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Untervermieten und Einbürgerung (Gelesen: 1.241 mal)
Bla Blub
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ägyptisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Untervermieten und Einbürgerung
20.03.2020 um 04:19:10
 
Hallo zusammen,

ich habe vor ca. 8,5 Monaten meinen Antrag auf Einbürgerung gestellt. Die Aussage war damals, dass es zwischen 6 und 8 Monate dauert bis eine Entscheidung fällt.
Da ich schon seit wenigen Monaten umziehen wollte, hatte ich mich entschieden dies auch ab April zu tun, die neue Wohnung als Nebenwohnsitz anzumelden und in Kauf zu nehmen, wenn ich ein Monat oder zwei eventuell beide Wohnungen halten muss bis sich die Behörde auch meldet.
Jetzt aufgrund der Corona-Krise befürchte ich, dass es vielleicht nicht nur ein Monat oder zwei doppelte Miete sein werden, was finanziell für mich auf Dauer eine starke Belastung wäre.
Dazu kommt meine Frage: darf ich meinen Hauptwohnsitz untervermieten bis ich von der Einbürgerung eine Rückmeldung erhalte? Mein Vermieter würde dem zustimmen. Soll ich die Einbürgerungsbehorde fragen ob ich bald mit einer Antwort rechnen kann (auch wenn Fragen zum Status laut bisherigen Briefverkehr untersagt waren) ?

Ps. Ich ziehe in eine andere Stadt, aber alles andere (Arbeit etc) bleibt unverändert.

Viele Grüße und bleibt gesund Smiley
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Ralf
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Moin Moin ;)


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Antwort #1 - 23.03.2020 um 21:48:33
 
Bla Blub schrieb am 20.03.2020 um 04:19:10:
die neue Wohnung als Nebenwohnsitz anzumelden

Wenn du tatsächlich in die neue Wohnung umziehst, dann muss diese
als Hauptwohnung angemeldet werden. Auch für die Einbürgerung
richtet sich die Zuständigkeit nach dem tatsächlichen Wohnort. Wenn
dadurch eine andere Behörde zuständig wird, muss man dadurch
bedingte Verzögerungen eben in Kauf nehmen. Man kann ja auch
Glück haben und bei der neuen Behörde geht es sogar noch schneller.
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lottchen
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i4a rocks!


Beiträge: 2.110
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 23.03.2020 um 22:30:38
 
Bla Blub schrieb am 20.03.2020 um 04:19:10:
darf ich meinen Hauptwohnsitz untervermieten bis ich von der Einbürgerung eine Rückmeldung erhalte? Mein Vermieter würde dem zustimmen.


Dann wäre es kein Problem wenn Du jemanden findest, der für wenige Wochen oder Monate irgendwo einziehen will. Sei Dir nur bewußt, dass Du so einen Vertrag korrekt vertraglich befristen musst wenn Du den Mieter tatsächlich später wieder "loswerden" willst. Wenn da ein Fehler gemacht wird entsteht ein unbefristeter Vertrag. Die Frage ist schon, ob sich das Risiko lohnt.

Und wie schon gesagt, wenn Du dort nicht mehr wohnst ist das auch nicht mehr Dein Hauptwohnsitz. Du musst Dich ummelden.
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