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Ablehnung Schengenvisum / Remonstration (Gelesen: 17.205 mal)
DaveX
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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11.03.2020 um 13:32:15
 
Hallo,

Ich bin mit einer Vietnamesin verlobt und wollte sie für 2 Monate nach Deutschland einladen. Sie ist entsprechend jung, ungebunden und hat keine Kinder (was ja leider ein Problem ist).
Ziel war es etwas Zeit miteinander zu verbringen vor der geplanten Hochzeit und das sie das A1 Zertifikat hier ablegt für später.

Ich habe das Glück das ich einen sehr guten Job habe wodurch ich problemlos finanziell alles absichern kann und auch die Verpflichtugnserklärung war kein Problem. Nun kam aber die Ablehnung mit der Begründung der fehlenden Rückkehrbereitschaft. Hier wurde auch angeführt das es keine Rolle spielt das sie ihre Deutschkentnisse verbessern möchte, einen Verlobten etc hat sondern eben nur das sie kein Immobilienvermögen hat, keine Kinder etc.

Nun mal grundsätzlich die Frage: Macht es überhaupt Sinn dagegen Beschwerde einzulegen? Selbst wenn man ihr kurzfristig Immobilienvermögen überschreibt würde das ja vermutlich nichts ändern da dann widerum angenommen wird das dies nur zum Zwecke des Visum geschah? Ansonsten kann ich kaum dagegen argumentieren das sie jung und ungebunden ist und keine Kinder hat..?

Ich bin hier wirklich schockiert und traurig da ich immer dachte das es ein Grundrecht ist einen Partner seiner Wahl zu haben und auch mit ihm Zeit verbringen zu dürfen (sofern finanziell dies abgesichert wurde).

Muss man hier eigentilch mit ähnlichen Problemen rechnen beim Heiratsvisum und sollte man hier im Vornherein einen Anwalt einschalten oder ist wenigstens dort zu Rechnen das es einem nicht unnötig schwer gemacht wird?

Lieben Gruß
Dave
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lottchen
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Antwort #1 - 11.03.2020 um 13:58:51
 
Gallo Dave,

die Ablehnung des Visums bei den geschilderten Eckpunkten wird hier niemanden überraschen. Daher heiraten eben viele D/Nicht-EU-Paare, um zusammen sein zu können. Ein Visum zum Kennenlernen ist nicht vorgesehen. Remonstration macht m.M. nach wenig Sinn.

Ein Heiratsvisum wird wenn alle Unterlagen vorliegen und anerkannt werden nicht das Problem. Denn da interessiert die Rückkehrbereitschaft nicht.

Viele Grüße
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Saxonicus
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Antwort #2 - 11.03.2020 um 14:02:49
 
DaveX schrieb am 11.03.2020 um 13:32:15:
Ziel war es etwas Zeit miteinander zu verbringen vor der geplanten Hochzeit und das sie das A1 Zertifikat hier ablegt für später. 

Die Deutschkenntnisse kann sie auch in Vietnam erwerben und wenn sie zumindest das A1 Zertifikat vorlegen kann, wird es auch keine Probleme für das Visum zur Eheschließung geben.
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deerhunter
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Antwort #3 - 11.03.2020 um 14:42:58
 
DaveX schrieb am 11.03.2020 um 13:32:15:
Macht es überhaupt Sinn dagegen Beschwerde einzulegen? Selbst wenn man ihr kurzfristig Immobilienvermögen überschreibt würde das ja vermutlich nichts ändern da dann widerum angenommen wird das dies nur zum Zwecke des Visum geschah? 


So ist es...macht keinen Sinn!
Siehe zu, dass sie einen guten Job bekommt wo man Sie braucht und dann plane das Visum im ortsüblichen Urlaub...also 14 -20 Tage. Dann sind die Chancen deutlich höher

DaveX schrieb am 11.03.2020 um 13:32:15:
Ich bin hier wirklich schockiert und traurig da ich immer dachte das es ein Grundrecht ist einen Partner seiner Wahl zu haben und auch mit ihm Zeit verbringen zu dürfen (sofern finanziell dies abgesichert wurde).


Ist doch auch dein Grundrecht! Wer hindert dich daran sich zu verloben und 1 - 28 Jahre in Vietnam zu verbringen! Das Grundrecht eines Vietnamesen ist es aber nicht, einfach so und ohne Beleg der Rückkehrbereitschaft, in die EU einreisen zu können!

DaveX schrieb am 11.03.2020 um 13:32:15:
Muss man hier eigentilch mit ähnlichen Problemen rechnen beim Heiratsvisum und sollte man hier im Vornherein einen Anwalt einschalten oder ist wenigstens dort zu Rechnen das es einem nicht unnötig schwer gemacht wird?


Nein, ein Heiratsvisum ist da deutlich leichter und wird, bei passenden Papieren und A1, gewährt!
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DaveX
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Antwort #4 - 11.03.2020 um 15:07:59
 
Vielen Dank für eure Antworten. Bezüglich des Heiratsvisum gibt es zumindest mir wieder etwas neue Hoffnung.


deerhunter schrieb am 11.03.2020 um 14:42:58:
Ist doch auch dein Grundrecht! Wer hindert dich daran sich zu verloben und 1 - 28 Jahre in Vietnam zu verbringen! Das Grundrecht eines Vietnamesen ist es aber nicht, einfach so und ohne Beleg der Rückkehrbereitschaft, in die EU einreisen zu können!

So einfach ist das ja auch nicht und es macht ja auch keinen Sinn alles in Deutschland aufzugeben wenn der Lebensmittelpunkt in Deutschland nach der Hochzeit geplant ist.
Ich denke wie lottchen schreibt führt das in der Praxis dazu das man weniger Zeit hat sich kennen zu lernen und die Hochzeit vorzieht. Das sollte aber eigentlich im Interesse von Niemanden sein.

Und seien wir ehrlich man kann Rückkehrbereitschaft nicht belegen. Ich kenne einige Mütter die ihre Kinder bei den Eltern gelassen haben um hier in Deutschland zu leben. Für mich undenkbar aber daran erkennt man das  man so etwas niemals belegbar machen kann.

Und ganz ehrlich ist es nicht gerade so das wenn eine Hochzeit ansteht die einen legalen Aufenthalt ermöglicht das dies nicht die beste Begründung ist keinen "illegalen Aufenthalt" zu planen? Für mich ist das Ganze überhaupt nicht nachvollziehbar und dachte immer es geht nur um die finanzielle Bürgschaft die ja gegeben wäre.
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deerhunter
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Antwort #5 - 11.03.2020 um 17:10:41
 
DaveX schrieb am 11.03.2020 um 15:07:59:
So einfach ist das ja auch nicht und es macht ja auch keinen Sinn alles in Deutschland aufzugeben wenn der Lebensmittelpunkt in Deutschland nach der Hochzeit geplant ist.


Richtig, es war ja auch nur auf dein Grundrecht geantwortet!

DaveX schrieb am 11.03.2020 um 15:07:59:
ch denke wie lottchen schreibt führt das in der Praxis dazu das man weniger Zeit hat sich kennen zu lernen und die Hochzeit vorzieht. Das sollte aber eigentlich im Interesse von Niemanden sein.


Ja, ist aber so....man könnte ja auch ein Hochzeitsvisum beantragen und dann von den 90 Tagen 80 nutzen um sich kennen zu lernen...danach heiratet man dann oder sie reist wieder aus! Niemand muss heiraten mit Heiratsvisum!

DaveX schrieb am 11.03.2020 um 15:07:59:
Und seien wir ehrlich man kann Rückkehrbereitschaft nicht belegen. Ich kenne einige Mütter die ihre Kinder bei den Eltern gelassen haben um hier in Deutschland zu leben. Für mich undenkbar aber daran erkennt man dasman so etwas niemals belegbar machen kann.


Richtig

DaveX schrieb am 11.03.2020 um 15:07:59:
Und ganz ehrlich ist es nicht gerade so das wenn eine Hochzeit ansteht die einen legalen Aufenthalt ermöglicht das dies nicht die beste Begründung ist keinen "illegalen Aufenthalt" zu planen? Für mich ist das Ganze überhaupt nicht nachvollziehbar und dachte immer es geht nur um die finanzielle Bürgschaft die ja gegeben wäre


Falsch gedacht....es geht nie um die fanzielle Bürgschaft, die ist nur für den Notfall da. Es geht rein um den Nachweis der Rückkehrwilligkeit des Ausländers. Wenn man hier, beim Interview, schon von möglicher Hochzeit und A1 redet schrillen alle Alarmglocken.
Daran sind viele andere Schuld, die eben mit dem Schengenvisum schnell in Dänemark geheiratet haben und dann rechtswidrig, ohne Ausreise, eine AE verlangten, klagten, Öffentlichwirksam jammerten.
Also hat man dieses Loch geschlossen, so gut es geht
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Mick
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Antwort #6 - 26.03.2020 um 12:42:51
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #7 - 26.03.2020 um 23:31:10
 
deerhunter schrieb am 11.03.2020 um 17:10:41:
Daran sind viele andere Schuld, die eben mit dem Schengenvisum schnell in Dänemark geheiratet haben und dann rechtswidrig, ohne Ausreise, eine AE verlangten, klagten, Öffentlichwirksam jammerten.
Also hat man dieses Loch geschlossen, so gut es geht 


Da wurde kein Loch geschlossen, im aktuellen deutschen Aufenthaltsrecht gab es dieses "Loch" nie, lediglich in der Handhabung einzelner ABHen.

Und es ist in unserem Rechtsstaat
nicht
rechtswidrig, selbst bei nicht vorliegenden formalen Voraussetzungen, etwas zu beantragen, den Klageweg zu beschreiten oder "öffentlichkeitswirksam zu jammern".

Ob etwas rechtswidrig ist, entscheidet hier noch immer erst das Gericht, nicht ein Forum.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #8 - 29.03.2020 um 18:00:24
 
Ehrlich hab ich auch noch nie das Problem dahinter verstanden.

Mit Besuchervisum zu heiraten ist ja ansich überhaupt kein Problem und auch rechtskonform. Danach Familiennachzug zu beantragen ist wenn man "spontan" entschieden hat zu heiraten auch kein Problem sondern ja nur dann wenn man es geplant hat (weil man halt möchte das ein anderer Antrag ausgefüllt wird)....

Das bei den Dokumentenmarathon den man hat für alles "spontan" entscheiden kann zu heiraten ist sowieso ein Witz. Das die Beantragung des Familiennachzug so ein Stress gemacht wird verstehe ich ehrlich gesagt überhaupt nicht denn wenn alle Bedingungen erfüllt sind warum nicht?
Warum das heiraten unnötig schwer machen. Natürlich müssen so oder so am Schluss alle Bedingungen erfüllt und Formulare vorhanden sein.

Und wenn man schon als Bedingungen an das Heiratsvisum sowas wie A1 stellt wegen dem anschließenden Familiennachzug warum muss man es dann auch noch mal beantragen?

Ich bin ja bei einigen Regeln d'accord aber für mich ist das einfach nur bürokratischer Blödsinn.

Das Heiratsvisum zu verwenden um sich kennen zu lernen würde ich da viel krtischer sehen. Die Frage ob das überhaupt geht denn das Visum wird doch auch nach dem Heiratstermin ausgerichtet sodas man gar nicht 90 Tage vor dem eigentlich Termin einreisen kann?

Grundsätzlich muss bei Verlobten es eigentlich ein nationales Visum geben was erteilt wird solange jemand finanziell bürgt damit man praktisch ein Grundrecht umsetzen kann sich vernünftig vorher kennen zu lernen und miteinander leben zu können.

Aufgrund der aktuellen Situation kann man aber soweiso nur noch abwarten egal welches Visum.
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deerhunter
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Antwort #9 - 29.03.2020 um 20:02:58
 
DaveX schrieb am 29.03.2020 um 18:00:24:
Das Heiratsvisum zu verwenden um sich kennen zu lernen würde ich da viel krtischer sehen. Die Frage ob das überhaupt geht denn das Visum wird doch auch nach dem Heiratstermin ausgerichtet sodas man gar nicht 90 Tage vor dem eigentlich Termin einreisen kann?


Doch, das geht! Das Visum wird ja entsprechend beantragt, um auch die Hochzeit vorzubereiten...es muss nur vor Ende des Visums geheiratet werden, um eine AE zu beantragen.
Beispiel: Hochzeitstermin ist der 31.08......Visum wird beantragt vom 15.06. - 14.09 (90 Tage)......jetzt hat man 10 Wochen Zeit und dann heiratet man oder sie reist am 14.09. wieder aus....kein Problem! Niemand zwingt dich auch wirklich zu heiraten!

DaveX schrieb am 29.03.2020 um 18:00:24:
Grundsätzlich muss bei Verlobten es eigentlich ein nationales Visum geben was erteilt wird solange jemand finanziell bürgt damit man praktisch ein Grundrecht umsetzen kann sich vernünftig vorher kennen zu lernen und miteinander leben zu können.

Gibt es aber nicht...in sehr vielen Ländern ist das aber ebenso

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Antwort #10 - 29.03.2020 um 20:41:47
 
@DaveX,

ich fürchte, Du missinterpretierst, was ich geschrieben oder damit ausgedrückt habe.
Die Hervorhebung durch mich, dass über eine Rechtswidrigkeit nicht Schreiber in Foren, sondern ordentliche Gerichte befinden und dass bis dahin alle vorgesehenen Rechtsbehelfe möglich sind, ändert nichts an grundlegenden Tatsachen.

Z.B. daran, dass ein Beantragen einer AE nach einer Einreise mittels Schengenvisums gesetzlich grundsätzlich nicht vorgesehen ist.
Oder daran, dass ein Sprachniveau Deutsch auf dem Level des A1 dagegen als Voraussetzung sehr wohl grundsätzlich vorgesehen ist, schon bei Beantragung des Nationalen Visums im Ausland.

Auch hier liegst Du etwas neben den tatsächlichen Gegebenheiten:

DaveX schrieb am 29.03.2020 um 18:00:24:
Danach Familiennachzug zu beantragen ist wenn man "spontan" entschieden hat zu heiraten auch kein Problem sondern ja nur dann wenn man es geplant hat (weil man halt möchte das ein anderer Antrag ausgefüllt wird)


Falsch. Nach einer Einreise mit einem Schengenvisum und Heirat im Inland, völlig unabhängig davon, ob spontan oder geplant entschieden, ist dadurch grundsätzlich kein Anspruch auf eine AE entstanden.
Es muss die Ausreise erfolgen, um im Ausland das für eine FZF vorgesehene Visum, nämlich das entsprechende Nationale Visum zu beantragen.

Zitat:
Warum das heiraten unnötig schwer machen


Das Heiraten wird nicht erschwert. Das kannst Du ohne jede Aufenthaltsproblematik im Inland auch bei kurzfristigem Aufenthalt (Schengenvisum, visumfreier Kurzaufenthalt) oder im Ausland erledigen.
Nur der darauf zu begründene anschließende langfristige / dauerhafte Aufenthalt, auf den es dann ja auch einen Anspruch gibt, unterliegt eben bestimmten Bedingungen.
Z.B. Sprachkenntnissen auf Nivea "A1" und der Erfüllung weiterer Voraussetzungen im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Visumprozederes.

Zitat:
Und wenn man schon als Bedingungen an das Heiratsvisum sowas wie A1 stellt wegen dem anschließenden Familiennachzug warum muss man es dann auch noch mal beantragen?


Muss man ja nicht, bzw. was "noch mal beantragen"?. Mit Erteilung des Heiratsvisums (Nationales Visum - im Gegensatz zum Schengenvisum) sind grundsätzlich alle erforderlichen Bedingungen als erfüllt angesehen, um nach der Heirat hier die entsprechende AE zu erhalten, ohne dafür noch einmal ausreisen zu müssen.

Zitat:
Das Heiratsvisum zu verwenden um sich kennen zu lernen würde ich da viel krtischer sehen. Die Frage ob das überhaupt geht denn das Visum wird doch auch nach dem Heiratstermin ausgerichtet sodas man gar nicht 90 Tage vor dem eigentlich Termin einreisen kann?


Der Gesetzgeber und das hier zur Zeit geltende Recht sieht das im Gegensatz zu Dir nicht kritischer, sondern räumt diese Möglichkeit eben faktisch ein.
Wenn man sich während der 90 Tage der Gültigkeit des Visums eben entscheidet, nicht zu heiraten, dann ist das so. Bleibt jedem freigestellt.

Zitat:
Grundsätzlich muss bei Verlobten es eigentlich ein nationales Visum geben was erteilt wird solange jemand finanziell bürgt damit man praktisch ein Grundrecht umsetzen kann sich vernünftig vorher kennen zu lernen und miteinander leben zu können.


Nein, eben nicht.
Der Zweck "Kennenlernen" ist nicht vorgesehen (und auch kein Grundrecht) und eine finanzielle Bürgschaft ist eben nicht das einzige Entscheidungskriterium.
Das mag man politisch zwar diskutieren wollen, aber so sieht eben die Rechtslage aus.
Und um die geht es ja hier.

Gruß
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Antwort #11 - 29.03.2020 um 21:49:13
 
T.P.2013 schrieb am 29.03.2020 um 20:41:47:
@DaveX,

Falsch. Nach einer Einreise mit einem Schengenvisum und Heirat im Inland, völlig unabhängig davon, ob spontan oder geplant entschieden, ist dadurch grundsätzlich kein Anspruch auf eine AE entstanden.
Es muss die Ausreise erfolgen, um im Ausland das für eine FZF vorgesehene Visum, nämlich das entsprechende Nationale Visum zu beantragen.





Hi
Dazu steht aber hier etwas anderes:
https://www.familiennachzug-visum.de/visa/heiratsvisum
Zitat:
Spontane Eheschließung
Wird der Entschluss zur Eheschließung während des gültigen Schengenvisums spontan gefällt, so besteht kein Ausweisungsgrund. Dann kann der Aufenthaltstitel zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland eingeholt werden, § 39 Nr. 3 2. Var. AufenthV.


Ich hatte hier sogar gelesen das es vom Bundesgerichtshof bereits ein positives Urteil gibt in Richtung das man eben nicht zurück müsste und in einigen Fällen auch entsprechend entschieden wurde...


T.P.2013 schrieb am 29.03.2020 um 20:41:47:
Muss man ja nicht, bzw. was "noch mal beantragen"?. Mit Erteilung des Heiratsvisums (Nationales Visum - im Gegensatz zum Schengenvisum) sind grundsätzlich alle erforderlichen Bedingungen als erfüllt angesehen, um nach der Heirat hier die entsprechende AE zu erhalten, ohne dafür noch einmal ausreisen zu müssen.

Gruß


Man mag die Voraussetzung für die AE bereits haben aber beantragen muss man sie ja dennoch. Die Frage ist warum setzt das Heiratsvisum etwas voraus was man für die Heirat nicht braucht sondern für eine AE die seperat sowieso anschließend noch Mal beantragt wird. Das nenne ich unnötig erschweren da man die Zeit natürlich auch nutzen kann entsprechende Nachweise im Land zu erwerben.


Was die sache mit dem Heiratsvisum für das Kennelernen angeht würde das ja bedeuten man kann das beliebig oft nutzen um jemand 90 Tage zu holen? D.h. entscheide ich mich innerhalb der 90Tage vorerst dagegen und entscheide später zu heiraten... dann beantrage ich das Heiratsvisum ein weiteres Mal?
Ich kann mir nicht vorstellen das dies so ohne weiteres möglich wird... Weil wenn du sagst ich kann das jedes Mal aufs neue frei entscheiden würde es das ja bedeuten. Da würde ich ein nationales Besuchervisum für Verlobte speziell für diesen Zweck deutlich besser finden was eben nicht etwas wie Rückkehrbereitschaft und ähnliches bedingt was gerade in so einem Fall fast unmöglich ist.

Gruß
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Antwort #12 - 29.03.2020 um 22:22:06
 
Es lohnt sich nicht, solche Unsinn von einer unseriösen Internet-Seite zu zitieren. Schon der Begriff "Ausweisungsgrund" zeigt, dass sie keine Ahnung haben, denn um eine Straftat geht es ja gar nicht.

Also: Wer ein Schengenvisum beantragt, muss hinterher wieder ausreisen, wie mit Antragstellung zugesagt.

Wer bleiben will, muss ein nationales Visum (D-Visum) beantragen.

Das Schema ist also einfach zu verstehen, alle Diskussionen dazu nützen nichts, um einen Aufenthaltstitel zu bekommen – für den ist ja das D-Visum die Voraussetzung.
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Antwort #13 - 30.03.2020 um 00:55:17
 
DaveX schrieb am 29.03.2020 um 21:49:13:
Dann kann der Aufenthaltstitel zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland eingeholt werden, § 39 Nr. 3 2. Var. AufenthV


aha ... ja, diesen § gibt es.
aber hast du den entsprechenden Artikel gelesen?
dieses Prozedere ist für Angehörige bestimmter Staaten vorgesehen, Vietnam ist nicht darunter.

DaveX schrieb am 29.03.2020 um 21:49:13:
Ich hatte hier sogar gelesen das es vom Bundesgerichtshof bereits ein positives Urteil gibt in Richtung das man eben nicht zurück müsste und in einigen Fällen auch entsprechend entschieden wurde...


dann kannst du sicher das Aktenzeichen nennen?
meistens ist dann ein bestimmter Grund oder eine bestimmten Randbediungung gegeben, die aber für 99.99% anderer Fälle nicht gegeben ist.

DaveX schrieb am 29.03.2020 um 21:49:13:
Die Frage ist warum setzt das Heiratsvisum etwas voraus was man für die Heirat nicht braucht sondern für eine AE die seperat sowieso anschließend noch Mal beantragt wird.


ganz einfach:
Bei einem FZF Visum muss die ABH zustimmen. Stimmt sie zu, wird das Visum gegeben *und danach wird auch die AE gegeben*, darauf kann man sich verlassen.
Es geht darum, dass die ABH nach der Einreise mit dem FZF Visum die AE auch gibt ... und das prüft die ABH vorher.

Bei einem Schengenvisum wird die ABH nicht vorher gefragt,
... und gibt auch dann keine AE, wenn man sie mit einem Schengenvisum beantragt.
Beim Angrag aufs Schengenvisum gibt man ja im Antrag an, dass man wieder ausreisen wird. Tut man das nciht, hat man im Antrag falsche Angaben gemacht ... damit macht man sich strafbar.

DaveX schrieb am 29.03.2020 um 21:49:13:
Weil wenn du sagst ich kann das jedes Mal aufs neue frei entscheiden würde es das ja bedeuten. 

nein, das bedeutet nicht zwingend, dass ein Heiratsvisum 2,3 oder 4 mal für die gleichen Verlobten gegeben wird. Irgenwann mal glaubt man einfach nicht, dass man wirklich heiraten will

Aber natürlich kann jeder bis zum letzten Moment, dem "ja" und der Unterschrift frei entscheiden, ob er heiraten will oder nun doch nicht. Ist das etwas falsch? Smiley


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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #14 - 30.03.2020 um 09:56:21
 
Ich hatte das mit der spontanen Hochzeit auf einigen Anwaltsseiten auch gesehen und hatte gestern nur eine Quelle dafür gesucht.

Aber ob das nun stimmt oder nicht grundsätzlich wäre das doch sowieso nur eine theoretische Diskussion. Niemand wird spontan Überbeglaubigte Dokumente inkl Übersetzungen "spontan" dabei haben.
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