Hallo zusammen,
hoffentlich sind Sie und Ihre Familien gesund!
Folgende Situation kann sich ergeben: ich habe eine
AE nach 18 Abs. 4 S1 (im Zusatzblatt steht noch Beschäftigung gem. §9 Abs, 1 Nr. 2
BeschV uneingeschränkt gestattet) bis Ende 2021. Es gibt einen deutschen Masterabschluss und ca. 6 Jahre ununterbrochene Arbeitsbeschäftigung. Mir ist bekannt, dass ich schon längst eine
NE erhalten konnte. Aus privaten Gründen habe ich mich doch für eine befristete
AE entschieden.
Jetzt besteht die Möglichkeit, dass ich in der nächsten Zeit gekündigt werde. Daher habe ich folgende Fragen, sollte es wirklich der Fall sein:
1. Besteht Anspruch auf das Arbeitslosengeld? Ich habe auf der Internetseite der Arbeitsagentur recherchiert. Die Antwort scheint JA zu sein, aber wie sieht es mit der
AE aus? Wir die AA sofort eine Meldung an die
ABH senden, dass ich gekündigt wurde?
2. Sollte ich die
ABH über die Kündigung informieren? Oder kann ich bis Ende 2021 (Gültigkeit der AE) nach einer neuen Stelle suchen? Falls die
AE wegen der Kündigung abgeändert werden muss - wie viel Zeit hat man für die Arbeitssuche? Dank der Corona wird es jetzt überhaupt nicht einfach sein
Es ist klar, dass es mit einer
NE diese Fragen nicht geben würde. Aber es ist so, wie es ist. Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung!