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Arrbeit und Visum oder Blaue Karte EU (Gelesen: 911 mal)
norbert_athena
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arrbeit und Visum oder Blaue Karte EU
21.03.2020 um 12:42:45
 
Hallo zusammen,
Leider bin ich ein wenig im Dschungel von unterschiedlichen Behördengängen verloren gegangen, daher bitte ich euch um einen Rat, wie ich in der aktuellen Situation vorgehen soll.

Meine Situation:

Ich möchte einen Antrag auf die Blau Karte EU in Deutschland stellen. Bin eine iranische Staatsbürgerin und lebe zurzeit in Spanien (Studentenvisum mit Wohnsitz in Barcelona). In Barcelona schließe ich meine Doktorarbeit im Fach Informatik ab (die Doktorarbeit ist eingereicht und der Termin der Doktorverteidigung steht an). Mein Master habe ich ebenso im Fach Informatik in Indien (Universität Hyderabad) abgeschlossen. Von einem Forschungsinstitut in München habe ich eine mündliche Anstellungszusage erhalten (1 Jahr befristeter Arbeitsvertrag erst; Papierkram in der Bearbeitung von der Personalabteilung des Forschungsinstituts; warte nun auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag).

Ich wüsste gerne:
a) wo ich mich um eine Blaue Karte EU bewerben soll (Ausländerbehörde in Deutschland oder die deutsche Botschaft in Madrid);
b) wenn ich mich in Deutschland den Blaue Karte EU - Antrag beim Ausländeramt stellen muss, benötige ich denn ein Einreisevisum nach Deutschland oder darf ich mit meinem spanischen Studentenvisum einreisen und den Blaue Karte EU-Antrag stellen?
c) Brauche ich für den Blaue Karte EU-Antrag oder ein Visum ein Wohnsitz in Deutschland?

Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mich richtig beraten könnt, wie ich die Sache angehen soll und was bei den gesamten Beantragungsprozess befolgen soll.

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße, Athena
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Petersburger
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Beiträge: 6.370

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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 21.03.2020 um 16:12:44
 
Ganz kurz:
a) Botschaft Madrid
b) Einreisevisum (=D-Visum) ist Voraussetzung für den späteren obligatorischen Antrag bei der ABH
c) Nein.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

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