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Einreise aus Marokko mit Touristenvisum. Wie zurück wegen Corona. Marokko hat ein und ausreisen gesperrt. (Gelesen: 7.467 mal)
Themen Beschreibung: Ratlos!
seele89
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14.03.2020 um 11:07:12
 
Hallo liebes Forum,

Ich frage für eine Schwester.

Sie ist am 01.03.2020 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Sie hat einen Rückflug  für den 17.03.2020 von Köln Bonn nach marokko.

Jedoch hat Marokko ein und ausreisen von Deutschland nach Marokko wegen dem Coronavirus gesperrt.

Wie ist es jetzt? Müssen wir zur Ausländerbehörde? Und wird das Visum verlängert? Und wie ist es mit der Erstattung. Fluggesellschaft ist air Arabia.

Danke

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reinhard
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Antwort #1 - 14.03.2020 um 11:23:07
 
Sie kann versuchen, mit den nötigen Nachweisen zur Ausländerbehörde zu gehen. Die kann im Härtefall ein Visum als "nationales Visum" (also nur für Deutschland) verlängern.
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deerhunter
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Antwort #2 - 14.03.2020 um 12:22:57
 
seele89 schrieb am 14.03.2020 um 11:07:12:
Jedoch hat Marokko ein und ausreisen von Deutschland nach Marokko wegen dem Coronavirus gesperrt. 


Das gilt nicht für Staatsbürger aus Marokko...
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Mike65
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Antwort #3 - 14.03.2020 um 15:21:30
 
deerhunter schrieb am 14.03.2020 um 12:22:57:
as gilt nicht für Staatsbürger aus Marokko... 

Was ihr in diesem Fall wenig nützt, wenn keine Flüge mehr gehen.
In diesem Fall sollte jedoch der Ausnahmegrund "höhere Gewalt" gelten und sie kann das Schengen-Visum verlängern lassen.
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deerhunter
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Antwort #4 - 14.03.2020 um 16:33:14
 
Es gibt ja momentan noch Flüge...mein Schwager (Franzose) ist gestern über Paris nach Marrakesch geflogen
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seele89
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Antwort #5 - 14.03.2020 um 17:08:55
 
deerhunter schrieb am 14.03.2020 um 12:22:57:
Das gilt nicht für Staatsbürger aus Marokko...


Wo steht das?
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erne
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Antwort #6 - 14.03.2020 um 18:02:39
 
seele89 schrieb am 14.03.2020 um 17:08:55:
Wo steht das? 


wo steht das Gegenteil?

Grundsätzlich: Kein Land kann eigene Staatsangehörige aussperren (Es kann Ausnahmen geben, aber die sind dann an die Person gebunden). Es kann die Grenzen nur für andere Staatsangehörige zumachen.
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Antwort #7 - 14.03.2020 um 21:10:03
 
deerhunter schrieb am 14.03.2020 um 16:33:14:
Es gibt ja momentan noch Flüge...mein Schwager (Franzose) ist gestern über Paris nach Marrakesch geflogen

Da hat er gerade noch Glück gehabt, ab gestern Nachmittag wurde der Flug- und Seeverkehr von Frankreich nach Marokko eingestellt:
https://www.medias24.com/coronavirus-un-secret-bien-garde-l-heure-du-dernier-vol...
Ab heute sind u.a. auch Deutschland und weitere EU-Länder dicht:
https://www.medias24.com/le-maroc-suspend-les-vols-avec-l-allemagne-pays-bas-bel...
Von Tschechien und Polen mögen noch Flüge abgehen. Dummerweise kommt man von Deutschland aus im Moment da schlecht hin. Griesgrämig
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Antwort #8 - 15.03.2020 um 02:44:38
 
Es gibt Ausländerbehörden, zur Zeit ist mir z.B. Berlin diesbezüglich verbindlich bekannt, die wegen der bekannten Problematik formlos eine Bescheinigung ausstellen und damit den Aufenthalt  ggf. über das Ablaufdatum einer AE, eines Visums etc. hinaus dulden, ähnlich wie eine GÜB.
Frag bei Deiner ABH nach.
Entweder wird dort auch schon entsprechend verfahren, oder es es ist zumindest künftig wahrscheinlich mit einer ähnlichen Verfahrensweise zu rechnen.

Gruß
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Antwort #9 - 15.03.2020 um 22:27:29
 
T.P.2013 schrieb am 15.03.2020 um 02:44:38:
Es gibt Ausländerbehörden, zur Zeit ist mir z.B. Berlin diesbezüglich verbindlich bekannt, die wegen der bekannten Problematik formlos eine Bescheinigung ausstellen und damit den Aufenthaltggf. über das Ablaufdatum einer AE, eines Visums etc. hinaus dulden, ähnlich wie eine GÜB.

Da ich davon ausgehe, dass der Aufenthalt bei weitem noch nicht die 90 Tage erreicht hat, sollte doch eine normale Verlängerung des Schengenvisums wegen höherer Gewalt möglich sein:
https://service.berlin.de/dienstleistung/324785/
Ich kann mir kaum vorstellen, dass sich die Ausländerbehörden da weigern.
Übrigends: Die Flugverbindungen zur Schweiz sind wohl noch nicht eingestellt, heute ging noch eine Maschine der Air Arabia von Basel nach Casablanca raus. Leider kann das morgen schon wieder anders sein.
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Antwort #10 - 16.03.2020 um 05:09:14
 
Mike65 schrieb am 15.03.2020 um 22:27:29:
Da ich davon ausgehe, dass der Aufenthalt bei weitem noch nicht die 90 Tage erreicht hat, sollte doch eine normale Verlängerung des Schengenvisums wegen höherer Gewalt möglich sein:
https://service.berlin.de/dienstleistung/324785/
Ich kann mir kaum vorstellen, dass sich die Ausländerbehörden da weigern.
Übrigends: Die Flugverbindungen zur Schweiz sind wohl noch nicht eingestellt, heute ging noch eine Maschine der Air Arabia von Basel nach Casablanca raus. Leider kann das morgen schon wieder anders sein.


Nein, was Berlin angeht.

Da mit Wirkung zum 16.03. in Berlin nur noch ein eingeschränkter Dienstbetrieb im LEA (ABH Berlin) betrieben wird, wird die reguläre Verlängerung höchstwahrscheinlich eben nicht mehr möglich sein. Es wird stattdessen so verfahren, wie von mir geschildert. Also nicht regulär, schön mit einheitlichem Verlängerungssticker etc.
Wohl aufgrund zunehmender Anzahl Vorsprechender ist auch bei Inhabern von Schengenvisa mit dementsprechender Umsetzung zu rechnen.
Das vorgesehene Dokument habe ich mal angehängt.
Letztendlich aber egal, die zuständige ABH muss sowieso kontaktiert werden.

Ansonsten, falls nicht Berlin die zuständige ABH sein sollte, wie von mir angemerkt: zuständige ABH kontaktieren, ich vermute, dass dort dann, abhängig von dem Ort und der Entwicklung der Lage, ggf. ähnlich verfahren werden könnte.
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Bescheinigung_LEA.pdf (45 KB | 208 )

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Antwort #11 - 16.03.2020 um 08:26:53
 
Mike65 schrieb am 15.03.2020 um 22:27:29:
Ich kann mir kaum vorstellen, dass sich die Ausländerbehörden da weigern. 

Weigern vielleicht nicht, aber zu mehr als einer Notlösung, die ohne persönliche Vorsprachen auskommt, werden viele Behörden derzeit kaum in der Lage sein.

Bitte kommt in einer Ausnahmesituation für betroffene Ausländer doch nicht auf den Gedanken, dass ausgerechnet in ABH oder AV die Welt unberührt ist.

Ich gehe hoffentlich nicht fehl in der Annahme, dass derzeit alle, wirklich alle Behörden- und Polizeimitarbeiter in Deutschland bei erkennbarem Willen des Ausländers zu korrektem Handeln entsprechend reagieren.
Dazu würde für mich gehören, dass der Ausdruck eines Mailschriftwechsels mit der Ausländerbehörde an der Grenze so behandelt wird, als hätte derjenige eine GÜB/Ausreise-Fristsetzung oder dergleichen *im Original* dabei.
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Antwort #12 - 16.03.2020 um 09:08:20
 
Petersburger schrieb am 16.03.2020 um 08:26:53:
Weigern vielleicht nicht, aber zu mehr als einer Notlösung, die ohne persönliche Vorsprachen auskommt, werden viele Behörden derzeit kaum in der Lage sein.

Bitte kommt in einer Ausnahmesituation für betroffene Ausländer doch nicht auf den Gedanken, dass ausgerechnet in ABH oder AV die Welt unberührt ist.

Ich gehe hoffentlich nicht fehl in der Annahme, dass derzeit alle, wirklich alle Behörden- und Polizeimitarbeiter in Deutschland bei erkennbarem Willen des Ausländers zu korrektem Handeln entsprechend reagieren.
Dazu würde für mich gehören, dass der Ausdruck eines Mailschriftwechsels mit der Ausländerbehörde an der Grenze so behandelt wird, als hätte derjenige eine GÜB/Ausreise-Fristsetzung oder dergleichen *im Original* dabei.


Danke für die Antwort. Eine Frage diesbezüglich wollte ich noch stellen.

Undzwar ist es die ABH Mettmann NRW. Auf Anrufe reagiert niemand. Müssen wir persönlich hin? Und falls diese geschlossen haben (es gaben ja mittlerweile andere Maßnahmen z. B. Grenzsperre.) reicht dann auch eine Email um im Falle einer wirklich endgültige Schließung oder Verschlimmerung der Lage trotzdem nicht "illegal" war? Man weiss ja nicht was heute noch kommt.

Danke
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Antwort #13 - 16.03.2020 um 11:19:49
 
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Antwort #14 - 19.03.2020 um 21:56:03
 
Hier ist das gleiche Problem aber mit einer Staatsbürgerin aus Sambia. Das Schengenvisa läuft in 2 Wochen aus, der gebuchte Rückflug wurde gestrichen. Wann es wieder einen Flug geben wird ist nicht klar. Zwischenzeitlich haben diverse "Transferländer" die Grenzen auch geschloßen. Im Ausländeramt geht niemand mehr ans Telefon und das Rathaus ist dicht
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