J. B.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Hallo,
meine brasilianische Ehefrau (mit Aufenthaltstitel) und meine 69-jährige, brasilianische Schwiegermutter sind nach einem längeren Aufenthalt in Brasilien am 25.02.2020 in Deutschland eingereist. In den letzten Wochen wurden wir dann von der Entwicklung der Corona-Pandemie etwas überrollt und einige genrelle Fragen sind jetzt noch akuter geworden.
1. Gibt es irgendeine Rechtsgrundlage oder Möglichkeit bei der Ausländerbehörde zu beantragen, dass meine Schwiegermutter noch über den 24.05.2020 (90 Tage) hinaus in Deutschland bleiben kann, zumindest bis in Deutschland und Brasilien jeweils der Katastrophenfall aufgehoben ist, erschwerend - wegen ihres Alters und der dadurch begründeten Zugehörigkeit zu den Risikogruppen mit einer hohen Sterblichkeitsrate, - weil sie in Brasilien niemanden in ihrem Haushalt hat, der sich im Fall einer COVID-19 Erkrankung häuslich um sie kümmern könnten (auch keine Familienmitglieder im Land, bei denen sie unterkommen könnte), - weil sie bei einem zu erwartenden, schwereren Krankheitsverlauf in Brasilien nicht mit einer ausreichenden, medizinischen Behandlung rechnen kann?
2.1 Ab welchem Punkt wäre es unter Umständen vorstellbar, meine Schwiegermutter im Rahmen eines Familiennachzugs dauerhaft nach Deutschland nachzuholen, solange sie noch reisefähig ist und bevor sie nach deutschen Standards eine hohe Pflegestufe hätte (eigenständige Versorgung häuslich oder im Heim bzw. ausreichende Kranken- und Pflegeversicherung vorausgesetzt)? Da meine Mutter ebenfalls schwer krank und pflegebedürftig ist, ist es auf absehbare Zeit keine Option, dass ich auch nur vorübergehend nach Brasilien ziehe, um mich um meine Schwiegermutter zu kümmern. 2.2 Würde es einen Unterschied machen, wenn meine Frau die deutsche Staatsbürgerschaft hätte, und lässt sich das ggf. irgendwie beschleunigen (natürlich wieder vorausgesetzt, dass sie sonst alle Voraussetzungen erfüllt, wie z. B. entsprechende Sprachkenntnisse etc.)?
Schon mal vielen Dank für Eure Einschätzung.
VG
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