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Finanzierung Besuchsvisum (Gelesen: 2.005 mal)
Bapak
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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25.03.2020 um 22:50:17
 
Hallo zusammen,

folgendes Szenario:
Meine Schwiegereltern aus Indonesien wollten eigentlich am 29.03 für einen Monat nach Deutschland kommen und uns besuchen. Dies geht ja nun leider nicht. Somit müssen wir wieder ein neues Visum beantragen mit VE. Und hier ist nun das Problem. Voraussetzung für eine VE im Landkreis Biberach um zwei Personen einzuladen, wenn man verheiratet ist und ein Kind hat, entweder 3600€ mtl Einkommen oder 5000€ hinterlegen und 2350€ mtl Einkommen (finde ich extrem viel ist das überall so hoch?) . Vor kurzem haben wir aber nochmals Nachwuchs bekommen dementsprechend sind die Voraussetzungen für eine VE auch gestiegen. Kurz und knapp mein Gehalt reicht nicht mehr.
Nun kommt die Frage auf ob es nicht auch ohne VE gehen würde mit Eigenfinanzierung bzw Finanzierung durch einen Familienangehörigen (meine Frau). Habe dies jetzt bei der Botschaft in Jakarta und dem Dienstleister angefragt und nachgefragt was die Voraussetzungen hierfür sind und habe folgende Antworten bekommen.

1. Eigenfinanzierung       Es gibt keinen bestimmten Mindeststand von einem Bankkonto. Sie sollten daher selber messen, ob die Summe in dem Konto für die geplante Reise ausreichend ist.

2. Verwandtschaft   Eine Finanzierung durch Verwandtschaft oder Familie ist möglich mit ihrer dreimonatige Bankkontoauszüge.

Nun meine Frage an euch hat jemand hier Erfahrung Wieviel Geld sollte denn auf einem Konto sein?
Zumindest eine Richtung ob 5000€ oder 10000€ oder mehr.

Vielen Dank
Mfg Bapak
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 26.03.2020 um 09:09:09
 
Bapak schrieb am 25.03.2020 um 22:50:17:
Wieviel Geld sollte denn auf einem Konto sein? 


So viel, dass man sich solch eine Reise leisten kann...also Flüge, Versicherungen, Unterkunft und Verpflegung!
Das sollte aber schon eine Weile dort auf dem Konto liegen und klar aus eiegen Mitteln bestehen. Die VE sichert ja nicht die reisekosten, sondern die Kosten die dem Staat entstehen würden, wenn die Person (en) hier untertaucht und möglicherweise Schaden verursacht / abgeschoben werden muss
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Bapak
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 26.03.2020 um 14:34:07
 
Flüge sind ja schon bezahlt bzw. bekommen wir jetzt einen Gutschein. Leben werden sie in dieser Zeit bei uns somit kommen auch keine Kosten für die Unterkunft und Verpflegung auf sie zu.
Dann sollte ja nicht mehr soviel benötigt werden.
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 26.03.2020 um 14:52:05
 
1000-2000€ auf dem Konto reichen nicht. Der deutsche Staat will sehen, dass es halbwegs begüterte Reisende sind, wenn er auf eine VE verzichtet. Hier geht es auch um die Rückkehrbereitschaft. Und vorhandener Grundbesitz, Firma, Einkommen, Geld auf dem Konto usw. ergibt in der Gesamtheit eben ein gutes Bild und damit bessere Chancen auf ein Visum. Wenn nix davon vorhanden ist, 1000€ auf dem Konto sind und keine VE abgegeben wird sehe ich allgemein geringe Chancen.

 
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Bapak
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 26.03.2020 um 18:52:43
 
Häuser, Fahrzeuge, Kinder, Enkel haben sie alles in Indonesien und mein Schwiegervater arbeitet noch als leitender Angestellter in einer Fabrik. Sie waren auch schonmal da allerdings haben wir damals gleich ne VE mitgegeben. Werden es mal versuchen mit Eigenfinanzierung und zusätzlich Finanzierung durch Familienangehörige. Was anderes bleibt uns ja nicht übrig außer wie ziehen in einen anderen Landkreis bzw Bundesland.
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 26.03.2020 um 23:51:04
 
Hallo Bapak,

es gibt nur eine verbindliche Möglichkeit, herauszufinden, ob ein Verdienst im Einzelfall und inwieweit vohandene Vermögenswerte als Alternative in Deinem Einzelfall oder generell als ausreichend angesehen werden:

Schreib Deine ABH per E-Mail an.
Sie arbeitet, auch falls sie für den Publikumsverkehr geschlossen sein sollte und Antworten evtl. etwas länger dauern könnten.

Da Du schreibst, dass die Höhe eines zu hinterlegenden Vermögens in Deinem Landkreis geregelt sei (5000,- EUR), scheint mir das ja geklärt.
Auch z.B. eine Bankbürgschaft über die Summe ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

Als Alternative gibt es grundsätzlich sonst auch noch die Möglichkeit, dass die VE durch einen Dritten übernommen würde oder eben Du und Deine Frau gemeinschaftlich haftend unterzeichnen.

Gruß
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« Zuletzt geändert: 27.03.2020 um 00:01:10 von T.P.2013 »  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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