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Gemischte Probleme - Ausbildungsvisum/Arbeitsvisum/Aufenthalt (Gelesen: 1.705 mal)
Josef91
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31.03.2020 um 20:39:04
 
Hallo an alle, ich komme vor einem Monat in Deutschland an. Ich bin ein Palästinenser, 28 Jahre alt und habe deutsch in Palästina gelernt, natürlich im Goethe-Institut. Vor 2 Monaten habe ich mich für eine Ausbildung als Kinderpfleger beworben, vor circa 2 Wochen habe ich eine positive Antwort die lautet, dass ich einen Ausbildungsplatz in einer Schule bekommen. Ich bin hier mit einem Schengen Visum gekommen um alles hier zu erledigen, also Aufenthalt, Ausbildungsvisum, Arbeitsvisum und Mietvertrag. Ich weiß nicht ob man ein Sperrkonto für eine Ausbildung öffnen soll, aber wenn ja, könnte ich das sowieso nicht machen. Ich habe für 12 Jahre als Landvermesser mit 450€ pro Monat Lohn für 7 Jahre gearbeitet und die übrige 5 Jahre für 750€ pro Monat. Wenn ich ein Konto mit mindestens 9000€ drin öffnen sollte, hätte ich das sowieso nicht geschafft. Jedenfalls, jetzt bin ich Deutschland und warte drauf bis diese Krise vorbei ist. Mittlerweile in ein paar Monaten werde ich kein Geld mehr haben, ich weiß dass jemand hier kommen wird und mir sagen (geh in deinem Land zurück) das habe ich auch gedacht und recherchiert. Wenn ich in die Heimat zurückkehre, werde ich die Chance verlieren die Ausbildung zu machen, es wird nicht weniger als 1,5 Jahren bis ich hier wieder kommen kann.

Meine Fragen sind so:

1. Darf ich arbeiten? Wenn ja, wie schaffe ich das?

2. Kann ich einen Aufenthalt bekommen? Und was sind die Anforderungen?

3. Ich bin selbst ein Flüchtling in meinem Heimatland, wie ihr alle wisst, es gibt einen unendlichen Krieg zwischen Palästina Israel, ich habe auch Papiere die beweisen dass ich ein Flüchtling bin, kann ich einen Asylantrag beantragen? Ich habe wirklich keine Lust dort zurückzukehren, ich will nur in Frieden leben.

4. Die Schule wird mir kein Geld geben, darf ich arbeiten während ich studiere?

Vielen Dank für eure Antworten und Vorschläge im voraus, wenn jemand einen Tipp für mich hat, bitte schreib ihn einfach. Alle Meinungen sind herzlich willkommen.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 31.03.2020 um 20:55:47
 
Mit einem Schengenvisum darfst Du nicht arbeiten. Außerdem hast Du versprochen, wieder auszureisen, und musst das auch machen.

Eine nachträglich Änderung des Visum ist nicht möglich. Du bist Besucher und musst wieder ausreisen.

Ein Visum zum Arbeiten oder zur Ausbildung kannst Du anschließend bei der deutschen Botschaft beantragen.

Falls Du Asyl beantragst, bekommst Du automatisch ein Arbeitsverbot. Du musst dann aber beweisen, dass Du wegen einer Verfolgung ausgereist bist.
Besser ist, Du lässt Dich beraten, zum Beispiel bei einer Migrationsberatung für Erwachsene (MBE).
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 31.03.2020 um 22:20:40
 
Hat jemand eine VE abgegeben damit Du das Visum bekommen konntest?
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Alacrity
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Antwort #3 - 01.04.2020 um 03:10:46
 
Fuer die Berufsausbildung brauchst du entweder das Sperrkonto oder eine VE.

Waehrend du die Berufsausbildung machst darfst du nebenbei arbeiten, bis zu 10 Stunden/Woche.

Wenn du jetzt wegen der Anordnungen der Regierung und dem Zusammenbruch des Luftverkehrs nicht zurück kannst aber die Ausbildung losgeht, beantrage dir die Erlaubnis ausnahmsweise ohne Ausreise zu erteilen.

Wenn du jetzt Geldsorgen hast, weil du mit Schengenvisum hier festsitzt und nicht arbeiten darfst, gehe zum Sozialamt und verlange Leistungen nach AsylbLG.
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Josef91
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Antwort #4 - 01.04.2020 um 14:40:58
 
lottchen schrieb am 31.03.2020 um 22:20:40:
Hat jemand eine VE abgegeben damit Du das Visum bekommen konntest?


Nein, niemand hat das gegeben, ich bin schon einmal in München gewesen und nach einem Monat bin ich zurück in der Heimat gegangen.
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