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Familienzusammenführung / Ausländerbehörde reagiert nicht (Gelesen: 3.358 mal)
Themen Beschreibung: Familienzusammenführung / Ausländerbehörde reagiert nicht
Rody
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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31.03.2020 um 22:21:47
 
Hallo liebes Forum,
meine Frau hat vor 13 Monaten  Ihren Antrag auf Familienzusammenführung bei der deutsche Botschaft in Kamerun gestellt und alle geforderten Unterlagen beim Termin eingereicht.
Nach 6 Monaten Wartezeit ist nicht passiert -
Ich habe dann am Anfang November 2019 die deutsche Botschaft angeschrieben um zu prüfen, ob sie überhaupt die Akte meiner frau an die zuständige Ausländerbehörde gesendet hat und die Rückmeldung erhalten, dass sie auch seit Monaten keine Rückmeldung von der zuständige Ausländerbehörde in Rheinland-Pfalz bekommen habe und  hat mir empfohlen, mich persönlich in die Ausländerbehörde zu gehen um nach dem Stand zu fragen.

Ich war schon bei der Ausländerbehörde am Anfang September 2019 und alle notwendigen Unterlagen (von meiner Seite) für die Bearbeitung des Visumantrags meiner Frau abgegeben. Seitdem habe ich keine Rückmeldung und habe schon mehrmals (Telefonate/Emails) nach dem Stand gefragt und bis heute immer noch keine Rückmeldung.

Außerdem bin ich persönlich von Dezember 2019 bis Ende Februar 2020 zwei Mals bei der Ausländerbehörde gewesen und konnte leider immer nicht herausfinden, warum die Bearbeitung so lange dauert.
Die Mitarbeitern am Empfang lassen mich einfach nicht rein und ich sollte zuerst einen Termin habe.

Woher soll ich einen Termin bekommen, wenn keiner auf meine Mails reagiert?
Ich bin jetzt verzweifelt und weiß nicht mehr was ich tun sollte und wie lange ich noch warten muss.
Vielleicht bin ich nicht der einzige bei so einem Fall?
Ich hatte mitbekommen, dass die Behörde unterbesetzt ist aber ist das ein Grund für sie über Monaten nicht auf Mails reagieren zu können?

Vielen Dank vorab.

Gruß
Rody
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #1 - 01.04.2020 um 02:05:49
 
Hallo,

Du solltest im ersten Schritt eine schriftliche Beschwerde an den Bürgermeister richten. Der wird die Ausländerbehörde dann i.d.R. anweisen, eine Sachstandsmitteilung zu übermitteln.
Für diesen Zweck kannst Du ggf. auch die Hilfestellung einer Migrationsberatung in Anspruch nehmen.

Wichtig ist, da offenbar auf Mailanfragen nicht reagiert wird: Schriftlich und an den Bürgermeister Deiner Stadt / Kommune.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Rody
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 01.04.2020 um 18:02:51
 
Hi,
vielen Dank erstmals! Smiley
Welche Chancen hätte ich da beim Bürgermeister? Die Mitarbeitern am Empfang der Ausländerbehörde hatten mich schon drauf hingewiesen, dass ich mich beim Bürgermeister Beschwerden konnte und das wird nix ändern  Ärgerlich

Danke
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uwe1122
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Antwort #3 - 01.04.2020 um 19:41:59
 
Rody schrieb am 01.04.2020 um 18:02:51:
Welche Chancen hätte ich da beim Bürgermeister?


Machen und abwarten.

Gruß
Uwe


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blubb


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Antwort #4 - 02.04.2020 um 02:21:54
 
Auf jeden Fall bekommt man eine Antwort.
Und das ist es ja, was Du erst einmal möchtest.

Und mit dieser dann erfolgenden Antwort kann man arbeiten und schauen, was das Problem sein könnte und wie man es lösen kann.

Eine Aussage wie von der Dame am Empfang, dass eine Beschwerde nichts ändern würde, ist auf jeden Fall Unsinn. Auf eine Nachfrage des Verwaltungschefs (=Bürgermeister bzw. Landrat) wird auf jeden Fall eine Reaktion erfolgen.

Gruß
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Budweiser
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Antwort #5 - 02.04.2020 um 07:03:04
 
Viel wirksamer ist eine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht.
Gilt als Karrierekiller und schafft ganz schnell hektische Betriebsamkeit - und Respekt bei zukünftigen Besuchen.
Kann ich aus eigener Erfahrung empfehlen!
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Petersburger
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Antwort #6 - 02.04.2020 um 07:13:57
 
Budweiser schrieb am 02.04.2020 um 07:03:04:
Viel wirksamer ist eine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht.

Dann bitte auch dazu sagen, bei welchem Gericht wer zu verklagen ist.

Es ist nämlich nicht das VG am Wohnort, bei dem die örtliche ABH "in Kritik kommt". Zu beklagen wäre hier die AV.


Wenn ich auch sonst grundsätzlich mit dem Zitat übereinstimme: In der gegenwärtigen Situation - DIE Lösung!  wandhau

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DerRalf
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Antwort #7 - 02.04.2020 um 08:59:22
 
Petersburger schrieb am 02.04.2020 um 07:13:57:
Zu beklagen wäre hier die AV.

Ganz korrekt ist es doch eigentlich die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Auswärtige Amt oder? Also VG Berlin
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Petersburger
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Antwort #8 - 02.04.2020 um 10:13:37
 
Richtig, das ist ganz korrekt.
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blubb


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Antwort #9 - 03.04.2020 um 04:54:11
 
@Rody,

um Missverständnissen vorzubeugen:

Eine Untätigkeitsklage ist zwar ein wirksames Geschoss. Aber das löst Euer Problem nicht schnell, gerade, wie oben erwähnt, zur Zeit nicht, wenn alle Institutionen auf Minimum fahren.

Mein Ratschlag bleibt wirklich: Versuch es erst mit der Beschwerde beim Bürgermeister. Dürfte zur Zeit schneller und effektiver sein (Und man behält noch mit einer Klage Munition in der Hinterhand, als Drohszenario und Eskalationspotential).

Gruß
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Rody
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Antwort #10 - 09.04.2020 um 20:13:41
 
Hallo ,
hier noch ein kurzes Feedback :
Ich habe gestern so gegen 4 die Bürgermeisterin eine Mail geschrieben um Ihr meine Situation geschildet. Heute gegen 8 habe ich nochmals die Ausländerbehörde geschrieben und nach dem Stand gefragt und wisst Ihr was?
Ich habe dann um 8:30 Uhr einen Anruf von der zuständigen Sachbearbeiterin erhalten und sie hat mir mitgeteilt, dass sie den Antrag erst letzte Woche von der Botschaft erhalten habe. Sie hat mir dann 2 oder 3 Fragen gestellt und mir gesagt, dass die Unterlagen gut aussieht. Ich war von dem Anruf so froh und weiß nicht wirklich, ob ihre Rückmeldung etwas mit meiner Mail an die Bürgermeisterin hat, da die Mail noch zu früh war.

Sie hat mir kein Deadline gegeben aber ich denke wir bekommen schon bald eine Entscheidung.

Auf jeden fall vielen Dank für Ihre Beiträge. Ich wusste nicht mehr, was ich machen sollte.

Gruß
Rody
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reinhard
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Antwort #11 - 09.04.2020 um 22:15:40
 
Über den gesamten Vorgang weiß das Bundesverwaltungsamt Bescheid. Dort musst Du die Vorgangsnummer (die Nummer auf ihrer Quittung mit dem DE vorne) bereit halten. Sie können Dir nichts über den Inhalt sagen, aber wann die Botschaft es abgeschickt, wann es die Ausländerbehörde erhalten hat, wann die Ausländerbehörde der Botschaft geantwortet hat – das können sie Dir immer sagen.
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Rody
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Antwort #12 - 10.04.2020 um 05:00:57
 
@reinhard vielen Dank für den Tipp das werde ich auf jeden Fall tun.
Vielen Dank!
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