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Gestrandet wegen Coronavirus: AE läuft ab (Gelesen: 2.045 mal)
Stefan999
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Gestrandet wegen Coronavirus: AE läuft ab
14.03.2020 um 16:19:31
 
Hallo,

ich bin Deutscher, meine Frau ist philippinische Staatsbürgerin. Sie hat eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland (keine NE, da sie die Sprachprüfung nicht bestanden hat) die am 17.04. abläuft. Wir haben auf den Philippinen überwintert und wollten eigentlich am 23.3. zurückfliegen, so dass wir die AE noch rechtzeitig verlängern können. Der Flug wurde gestrichen und täglich werden weitere Flüge gestrichen und Inlandsverbindungen (Flüge und Fähren) werden nach und nach gekappt. Wir wissen derzeit nicht, ob wir noch rechtzeitig zurückkehren können. 
Ich selbst muss zurück, im einige Dinge zu regeln, sonst geht uns das Geld aus (das lässt sich notfalls um ein paar Monate verschieben) bin aber pflegebedürftig und auf die Begleitung meiner Frau während des Fluges und in Deutschland angewiesen.

Frage: Gibt es hier Notfall-/Härtefallregelungen, auf die wir zurückgreifen können?
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ninnschen
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Antwort #1 - 14.03.2020 um 16:28:30
 
Ich würde die zuständige ABH kontaktieren und um eine Vorabzustimmung bitten, mit welcher deine Frau dann ein Visum zur "Wiedereinreise" bei der nächsten Auslandsvertretung bekommen kann. Durch die Vorabzustimmung geht das Verfahren an sich schneller. Einfluss auf die Terminvergabe hat es nicht.
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deerhunter
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Antwort #2 - 14.03.2020 um 16:30:07
 
Stefan999 schrieb am 14.03.2020 um 16:19:31:
rage: Gibt es hier Notfall-/Härtefallregelungen, auf die wir zurückgreifen können? 


Sie müsste dann auf der DAV Manila, wenn der Lock Down weg ist, ein neues Visa beantragem...dazu die ABH anmailen und eine Vorzugabstimmung erbitten! Ansonsten geht es mit abgelaufener AE vermutlich nicht mal in den Flieger in Manila.

PS: Aus Cebu gibt es momentan noch Flüge nach Europa
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #3 - 14.03.2020 um 18:40:48
 
Ich habe gestern erst in ähnlicher Situation geantwortet - es wäre bei allem Stress auch schön, wenn man wenigstens analoge Themen der letzten Tage lesen könnte ...

Petersburger schrieb am 12.03.2020 um 05:06:30:
Wenn Deine Frau in Deutschland ist, würde ich so vorgehen:
1. Handschriftliche Vollmacht für Deine Frau erstellen, Dich in allen Fragen bei der ABH zu vertreten. Scan per Mail an sie schicken.
2. Sie geht zur ABH und beantragt dort
* eine Verlängerung der "Abwesenheitsfrist",
* die Verlängerung Deiner AE / eine NE
* eine Vorabzustimmung zur Erteilung eines nationalen Visums für die Rückreise (anstelle einer Fiktionsbescheinigung.

Da es im Thema hier keinen längeren Auslandsaufenthalt gibt, fällt das Thema "Abwesenheitsfrist" weg, aber eine demnächst auslaufende AE bei Aufenthalt im Ausland haben wir hier auch.

Daher hier nochmal:
1. Per Fax (oder falls die ABH das akzeptiert: Mail) einen formlosen Antrag auf Verlängerung der AE stellen.
2. Anstelle einer Fiktionsbescheinigung eine Vorabzustimmung zur Erteilung eines nationalen Visums erbitten.

Mit Schritt 1 tritt die gesetzliche Fiktionswirkung ein, die AE gilt bis zur Entscheidung der ABH fort. Da eine Fiktionsbescheinigung im Original an der Grenze vorgelegt werden muss und das hier wohl eher nicht funktioniert, führt eine anstelle der FB ausgestellte Vorabzustimmung zu einem schnell erteilten nationalen Visum.
Schnell, weil keine Antwort der ABH mehr abgewartet werden muss.

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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 20.03.2020 um 17:34:55
 
Stefan999 schrieb am 14.03.2020 um 16:19:31:
die am 17.04. abläuft.


Zur Zeit laufen Rückholflüge.. das dürfte bis zum 17.4. noch klappen. HP der DBM verfolgen:

https://manila.diplo.de/ph-de/service/05-VisaEinreise
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