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Einreise aus Marokko mit Touristenvisum. Wie zurück wegen Corona. Marokko hat ein und ausreisen gesperrt. (Gelesen: 7.453 mal)
Themen Beschreibung: Ratlos!
Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #15 - 20.03.2020 um 05:52:43
 
Dann gilt auch derselbe Ratschlag.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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dyter07
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 23.03.2020 um 15:25:37
 
Ich konnte zwischenzeitlich das Ausländeramt erreichen. Einfach per Brief den Reisepass mit dem Visa einwerfen, Versicherungsbestätigung der Reisekrankenkasse und Nachweis das Rückflug nicht möglich ist. Schengen Visa wird dann verlängert.
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Mike65
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 24.03.2020 um 16:09:09
 
reinhard schrieb am 16.03.2020 um 11:19:49:
Wenn Ihr einfach so hingeht: Schreibt einen Brief, was Ihr wollt, und nehmt den mit. Wenn geschlossen ist, steckt ihn in den Briefkasten.


Vielleicht wäre der Postweg (Einschreiben) besser, dann habt ihr wenigstens einen Beweis, dass ihr den Brief rechtzeitig abgeschickt habt. Natürlich beweist das nicht, was drinsteht.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise aus Marokko mit Touristenvisum. Wie zurück wegen Corona. Marokko hat ein und ausreisen gesperrt.
Antwort #18 - 27.03.2020 um 10:20:06
 
Im Netz gefunden:

https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php

Weitere Fragen (zu Schengen-Visa, Leistungs-Bezug, Beschäftigung, Aufenthaltserlaubnis für neu geborene Kinder)

Ich bin mit einem Schengen-Visum zu Besuchs- oder Geschäftszwecken in die Bundesrepublik Deutschland eingereist und bin jetzt in Berlin. Auf Grund der pandemiebedingten Reisebeschränkungen kann ich aktuell nicht ausreisen. Mein Schengen-Visum läuft jedoch bald aus. Was soll ich tun?

    Das Landesamt für Einwanderung hat am 24.3.2020 eine Allgemein-Verfügung erlassen. Dadurch wird bestimmten Personen eine Ausreisefrist von drei Monaten gewährt, ohne dass diese etwas tun müssen.
    Wenn die Geltungsdauer Ihres Visums zwischen dem 18.03.2020 und dem 17.06.2020 abläuft, wird von Amts wegen eine verlängerte Ausreisefrist von 3 Monaten gewährt. Die dreimonatige Frist beginnt mit dem Ablaufdatum ihres Visums zu laufen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie sich zum Zeitpunkt des Geltungsablaufs tatsächlich in Berlin aufhalten und dies auch noch bis zur Ausreise tun werden.
    Bitte informieren Sie sich auch regelmäßig bei Ihrer Auslandsvertretung im Inland, ob eine Ausreise durch staatliche Charter- oder Rückholmaßnahmen möglich ist.


Further questions (about Schengen visas, benefits, employment, residence permit for newborn children)
I came to Germany on a Schengen visa for visiting or business purposes (a so-called Type C tourist visa, Section 6 (1 No 1) Residency Act) and am now in Berlin. Owing to the current travel restrictions in connection with the pandemic outbreak I cannot leave Gerrmany at the moment. My Schengen visa is expiring soon. What should I do?

    On 24th March 2020 Berlin Immigration Office issued a general decree. This stipulates that certain people will be granted an extended three-month period in which to leave Germany without the need to undertake anything.

    If your Schengen visa expires between 18th March 2020 and 17th June 2020, then a three-month extension oft he deadline for leaving Germany will be granted automatically. The three-month extension commences on the date of expiry of your visa. This applies on the condition that at the time of expiry you are indeed in Berlin and will remain here until you leave Germany.

    Please stay in regular contact with your embassy or consulate here in Germany to ascertain whether a departure is possible with a national charter or other repatriation measure.
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