Hallo Petersburger,
Hoffentlich ist alles gut bein Ihnen. Ich wuerde um die weitere Hilfe hier bitten. Diesmal geht es um Begruendung, da ich anschenend einen Wiederspruch gegen das ABH's Schreiben einlegen muss.
Ich werede unten Stand meiner Antragstellung chronologisch schildern.
Die 2 Antraege habe ich vor 2 Tagen schriftlich gestellt (1 per Formular auf AE Verlaengerung und 2 formlose Antraege wegen Abwesenheitsfrist und wegen Vorabstimmung/Fiktionsbescheinigung ), per fax und email, auch fristgemaess. ABH hat per email geantwortet und dadurch indirekt aber schriftlich Empfang des Faxes bestaetigt, aber aus dem Antwort folgt, dass man meine Antraege ignoriert hat.
Die Sachbearbeiterin behauptet in der Antwort Folgendes:
1) es gaebe keine Moeglichkeit waehrend meines Auslandsaufenthaltes meine AE verlaengern zu lassen, also, wahrend ich im Ausland mich befinde sei es nicht moeglich (?!)
2) Ich duerfe es nur aus Deutschland verlaengern lassen 3) ABH glaubt, dass falls meine AE waehrend Auslandsauenthaltes (es ist bis Mitte Mai 2019 gueltig) ablauft , muss ich mich an eine Deutsche Konsulat im Ausland wenden und das Ganze (das Einreisevisum zum Familiennachzug erneut beantragen. (Als ob ich in Deutschland seit 2005 mit gueltigem
AE nicht gewohnt haette. Wenn das so gehen wird, dann heisst es "Goodbye, Einbuergerung"! wahre ich gezwungen leanger im Ausland zu bleiben)
4) Die Tatsache, dass ich meinen Antrag auf AE Verlaengerung eigentlich gestellt habe wurde im Schreiben vollkom ignoriert!
5) Es wurde ueberhaupt nichts gesagt zur Abwesenheitsfristsverlaengerung die ich auch beantragt habe.
Eigentlich sollte ich am 17 Maerz schon in Deuscthland sein, trotz des Covid-Risikos, und hatte einen Flugzeugticket fuer 17 Maerz, aber an dem Tag verzichtete ich von dem FLug. Ich erfuhr kurz davor, dass meine Frau moeglicherweise unter Quarantine verschrieben werden koennte (da Sie mit COVID-19 positivem Patienten am Arbeitsplatz Kontakt hatte, im Artzpraxis. (das ist nun offiziel bestaetigt seit 1 Tag
). Vom Flug habe ich verzichtet.
Meine Frau als Sie noch nicht offiziel in Quarantine war hatte versucht
ABH 3 mal zu erreichen als meine Vertreterin, aber die Behoerde ist fuer Besuche geschlossen. Deswegen habe ich alles per Fax und per e-mail abgeschickt.
Ich werde wahrscheinlich einen Wiederspruch einlegen muessen, gegen die "Entscheidung". Aber eigentlich sieht dieses Schreiben so unserious und unoffiziel aus, dass ich mir nicht sicher bin, ob die Sachbearbeitern ubeuerhaupt versteht, dass ich Antreage gestellt habe. Es sieht mehr nach eine unbegruendete Antwort auf eine unoffizielle Anfrage aus. Es ist voellig unbegruendet, ueber die Frist zur Widerspruch bin ich auch nicht informiert... es ist nicht wirklich eine Absage aber das Ihnalt das ich oben schilderte, spricht von sich selbst. Ich bin nicht sicher wie ich darauf reagieren muss.
Glauben Sie ich sollte Einspruch gegen die "Entscheidung" sofort erheben ? Oder vielleicht erst in einem neutrallen Schreiben versuchen zu erklaeren, dass es um einen gestellten Antrag haendelt?
Ich wäre fuer einen Rat wegen der Situation sehr dankbar.