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Familienzusammenführung (Gelesen: 22.324 mal)
Themen Beschreibung: Philippinische Freundin schwanger
DerRalf
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Antwort #45 - 04.05.2020 um 13:12:30
 
deerhunter schrieb am 03.05.2020 um 14:41:43:
Uber fahren

Kleiner Hinweis am Rande: Uber hat seinen Dienst in Südostasien 2018 an den Konkurrenten Grab verkauft. Also in den Philippinen gibt es noch Taxis und Grab.
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bundy
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Antwort #46 - 04.05.2020 um 13:48:14
 
@ deerhunter


1. All forms of public transportation in Lapu-Lapu City (.e. vhires, buses, jeepneys, taxis, TNVS (Grab), motorcycle taxis, habal-habals, tricycles, trisikads, and e-trikes) are suspended during the period of enhanced community quarantine.

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bundy
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Antwort #47 - 05.05.2020 um 13:00:36
 
Die Klinik ist übrigens auch geschlossen.
Wir werden also zumindest bis zum 18. abwarten müssen.
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deerhunter
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Antwort #48 - 05.05.2020 um 13:40:45
 
bundy schrieb am 05.05.2020 um 13:00:36:
Die Klinik ist übrigens auch geschlossen.
Wir werden also zumindest bis zum 18. abwarten müssen.


Dann müsst ihr eine andere suchen...gibt ja etliche! philippinen ist zwar 3. Weltland, aber mit ein wenig Geld kommt man da ganz gut über die runden
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bundy
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Antwort #49 - 05.05.2020 um 17:54:37
 
Wie gesagt, wir werden bis zum 18. warten, dann gibt es vielleicht auch wieder taxis.
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bundy
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Antwort #50 - 31.08.2020 um 11:16:14
 
Update:
Da sich die Coronakriese länger als erwartet hinzieht, haben wir uns mit der Geburt in Cebu abgefunden. So wie es aussieht, kann ich bis dahin auch nicht zu Ihr reisen. Seit einem Monat wohnt Sie in einem netten Appartment mit allem Komfort. Da Sie immer noch allein ist und ich nicht kommen kann, haben wir versucht das Ihre Schwester jetzt zu Ihr kommt, doch die Flüge von Mindanao wurden für den gesammten September gecancelt. Wir hoffen jetzt auf eine Fähre.
Ich habe mich für die Rückkehr nach Deutschland entschlossen, und bereite mich für den Umzug zum 31. 12. vor.
Da ich seit knapp 30 Jahren in Frankreich lebe kenne ich mich in Deutschland Kaum aus. Um eine Wohnung oder ein kleines Häuschen zu mieten müsste ich jedoch meine finanzielle Lage kennen. Als Junggeselle hätte ich ca 3000 Euro, die 200 Euro Kindergeld müsste ich für eine Krankenversicherung meiner Freundin verwenden. Dann hätten wir als dreiköpfige Familie genauso viel Geld wie ich als Alleinstehender????
Oder hätte meine Freundin anspruch auf Elterngeld?
Für jegliche Informationen und Tipps wäre ich sehr dankbar.
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flb89
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Antwort #51 - 31.08.2020 um 16:13:02
 
Ist vielleicht das falsche Forum dafür Zwinkernd
Ich würde aber an eurer Stelle mal darüber nachdenken, ein Haus zu bauen. 3000 Euro + Kindergeld ist ja nicht wenig. Und ihr würdet vom Staat 12.000 Euro Baukindergeld bekommen! 12 Monate lang jeweils 1000 Euro monatlich. Erstmal müsstest du natürlich ein Grundstück finden. Vorher mal eine Häuserausstellung besuchen und schauen was dir/euch gefällt.
Anfangs wird es aus Zeitgründen wahrscheinlich nicht anders gehen als eine Wohnung zu mieten. Aber danach (wenn Frauchen dann auch bei dir ist), solltet ihr darüber mal nachdenken Smiley

Was das Elterngeld angeht: ich kann mir nicht vorstellen, dass sie das bekommen würde.
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lottchen
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Antwort #52 - 31.08.2020 um 16:52:12
 
Sie bekommt das Mindestelterngeld wenn sie hier ist. 300€.
https://www.elterngeld.net/elterngeld-mindestbetrag.html
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deerhunter
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Antwort #53 - 31.08.2020 um 17:18:09
 
flb89 schrieb am 31.08.2020 um 16:13:02:
Und ihr würdet vom Staat 12.000 Euro Baukindergeld bekommen! 12 Monate lang jeweils 1000 Euro monatlich


12 Jahre lang 1.000 € im Jahr, nicht monatlich!!!
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flb89
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Antwort #54 - 31.08.2020 um 19:11:20
 
deerhunter schrieb am 31.08.2020 um 17:18:09:
12 Jahre lang 1.000 € im Jahr, nicht monatlich!!!


Ah, du hast Recht!
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bundy
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Antwort #55 - 01.09.2020 um 10:48:26
 
Danke Euch für die Infos,
300 Euro ist ja schon mal nicht schlecht.
Das mit dem Hausbau ist genau das was ich vor hatte, dass das finanziel unterstützt wird wusste ich natürlich nicht, um so besser.

Kann mir noch jemand etwas zur Krankenversicherung meiner Freundin sagen?
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Antwort #56 - 05.09.2020 um 06:52:49
 
Was möchtest Du denn zur KV wissen?

Dein Kind kann über Dich beitragsfrei mitversichert werden, falls du in einer GKV bist.
Ansonsten muss es privat versichert werden.

Deine Freundin kann sich grundsätzlich freiwillig in der GKV oder privat versichern, bis sie eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnimmt.

Es wird vor Aufnahme eine privat zu bezahlende Untersuchung bzgl. Gesundheitsstatus verlangt werden.
Für junge, gesunde Frauen und für Kinder sind die Beiträge in der privaten KV nicht übermäßig teuer.
Für einen Überblick kann man Rechner im Web finden.

Wichtig ist der Zahnstatus, das sollte vorher, falls erforderlich, aus Kostengründen noch in ihrem Heimatland preiswert in einen einwandfreien Zustand gebracht werden, denn hier könnte es sonst teuer werden.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #57 - 05.09.2020 um 16:28:00
 
T.P.2013 schrieb am 05.09.2020 um 06:52:49:
Dein Kind kann über Dich beitragsfrei mitversichert werden, falls du in einer GKV bist.
Ansonsten muss es privat versichert werden.

Deine Freundin kann sich grundsätzlich freiwillig in der GKV oder privat versichern, bis sie eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnimmt.

Es wird vor Aufnahme eine privat zu bezahlende Untersuchung bzgl. Gesundheitsstatus verlangt werden.
Für junge, gesunde Frauen und für Kinder sind die Beiträge in der privaten KV nicht übermäßig teuer.
Für einen Überblick kann man Rechner im Web finden.

Wichtig ist der Zahnstatus, das sollte vorher, falls erforderlich, aus Kostengründen noch in ihrem Heimatland preiswert in einen einwandfreien Zustand gebracht werden, denn hier könnte es sonst teuer werden.

Gruß


Sorry, aber da sind einige Denkfehler drin:
1. Die Freundin muss - nicht kann - sich versichern! Es besteht Krankenversicherungspflicht!
2. ob das günstig oder teuer ist, hängt von sehr vielen Faktoren ab - u.a. der Versicherungsgesellschaft, Vorerkrankungen, ... kann man nicht so pauschal sagen,
3. auch ob es eine Eingangsuntersuchung gibt oder ob der Gesundheitsfragebogen genügt, ist von Versicherung zu Versicherung sehr unterschiedlich.

Das nur zum Verständnis des TS!
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #58 - 05.09.2020 um 19:04:56
 
Stuttgarter schrieb am 05.09.2020 um 16:28:00:
Sorry, aber da sind einige Denkfehler drin:
1. Die Freundin muss - nicht kann - sich versichern! Es besteht Krankenversicherungspflicht!


Das ist kein Denkfehler, sondern eine Frage des Ausdrucks / Stils.
Natürlich ist sie versicherungspflichtig und muss sich versichern.
Bei der Art der Versicherung hat sie aber Alternativen und kann sich privat oder kann sich freiwillig gesetzlich versichern.
Ich habe die Versicherungsmöglichkeiten aufgezählt, also Alternativen, um der Versicherungspflicht zu genügen.

Zitat:
2. ob das günstig oder teuer ist, hängt von sehr vielen Faktoren ab - u.a. der Versicherungsgesellschaft, Vorerkrankungen, ... kann man nicht so pauschal sagen,


Sag bloß. Deshalb schrieb ich "Für junge, gesunde Frauen und für Kinder sind die Beiträge in der privaten KV nicht übermäßig teuer.", übrigens eine Aussage aus eigener Erfahrung mit meiner Frau.
Soll heißen, es verteuert sich NATÜRLICH, wenn man nicht jung und nicht gesund ist.
Das ist also kein Denkfehler auf meiner Seite, sondern wohl eher Deinem Leseverständnis geschuldet.

Zitat:
3. auch ob es eine Eingangsuntersuchung gibt oder ob der Gesundheitsfragebogen genügt, ist von Versicherung zu Versicherung sehr unterschiedlich.


Das mag sein.
Bei meiner Frau haben seinerzeit alle angefragten 4 oder 5 Versicherungen eine Eingangsuntersuchung gefordert, wenn auch in unterschiedlicher Intensität. Und eben alle auch eine zahnärztliche Eingangsuntersuchung. Daher mein Ratschlag mit der Sanierung im Heimatland vorab.
Wenn Du andere Erfahrungen hast, dann ist das so.

Das nur zu Deinem Verständnis...
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Alacrity
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Antwort #59 - 07.09.2020 um 17:08:29
 
Sobald deine Freundin ihre AE zur Personensorge für euer Kind mit einer Gültigkeit von mehr als 12 Monaten erhalten hat, wird sie versicherungspflichtig in der GKV nach § 5 Abs. 11 SGB V. Sie müsste dann ohne Einkommen den vollen Mindestbeitrag für freiwillig versicherte zahlen. Bei 1 % Zusatzbeitrag sind das  aktuell 198 Euro monatlich für die GKV inklusive Pflegeversicherung.
Anders als bei pflichtversicherten Mitgliedern in der GKV muss sie die Beiträge auch bei Elterngeldbezug voll selbst tragen.

Sie kann sich auch privat versichern. Hier hängt der Beitrag ab von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewünschtem Versicherungsumfang. Du kriegst von mir dazu noch eine PN.

Euer Kind kann kostenlos in der GKV mitversichert werden, wenn mindestens einer von euch in der GKV ist.
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