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Verlängerung Aufenthaltserlaubnis versäumt (Gelesen: 1.517 mal)
rbert75
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlängerung Aufenthaltserlaubnis versäumt
15.03.2020 um 23:24:14
 
Hallo zusammen,

Wir haben glatt vergessen, die Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig zu verlängern (2 Tage verspätet). Wir befürchten, eine Abschiebung steht deswegen bevor. Was müssen wir jetzt tun um dies zu verhindern?
Vielen Dank!
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T.P.2013
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blubb


Beiträge: 2.764

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 16.03.2020 um 05:14:58
 
Hallo,

was für eine AE?
Welche Nationalität bzw. Wohnland?
Abschiebung liegt nicht an.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Petersburger
Experte
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Beiträge: 6.370

RUS, Russia
RUS
Russia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 16.03.2020 um 08:20:40
 
Ganz flink Kontakt zur ABH aufnehmen.

Am besten schriftlich per Fax (Mail: als Scan, falls überhaupt akzeptiert) einen formlosen Antrag auf Verlängerung der AE, die am ... abgelaufen ist mit einer kurzen Schilderung der Gründe für die Verspätung.

Die ABH kann bei einer so kurzen Verspätung die Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 4 AufenthG anordnen. In dem Fall ist alles so, als hättet Ihr Euch nicht verspätet.

Bei nur zwei Tagen Verspätung sollte diese Anordnung der Normalfall sein.
Vielleicht nicht gerade bei jemandem, der schon mehrfach zu spät kam - aber das ist ja auch kein Normalfall...
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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rbert75
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i4a rocks!


Beiträge: 6
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 16.03.2020 um 11:09:10
 
Hallo,

@T.P.2013, die AE ist die AE Familiennachzug und die Nationalität ist thailändisch.

@Petersburger, ich bin heute bei ABH, dort bekommen wir, zum Glück ganz freundlich, einen Termin in ein paar Wochen zur Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung. Kinder, Corona, Arbeit, Hamsterkäufe... unsere Köpfe brennen, dass wir sowas wichtiges zum ersten Mal vergessen haben.

Vielen herzlichen Dank für die sehr hilfsreichenden Antworten!
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