte übernehmen.


Das wird aber keiner bereit sein zu machen von den Aufgezählten.
Ich würde es auch nicht machen für jemand wenn ich gefragt werden würde.


Ich hoffe dass alles klappt, obwohl mein Arbeitsvertrag befristet ist.

Zum geplanten Zeitpunkt der Beantragung hat mein Arbeitsvertrag immer noch mehr als ein Jahr Laufzeit.
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