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Wegen Corona gestrandet. ALG2 Leistungen? (Gelesen: 1.943 mal)
Themen Beschreibung: Corona alg2
dyter07
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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01.04.2020 um 15:24:58
 
Die betrifft eine Bekannte die sich bei mir aus Norddeutschland gemeldet hat. Sie wurde von den Reiseeinschränkungen überrascht. Sie ist aus Kolumbien. Mittlerweile ist ihre Reisekasse fast vollständig aufgebraucht. Wann eine Rückreise nach Südamerika möglich ist steht in den Sternen.

Kann Sie Leistungen vom Jobcenter beantragen? Wie sehen die Chancen aus?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 01.04.2020 um 16:08:41
 
Die Chance ist NULL.

Zuständig wäre das Sozialamt. Sie müsste wohl zuerst bei ihrer eigenen Botschaft einen Kredit beantragen oder sich von der Familie Geld schicken lassen.

Hat jemand eine VE unterschrieben, bevor sie kam?
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deerhunter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 01.04.2020 um 17:57:16
 
Dafür gibt es die Botschaft ihres Landes
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dyter07
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 02.04.2020 um 00:46:08
 
Kolumbien ist Visa frei, also keine VE. Die Botschaft ist eine gute Idee, ich werde es ihr sagen damit sie was zu lachen hat. Sozialleistungen in Kolumbien sind meistens eine runde Summe, genau also 0.
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 02.04.2020 um 02:26:57
 
Du verstehst nicht.
Du kolumbianische AV soll keine Sozialleistungen auszahlen.
Sie soll sich kümmern, indem sie ggf. einen Kredit vermittelt (eher unwahrscheinlich, wie auch bei deutschen AVen) oder ihr bei der Übersendung von z.B. Geld seitens Verwandter o.ä. behilflich zu sein.
Wobei dies eigentlich in Zeiten von WorldRemit u.ä. auch entbehrlich ist.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Alacrity
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Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
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Antwort #5 - 02.04.2020 um 03:07:36
 
Sozialamt muss helfen mit Überbrückungsleistungen (§ 23 Abs. 3 S. 3ff SGB XII)
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