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Familienzusammenführung (Gelesen: 22.481 mal)
Themen Beschreibung: Philippinische Freundin schwanger
lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #60 - 08.09.2020 um 19:29:49
 
Das Baukindergeld dürfte für Dich nicht (mehr) in Frage kommen.
Beantragen kann die Leistung noch, wer bis Ende dieses Jahres eine Baugenehmigung erhält oder eine Immobilie kauft. Die Antragsfrist endet 2023.
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lottchen
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Antwort #61 - 23.09.2020 um 18:47:37
 
Die Bundesregierung hat die Frist für das Baukindergeld um drei Monate verlängert. Sie gilt jetzt nicht mehr bis Ende dieses Jahres, sondern bis Ende März. Das bedeutet, dass die Leistung beantragen kann, wer bis zum 31. März 2021 eine Baugenehmigung erhält oder eine Immobilie kauft. Der Antrag auf Förderung kann noch bis Ende 2023 abgegeben werden. Diese Frist bleibt unverändert.
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bundy
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Antwort #62 - 12.10.2020 um 13:17:40
 
Als themenstarter möchte ich den thread wieder aufnehmen.
Ich hatte wegen dem Visa temporär das Handtuch geschmissen, da die Behörden zeitweise garnicht oder nur sehr eingeschränkt gearbeitet haben. Außerdem gibt es besondere Einschränkungen für schwangere auf den Philippinen, die Behördengänge sehr schwierig oder unmöglich machten.
Nach der Geburt möchte ich mit hilfe der Geburtsurkunde und dem CENOMAR meiner Freundin die Vaterschaftsannerkennung abgeben. Das sollte mir als Foreign Parent die möglichkeit geben endlich auf die Philippinen zu reisen. Die deutsche Botschaft in Paris bestreitet die Zuständigkeit hierfür, obwohl das Auswärtige Amt und die deutsche Botschaft Manila auf diese
verweisen. Ich habe diese schon 4 mal angeschrieben. Kann mir bitte jemand sagen wie und wo ich mich am besten beschweren kann?
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Saxonicus
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Antwort #63 - 12.10.2020 um 13:48:47
 
bundy schrieb am 12.10.2020 um 13:17:40:
Die deutsche Botschaft in Paris bestreitet die Zuständigkeit hierfür, obwohl das Auswärtige Amt und die deutsche Botschaft Manila auf dieseverweisen. 

Ich glaube eher, dass das Jugendamt für die Vaterschaftsanerkennung
zuständig wäre. Ersatzweise auch ein Notar.

Die Vaterschaftsanerkennung kann nur wirksam werden, wenn sie vor einer Urkundsperson in öffentlicher Urkunde festgehalten wird (§ 1597 BGB). Urkundspersonen sind insbesondere die dazu ermächtigten Beschäftigten des Jugendamtes (§ 59 SGB VIII), es können aber auch Urkundsbeamte der Amtsgerichte, Standesbeamte, Notare sowie Konsularbeamte deutscher Auslandsvertretungen beurkunden. Meist erfolgt die Vaterschaftsanerkennung bei den Jugendämtern. Innerhalb eines gerichtlichen Vaterschaftsverfahrens kann die Vaterschaftsanerkennung auch vom Gericht beurkundet werden (§ 180 FamFG).

Wenn die Vaterschaft vor einen Konsularbeamten anerkannt werden soll,
dann wäre meines Erachtens wohl ein Beamter der deutschen Botschaft
in Manila der richtige Ansprechpartner.

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juanito
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Antwort #64 - 12.10.2020 um 15:34:22
 
Saxonicus schrieb am 12.10.2020 um 13:48:47:
Ich glaube eher, dass das Jugendamt für die Vaterschaftsanerkennung
zuständig wäre. Ersatzweise auch ein Notar.

Welches deutsche Jugendamt sollte denn in Frankreich örtlich zuständig sein?

Saxonicus schrieb am 12.10.2020 um 13:48:47:
Wenn die Vaterschaft vor einen Konsularbeamten anerkannt werden soll,
dann wäre meines Erachtens wohl ein Beamter der deutschen Botschaft
in Manila der richtige Ansprechpartner.

Der wäre für die Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung zuständig.
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Mokka
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Antwort #65 - 13.10.2020 um 09:25:29
 
Guten Morgen,

eine Vaterschaftserklärung geht auch vor der Geburt.

Für die Anerkennungserklärung des Vaters:

    Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis des Vaters
    Geburtsurkunde des Vaters
    Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel im Mutterpass)

MfG

Mokka


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deerhunter
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Antwort #66 - 13.10.2020 um 09:56:03
 
Also normalerweise muss macht man die VA (Vater) in Deutschland beim Notar, JA...in Frankreich sollte eigentlich die Botschaft dir helfen können.

Dann stimmt die Mutter der VA auf der DAV Manila zu....dazu gibt es dann die UP, wenn diese noch nicht gemacht wurde. Nach erfolgter UP gibt es den deutchen Pass für das Kind und damit kann das Visum der Mutter beantragt werden
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bundy
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Antwort #67 - 13.10.2020 um 13:04:14
 
Als in Frankreich lebender Deutscher ist in Behördenangelegenheiten immer die deutsche Botschaft in Frankreich zuständig. Dafür gibt es den Konsularservice. Das hat mir das Auswärtige Amt auch bestätigt. Meine E-Mails werden jedoch immer von der gleichen Person beantwortet, und über diese möchte ich mich gerne beschweren. Kann mir jemand sagen wie ich das am besten machen kann? Gibt es eine offizielle Beschwerdestelle?
Es kann doch nicht sein, dass ich extra nach Deutschland reisen muss um eine VA abzugeben. Und das in Corona Zeiten
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reinhard
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Antwort #68 - 13.10.2020 um 13:15:26
 
Die offiziuelle Beschwerdestelle ist der "Bürgerservice" des Auswärtigen Amtes.

Du kannst Dich auch immer an den Außenminister wenden. Der wird zwar nicht persönlich antworten, aber sein Büro kann es richtig weiterleiten.
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Antwort #69 - 13.10.2020 um 13:34:19
 
reinhard schrieb am 13.10.2020 um 13:15:26:
Die offiziuelle Beschwerdestelle ist der "Bürgerservice" des Auswärtigen Amtes.

Guckst Du hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/buergerservice-faq-kontakt
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bundy
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Antwort #70 - 13.10.2020 um 13:48:19
 
danke, mal schauenwas die sagen
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erne
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Antwort #71 - 14.10.2020 um 11:23:09
 
bundy schrieb am 13.10.2020 um 13:04:14:
Als in Frankreich lebender Deutscher ist in Behördenangelegenheiten immer die deutsche Botschaft in Frankreich zuständig. Dafür gibt es den Konsularservice. Das hat mir das Auswärtige Amt auch bestätigt.


Problem ist, soweit ich mich erinnere, dass nicht jeder beliebige Konsularbeamte die Vaterschaftsanekennung beurkunden darf und nicht in jeder Botschaft/Kosulat ist ein entsprechend befähigter Beamte vorhanden.

Geh über einen Notar.
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Antwort #72 - 15.10.2020 um 14:30:55
 
erne schrieb am 14.10.2020 um 11:23:09:
Problem ist, soweit ich mich erinnere, dass nicht jeder beliebige Konsularbeamte die Vaterschaftsanekennung beurkunden darf und nicht in jeder Botschaft/Kosulat ist ein entsprechend befähigter Beamte vorhanden.

Geh über einen Notar.

Meiner Meinung nach sollte es in der Pariser Botschaft  schon einen Quallifizierten Beamten geben. Ich wohne in Südfrankreich und wollte dafür nicht nach Deutschland reisen. Einen in Deutschland zugelassenen Notar konnte ich hier auch nicht finden. Mal abwarten was bei meiner Beschwerde heraus kommt.
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Antwort #73 - 16.10.2020 um 11:16:07
 
bundy schrieb am 15.10.2020 um 14:30:55:
Meiner Meinung nach sollte es in der Pariser Botschaftschon einen Quallifizierten Beamten geben


Deine Meinung bleibt dir unbenommen.
Aber warum sollte es diesen in Paris geben?
Euer Fall ist nicht gerade alltäglich, dass dafür extra ein solcher nach Paris deligiert wird



bundy schrieb am 15.10.2020 um 14:30:55:
Einen in Deutschland zugelassenen Notar konnte ich hier auch nicht finden.


das Gute an Notaren ist: ein Notar ist ein Notar.

Muss es ein in D zugelassener Notar sein? Steht das irgendwo?
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