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Verlängerter Aufenthalt in Deutschland / Familiennachzug (Gelesen: 1.631 mal)
Themen Beschreibung: Corona-Pandemie
J. B.
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlängerter Aufenthalt in Deutschland / Familiennachzug
21.03.2020 um 18:16:11
 
Hallo,

meine brasilianische Ehefrau (mit Aufenthaltstitel) und meine 69-jährige, brasilianische Schwiegermutter sind nach einem längeren Aufenthalt in Brasilien am 25.02.2020 in Deutschland eingereist. In den letzten Wochen wurden wir dann von der Entwicklung der Corona-Pandemie etwas überrollt und einige genrelle Fragen sind jetzt noch akuter geworden.

1. Gibt es irgendeine Rechtsgrundlage oder Möglichkeit bei der Ausländerbehörde zu beantragen, dass meine Schwiegermutter noch über den 24.05.2020 (90 Tage) hinaus in Deutschland bleiben kann, zumindest bis in Deutschland und Brasilien jeweils der Katastrophenfall aufgehoben ist, erschwerend
- wegen ihres Alters und der dadurch begründeten Zugehörigkeit zu den Risikogruppen mit einer hohen Sterblichkeitsrate,
- weil sie in Brasilien niemanden in ihrem Haushalt hat, der sich im Fall einer COVID-19 Erkrankung häuslich um sie kümmern könnten (auch keine Familienmitglieder im Land, bei denen sie unterkommen könnte),
- weil sie bei einem zu erwartenden, schwereren Krankheitsverlauf in Brasilien nicht mit einer ausreichenden, medizinischen Behandlung rechnen kann?

2.1 Ab welchem Punkt wäre es unter Umständen vorstellbar, meine Schwiegermutter im Rahmen eines Familiennachzugs dauerhaft nach Deutschland nachzuholen, solange sie noch reisefähig ist und bevor sie nach deutschen Standards eine hohe Pflegestufe hätte (eigenständige Versorgung häuslich oder im Heim bzw. ausreichende Kranken- und Pflegeversicherung vorausgesetzt)?
Da meine Mutter ebenfalls schwer krank und pflegebedürftig ist, ist es auf absehbare Zeit keine Option, dass ich auch nur vorübergehend nach Brasilien ziehe, um mich um meine Schwiegermutter zu kümmern.
2.2 Würde es einen Unterschied machen, wenn meine Frau die deutsche Staatsbürgerschaft hätte, und lässt sich das ggf. irgendwie beschleunigen (natürlich wieder vorausgesetzt, dass sie sonst alle Voraussetzungen erfüllt, wie z. B. entsprechende Sprachkenntnisse etc.)?

Schon mal vielen Dank für Eure Einschätzung.

VG
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reinhard
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Beiträge: 15.169

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerter Aufenthalt in Deutschland / Familiennachzug
Antwort #1 - 21.03.2020 um 18:45:27
 
Zu verzögerten Rückreisen gibt es hier ja mehrere Fragen und Antworten, am besten dort nachlesen. Sie muss nachweisen, dass die Reise unmöglich ist.

Familiennachzug ist nur von der Schwiegermutter zum in Deutschland lebenden Schwiegervater, also immer nur zum eigenen Ehepartner möglich. Zu den Ehepartnern gehören noch minderjährige Kinder.

Nachzug von Erwachsenem zu Erwachsenem ist nicht möglich, wenn sie nicht verheiratet sind. Es zählt ausschließlich die "Klein-Familie" oder Kernfamilie.
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J. B.
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerter Aufenthalt in Deutschland / Familiennachzug
Antwort #2 - 26.04.2020 um 22:17:35
 
Vielen Dank für die Antwort!
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