Ich habe gestern erst in ähnlicher Situation geantwortet - es wäre bei allem Stress auch schön, wenn man wenigstens analoge Themen der letzten Tage lesen könnte ...
Petersburger schrieb am 12.03.2020 um 05:06:30:Wenn Deine Frau in Deutschland ist, würde ich so vorgehen:
1. Handschriftliche Vollmacht für Deine Frau erstellen, Dich in allen Fragen bei der
ABH zu vertreten. Scan per Mail an sie schicken.
2. Sie geht zur
ABH und beantragt dort
* eine Verlängerung der "Abwesenheitsfrist",
* die Verlängerung Deiner
AE / eine
NE* eine
Vorabzustimmung zur Erteilung eines nationalen Visums für die Rückreise (anstelle einer Fiktionsbescheinigung.
Da es im Thema hier keinen längeren Auslandsaufenthalt gibt, fällt das Thema "Abwesenheitsfrist" weg, aber eine demnächst auslaufende
AE bei Aufenthalt im Ausland haben wir hier auch.
Daher hier nochmal:
1. Per Fax (oder falls die
ABH das akzeptiert: Mail) einen formlosen Antrag auf Verlängerung der
AE stellen.
2. Anstelle einer Fiktionsbescheinigung eine
Vorabzustimmung zur Erteilung eines nationalen Visums erbitten.
Mit Schritt 1 tritt die gesetzliche Fiktionswirkung ein, die
AE gilt bis zur Entscheidung der
ABH fort. Da eine Fiktionsbescheinigung im Original an der Grenze vorgelegt werden muss und das hier wohl eher nicht funktioniert, führt eine anstelle der
FB ausgestellte
Vorabzustimmung zu einem schnell erteilten nationalen Visum.
Schnell, weil keine Antwort der
ABH mehr abgewartet werden muss.