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Rückkehr nach Deutschland- GKV (Gelesen: 4.434 mal)
Themen Beschreibung: Rückkehr nach Deutschland- Krankenversicherung
Havva
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i4a rocks!


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27.03.2020 um 10:54:14
 
Hallo zusammen,

Ich bin seit November in die Türkei ausgewandert, doch jetzt möchte ich wieder zurück nach Deutschland.
Ich hatte mich aus der Krankenversicherung in DE komplett abgemeldet was ich jetzt sehr bereue 🤦🏻‍♀️. Die Arztbesuche seit November habe ich privat bezahlt weil es hier keine Krankenversicherungspflicht gibt, aber wenn ich das nicht falsch verstanden habe braucht man für die Zeit im Ausland eine Versicherung, sonst muss man diese Zeit in Deutschland rückwirkend zahlen. Weiß jemand etwas darüber bescheid? Ich bin nicht in der Lage das ganze zu zahlen und die Versicherung möchte ich wegen Anonymität auch nicht fragen. 🙈
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lottchen
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Antwort #1 - 27.03.2020 um 11:22:49
 
Wenn man sich aus Deutschland ordnungsgemäß abmeldet ist man dort auch nicht mehr krankenversicherungspflichtig. Wenn man nach D wieder einreist und hier einen Wohnsitz nimmt, sich also wieder offiziell anmeldet, beginnt auch wieder die Krankenversicherungspflicht.

https://www.krankenkassen.de/ausland/rueckkehr-krankenversicherung-deutschland/

Mir wäre jetzt nicht bekannt, dass man im Ausland versichert gewesen sein muss. Wo hast Du das her? Wo steht das?
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Havva
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Antwort #2 - 27.03.2020 um 12:31:22
 
Genau aus dieser Seite und ähnliche habe ich das verstanden, „ Wer im Ausland gearbeitet hat, und dort sozialversichert war, kann bei der Rückkehr in eine deutsche gesetzliche Krankenkasse eintreten“.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/...

„ Auch vorher freiwillig Versicherte werden wieder aufgenommen, wenn sie auch im Ausland gesetzlich abgesichert waren.“

Nehme ich das falsch auf?

Die Info über die rückwirkende Zahlung habe ich mal in einem Forum mitgelesen, für die wieder Anmeldung benötige man ein Formular das beim Austritt von der türkisxhen Versicherung ausgefüllt werden muss, ohne diese könne man sich nicht versichern, sondern müsse die komplette Zeit die man nicht in D versichert war nachzahlen.

Es muss doch eine Lösung geben.
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lottchen
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Antwort #3 - 27.03.2020 um 13:50:02
 
Wenn Du keine Überraschung erleben willst wirst Du Dich doch mal trauen müssen (oder einen Freund in D bitten das zu tun) irgendeine KV in D anzurufen. Und die wird einem auch die Paragrafen nennen können, mit denen sie ihre Aussage begründen.

Warst Du denn vorher in D freiwillig versichert? Oder pflichtversichert? Hast Du denn in der Türkei eine angestellte Tätigkeit ausgeübt?
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Melanny
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Antwort #4 - 27.03.2020 um 14:14:26
 
Ich habe mich länger mit KV und Gesetzestexten auseinandersetzen müssen. Soweit ich alles verstanden habe, gilt: lediglich, wer im Ausland privat versichert war (keine Reiseversicherung), bekommt Probleme, wenn er in DL in die GKV will. Wer gar nicht versichert war und hier zuletzt bei der GKV, dann sollte es wieder möglich sein, in dieser wieder aufgenommen zu werden.

Vielleicht ist hier etwas zu finden:
https://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/versiche...

Oder, einen Rat, den auch ich hier im Forum bekam – Anmeldung im Krankenkassenforum.
http://www.forum-krankenversicherung.de
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Havva
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Antwort #5 - 27.03.2020 um 17:12:10
 
lottchen schrieb am 27.03.2020 um 13:50:02:
Wenn Du keine Überraschung erleben willst wirst Du Dich doch mal trauen müssen (oder einen Freund in D bitten das zu tun) irgendeine KV in D anzurufen. Und die wird einem auch die Paragrafen nennen können, mit denen sie ihre Aussage begründen.

Warst Du denn vorher in D freiwillig versichert? Oder pflichtversichert? Hast Du denn in der Türkei eine angestellte Tätigkeit ausgeübt?



Ja, habe doch eine Email rausgeschickt, mal gucken was die sagen.

Nein, bin gekommen um zu studieren aber hat mit der Anmeldung nicht so geklappt wie erhofft:)

Zuvor war ich in DEutschland freiwillig versichert.
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Havva
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Antwort #6 - 27.03.2020 um 17:18:06
 
Melanny schrieb am 27.03.2020 um 14:14:26:
Ich habe mich länger mit KV und Gesetzestexten auseinandersetzen müssen. Soweit ich alles verstanden habe, gilt: lediglich, wer im Ausland privat versichert war (keine Reiseversicherung), bekommt Probleme, wenn er in DL in die GKV will. Wer gar nicht versichert war und hier zuletzt bei der GKV, dann sollte es wieder möglich sein, in dieser wieder aufgenommen zu werden.

Vielleicht ist hier etwas zu finden:
https://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/versiche...

Oder, einen Rat, den auch ich hier im Forum bekam – Anmeldung im Krankenkassenforum.
http://www.forum-krankenversicherung.de



Vielen Dank für den Link, ich habe da auxh schon ein Thema gefunden das meinem ähnelt:) muss es mir nur nochmal durchlesen damit ichs auch richtig kapier😅😅

Zu deiner Aussage, ja stimmt, man wird wieder aufgenommen, ich hoffe doch nur ohne Rückwirkende Zahlung für den Aufenthalt im Ausland:)
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Stuttgarter
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Antwort #7 - 27.03.2020 um 17:56:32
 
Hast Du Dich 'nur' bei der KV abgemeldet oder auch beim Einwohnermeldeamt - sprich: warst Du offiziell nicht mehr in Deutschland?
Solange Du in D gemeldet bist unterliegst Du hier der Versicherungspflicht. Wenn dies aber nicht so ist, dann auch keine Versicherungspflicht in D - sagt mir meine Logik! Gesetzliche Grundlagen kann ich aber dazu nicht nennen!
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Havva
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Antwort #8 - 27.03.2020 um 19:27:38
 
Stuttgarter schrieb am 27.03.2020 um 17:56:32:
Hast Du Dich 'nur' bei der KV abgemeldet oder auch beim Einwohnermeldeamt - sprich: warst Du offiziell nicht mehr in Deutschland?
Solange Du in D gemeldet bist unterliegst Du hier der Versicherungspflicht. Wenn dies aber nicht so ist, dann auch keine Versicherungspflicht in D - sagt mir meine Logik! Gesetzliche Grundlagen kann ich aber dazu nicht nennen!


Habe mich komplett aus Deutschland abgemeldet. Ja so klingt das auch logisch. Ich warte jetzt mal auf die Antwort der KK.

Vielen lieben Dank an alle 🥰
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« Zuletzt geändert: 28.03.2020 um 10:59:46 von Mick » 
Grund: Folgepost eingefügt.  
 
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