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Verlängerung AE für obdachlosen Flüchtling (Gelesen: 1.846 mal)
Dani
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Beiträge: 155

Bayern, Bayern, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlängerung AE für obdachlosen Flüchtling
30.03.2020 um 13:16:09
 
Syrer, anerkannt, mit AE nach §25,2 ist obdachlos ohne Meldeadresse. Er wohnt in einem entsprechenden Obdachlosenwohnheim.
Derzeit hat er nur eine Fiktionsbescheinigung gültig bis April. Nun behauptet die ABH, sie könne im wg. fehlender Meldeadresse auch keine  neue Fiktionsbescheinigung ausstellen. Die Verlängerung der AE wurde zuvor aus gleichem Grund abgelehnt.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerung AE für obdachlosen Flüchtling
Antwort #1 - 30.03.2020 um 13:59:07
 
Eine fehlende Meldeadresse ist kein Grund für die Ablehnung der Verlängerung einer AE nach § 25 Abs. 2 AufenthG. Die ABH kann sich auch nicht mit der Begründung aus der Affäre ziehen, sie sei nicht zuständig weil sich die örtliche Zuständigkeit aus dem gewöhnlichen Aufenthalt ergibt (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a VwVfG in der jeweiligen Landesfassung).

Wenn die ABH ablehnen will, soll sie das dann auch in einem entsprechenden Bescheid begründen. Ohne vorherige schriftliche Entscheidung hat sie auch eine FB auszustellen.

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ninnschen
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Beiträge: 351

Irgendwo, Niedersachsen, Germany
Irgendwo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 01.04.2020 um 10:48:30
 
Wer in einer Obdachlosenunterkunft wohnt, wird aber normalerweise dort melderechtlich angemeldet. Kann natürlich von Stadt zu Stadt anders sein, aber so ich kenne ich es zumindest.
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