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Schengen Visum Bearbeitung der Anträge in Zeiten von COVID-19 (Gelesen: 7.358 mal)
Shazam
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Antwort #15 - 23.04.2020 um 18:05:00
 
Saxonicus schrieb am 22.04.2020 um 22:40:50:
Ja, denn es ist eine Bearbeitungsgebühr und die Bearbeitung hat ja stattgefunden. 


Also reingeschaut und gesehen das das gewünschte Eintrittsdatum nicht zuhalten ist zählt auch als Bearbeitet oder ab wann fängt die eigentliche Bearbeitung an ?  Ich meine keiner hat zu dem Zeitpunkt es kommen sehen das alles dicht gemacht wird hätte man da nicht sagen können diejenigen die es betrifft können den Antrag später wen Reisen wieder möglich ist nochmal ohne erneut Gebühr zu bezahlen einreichen?

namaskaram schrieb am 23.04.2020 um 11:46:40:
So wie ich es verstehe ist das Visum bearbeitet worden aber es können momentan grundsätzlich keine Visa vergeben werden. Es wird nichts darüber gesagt, ob es unter normalen Umständen vergeben worden wäre oder nicht.
Man empfiehlt den Antrag zurückzunehmen, da ansonsten eine Ablehnung erfolgen müsste. 


Wen es aber in dem Sinne schon voll Bearbeitet worden wäre hätten sie es dann nicht gleich abgelehnt wen irgendetwas am Antrag nicht gepasst hätte?


Wen man den Antrag zurücknimmt wird dies auch im VIS vermerkt?

Also besser den Antrag zurückziehen bevor eine weitere Ablehnung im System ist ?

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Saxonicus
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Antwort #16 - 23.04.2020 um 18:18:45
 
Shazam schrieb am 23.04.2020 um 18:05:00:
Wen man den Antrag zurücknimmt wird dies auch im VIS vermerkt?

Davon sollte man ausgehen, denn in den jährlichen Verlautbarungen über die Zahl der Visaanträge in den einzelnen Auslandvertretungen, stehen neben den Zahlen der erteilten und abgelehnten Visaanträge auch immer wie viele
Anträge von den Antragstellern selbst zurückgenommen wurden.
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Shazam
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Antwort #17 - 23.04.2020 um 19:45:18
 
Saxonicus schrieb am 23.04.2020 um 18:18:45:
Davon sollte man ausgehen, denn in den jährlichen Verlautbarungen über die Zahl der Visaanträge in den einzelnen Auslandvertretungen, stehen neben den Zahlen der erteilten und abgelehnten Visaanträge auch immer wie viele
Anträge von den Antragstellern selbst zurückgenommen wurden.


Wenn dies der Fall ist sollte dann normal nur drinstehen das ein Visa beantragt wurde und dieser Antrag vom Antragsteller zurückgezogen wurde also keine Bewertung der Antragsunterlagen und der Situation wie Normal mit dem Punktesystem beim Ablehnungsbescheid oder ?

Beim Zurückziehen des Antrags ergeht dementsprechend auch kein Bescheid es werden nur die Unterlagen zurückgesandt ist das korrekt?
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Antwort #18 - 23.04.2020 um 21:11:32
 
Beim Zurückziehen des Antrags wird der Datensatz im VIS abgeschlossen.
Die Fingerabdrücke z.B. bleiben erhalten und können beim nächsten Antrag von dort zugespeichert werden.

Die Unterlagen werden nicht zurückgesandt, sondern bleiben in der AV.
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Antwort #19 - 24.04.2020 um 16:39:39
 
Petersburger schrieb am 23.04.2020 um 21:11:32:
Beim Zurückziehen des Antrags wird der Datensatz im VIS abgeschlossen.
Die Fingerabdrücke z.B. bleiben erhalten und können beim nächsten Antrag von dort zugespeichert werden.

Die Unterlagen werden nicht zurückgesandt, sondern bleiben in der AV


Was bedeutet das genau der Datensatz wird abgeschlossen? wird dann nur vermerkt das der Antrag zurückgezogen wurde ohne irgendeine Bewertung oder Kommentar ein Bescheid ergeht auch nicht?

Die Dokumente haben sie in der Email geschrieben werden zurückgeschickt sobald die Botschaft wieder Betriebsbereit ist.

Also besser zurückziehen?


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Antwort #20 - 25.04.2020 um 07:24:56
 
Shazam schrieb am 24.04.2020 um 16:39:39:
Was bedeutet das genau der Datensatz wird abgeschlossen? 

Wenn ein Antrag bearbeitet wird, muss er ja logischerweise erstmal als gestellter Antrag gesendet werden. Wie soll man sonst z.B. die Fingerabdrücke aus dem VIS bekommen?

Wenn die Bearbeitung dann abgeschlossen wird - gleich, aus welchem Grund und mit welchem Resultat -, muss das auch irgendwie im VIS ankommen.

"Die Dokumente" dürften "die Pässe" sein.

Shazam schrieb am 24.04.2020 um 16:39:39:
Also besser zurückziehen?

Vermutlich ja.
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