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Ablehnung Schengenvisum / Remonstration (Gelesen: 17.206 mal)
Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #30 - 09.04.2020 um 21:24:04
 
DaveX schrieb am 09.04.2020 um 20:32:39:
Hatte im Vietnam Forum eine Anleitung für das Heiratsvisum als Vorlage wo gesagt wird die Verlobte soll bevor sie die Dokumente versendet von allem zertifizierte Kopien in der Botschaft für das Heiratsvisum anfertigen.Ich kann aber nirgendwo finden wozu das benötigt wird und auch in der Botschaft hatte man ihr gesagt das dies nur unötige Geldausgabe ist und nichts bringt...

Präzise und verläßliche Auskünfte welche Dokumente in welcher Form für eine Eheschließung in Deutschland benötigt werden, bekommst Du nur auf Deinem Standesamt.
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DaveX
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Antwort #31 - 10.04.2020 um 09:52:01
 
Vielen Dank deerhunter,

Aber wenn ich das richtig verstehe muss man von den legalisierten (überbeglaubigten Dokumenten) nicht noch extra zertifizerte Kopien machen?

Die überbeglaubigten (legalisierten) Dokumente haben wir und die Übersetzungen von einem Dolmetscher von der Liste der Botschaft. Wenn Sie mir jetzt die Dokumente versendet muss sie für sich selbst nicht noch Kopien davon machen oder?

Hatte diesen Part hier aus der Hilfe eben nicht verstanden:
Zitat:
7. Nun läßt die vietnamesische Verlobte von der Deutschen Botschaft beglaubigte Kopien anfertigen (braucht sie später u.a. für ihren Visumsantrag):
a. von den Original-Urkunden
b. von den Original-Übersetzungen
c. von ihrem vietnamesischen Reisepaß

8. Gleichzeitig unterschreibt sie in der Deutschen Botschaft die „Beitrittserklärung“ und läßt die Unterschrift beglaubigen. (Für ihre Unterlagen macht sich die Verlobte eine einfache Kopie.)
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Antwort #32 - 12.04.2020 um 20:55:45
 
Saxonicus schrieb am 09.04.2020 um 21:24:04:
Präzise und verläßliche Auskünfte welche Dokumente in welcher Form für eine Eheschließung in Deutschland benötigt werden, bekommst Du nur auf Deinem Standesamt.


Das ist nicht ganz richtig. So einfach ist der Prozess leider nicht es gehört viel mehr dazu als die Dokumente für die Eheschließung beizubringen. Das Standesamt teilt dir mit welche Dokumente für die Eheschließung nötig sind (wirklich exakte Auskünfte kriegt man da aber auch nicht das ist auch noch recht waage und man darf sich da viel selber zusammensammeln - z.b. welche Übersetzer erlaubt sind, was tun wenn es keine Meldebescheinigung gibt was gilt als Alternative, übersetzt man erst oder wird erst vorbgeglaubigt, Reihenfolge etc.).
Mit der Anmeldung zur Eheschließung hat man ja noch lange kein Heiratsvisum und da hilft dir kein Standesamt weiter (zumindest nicht meins).

Im Großen und Ganzen muss man eben die überbeglaubigte Ledigkeitsbescheinigung und übergebglaubigte Geburtsurkunde vorlegen wie eben zertifizierte Kopien des Personalausweis und einen Nachweis der aktuellen Adresse wie auch die Vollmacht die in der deutschen Botschaft ausgefüllt werden muss.  Das alles dann übersetzt von einem vereidigten Dolmetscher (ausnahmweise gelten auch Übersetzer die von der deutschen Botschaft auf einer Liste stehen). Damit wird dann erst mal beim OLG die Ausnahme für das Ehefähigkeitszeugnis erteilt und dann kriegt man irgendwann eine Bestätigung für die Anmeldung der Ehe.

Und dann gehen wieder Dokumente zurück an die Verlobte die dann mit ??? (Anmeldung der Eheschließung, A1 Zertifikat...) die Anmeldung für das Heiratsvisum macht. Was da benötigt wird steht auch im Großen und Ganzen in einen der Links. Es gibt aber eben Dinge die da nicht klar sind wie z.b. Verpflichtungserklärung für das Heiratsvisum, Vorabzustimmung, und eben ggf zertifizierte Kopien der bereits eingereichten Dokumente die das Standesamt erhalten hat....

Wir sind nach fast 3,5 Monaten hin und her inkl der Legalisierungen gerade mal beim Einreichen der Dokumente am Standesamt angelangt. Das ist alles andere als ein einfacher Prozess insbesondere beim überbeglaubigen ging das oft hin und her zwischen der Heimatstadt meiner Verlobten und HCMC (Ministry of foreign affairs)...
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« Zuletzt geändert: 12.04.2020 um 21:11:40 von DaveX »  
 
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Antwort #33 - 12.04.2020 um 23:39:57
 
Kleine Ergänzung: Vereidigte Dolmetscher dürfen nur dolmetschen, nicht übersetzen.

Für eine Übersetzung benötigt man dagegen eine Übersetzerin oder einen Übersetzer, und die oder der muss ermächtigt sein.

Es sind zwei Berufe: ähnlich, auch manchmal von der gleichen Person ausgeübt, aber eben zwei verschiedene Berufe.
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Antwort #34 - 13.04.2020 um 10:27:06
 
DaveX schrieb am 12.04.2020 um 20:55:45:
Mit der Anmeldung zur Eheschließung hat man ja noch lange kein Heiratsvisum und da hilft dir kein Standesamt weiter (zumindest nicht meins).

Natürlich nicht, denn dafür ist da Standesamt auch nicht zuständig.

Das Visum wird aber erst dann von der AV erteilt, wenn der Hochzeitstermin feststeht und das Standesamt dazu "grünes Licht" gibt.

Dass dazu außerdem auch alle anderen Voraussetzungen zur Visumsvergabe, wie z.B. der Sprachnachweis und alle Dokumente in der entsprechenden Form, erfüllt werden müssen, versteht sich doch wohl von selbst.

Die oftmals umständliche und zeitaufwändige Beschaffung der benötigten Dokumente ist doch einzig und allein dem unsicheren Urkundenwesen in den Herkunftsländern der potentiellen Ehepartner anzulasten und dafür kann man doch keinesfalls die deutschen Behörden verantwortlich machen.
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« Zuletzt geändert: 13.04.2020 um 10:41:48 von Saxonicus »  

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Antwort #35 - 13.04.2020 um 18:25:27
 
Saxonicus schrieb am 13.04.2020 um 10:27:06:
Dass dazu außerdem auch alle anderen Voraussetzungen zur Visumsvergabe, wie z.B. der Sprachnachweis und alle Dokumente in der entsprechenden Form, erfüllt werden müssen, versteht sich doch wohl von selbst.

Die oftmals umständliche und zeitaufwändige Beschaffung der benötigten Dokumente ist doch einzig und allein dem unsicheren Urkundenwesen in den Herkunftsländern der potentiellen Ehepartner anzulasten und dafür kann man doch keinesfalls die deutschen Behörden verantwortlich machen.


Ich habe ja schon erwähnt es gibt Dinge die sind klar und einige die sind nicht klar. Natürlich ist es klar das man ein A1 Zertifikat vorlegen muss. Aber eben nicht ob man z.b. eine Verpflichtungserklärung abgeben muss (wie beim Schengenvisum) oder ob man eine Vorabzustimmung bekommen kann. Oder auch was genau man sonst noch zu dem Heiratsvisum vorlegen muss/kann oder eben nicht. Das ist auch schon vorher so das nirgendwo genau beschrieben wird wie die genaue Vorgehensweise zum Legalisieren nun abläuft und was genau dabei zu beachten ist und was genau für Dokumente beschafft werden müssen wenn es kein Äquivalent zu den deutschen Dokumenten gibt etc.


Das es so langsam ist hat auch was mit den deutschen Vorgaben zu tun z.b. das ein Ehefähigkeitszeugnis erbracht werden muss obwohl es dies in den meisten Ländern nicht gibt was zur Folge hat das dies nicht nur umständlicher wird sondern auch teuer. Selbst wenn ich in Vietnam heiraten möchte sind exakt die gleichen Dokumente nötig von meiner Verlobten damit ich das Ehefähigkeitszeugnis bekomme und das ist in kaum einen anderen Land so.

In einigen Ländern reicht für die Heirat teilweise nur der Reisepass. Und auch Länder wie Dänemark waren sehr beliebt weil man eben nicht alles überbeglaubigen muss. Ich glaube im übrigen nicht das jedes andere nicht EU Land ein unsicheres Urkundenwesen hat.

Ich weiß nicht ob wir ohne Hilfe das Ganze richtig hinbekommen hätten bzw hätte das glaube ich noch deutlich länger gedauert.
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Saxonicus
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Antwort #36 - 13.04.2020 um 19:36:18
 
DaveX schrieb am 13.04.2020 um 18:25:27:
Aber eben nicht ob man z.b. eine Verpflichtungserklärung abgeben muss (wie beim Schengenvisum) oder ob man eine Vorabzustimmung bekommen kann.

Bis zur erfolgten Eheschließung ist i.d.R. eine Verpflichtungserklärung erforderlich. Ein Vorabstimmungder ABV wird es da nicht geben.

DaveX schrieb am 13.04.2020 um 18:25:27:
Oder auch was genau man sonst noch zu dem Heiratsvisum vorlegen muss/kann oder eben nicht.

Das wird die deutsche AV bei der Antragstellung genau sagen und wird auf deren Webseite ebenfalls erklärt:.
https://visa.diplo.de/visa-guide/de/#/vib

DaveX schrieb am 13.04.2020 um 18:25:27:
Das ist auch schon vorher so das nirgendwo genau beschrieben wird wie die genaue Vorgehensweise zum Legalisieren nun abläuft und was genau dabei zu beachten ist und was genau für Dokumente beschafft werden müssen wenn es kein Äquivalent zu den deutschen Dokumenten gibt etc.

Guckst Du hier:
https://vietnam.diplo.de/blob/1435134/74d0dcee7d5f4d1319
eca232ef8a765e/190315-legalisation-oeffentlicher-vnm-urkunden-dt-data.pdf
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« Zuletzt geändert: 13.04.2020 um 19:46:50 von Saxonicus »  

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Antwort #37 - 13.04.2020 um 19:53:12
 
@DaveX

Hier noch ein Link zum Thema:

https://visa.diplo.de/visa-guide/de/#/vib/
infoseite?infoseiteUrl=visum_eheschliessung_deutsch
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Antwort #38 - 15.04.2020 um 15:31:05
 
Vielen Dank.

Mal eine ganz andere Frage wie werden denn derzeit die Einreisebeschränkungen zwecks Corona und Heirat gesehen. Derzeit gilt ja nur mit trifftigen Grund ist die Einreise gestattet. Wir haben ja noch etwas Zeit und bis Juli kann sich ja noch viel ändern (hoffe ich) aber gilt Heirat als trifftiger Grund oder ist das eher unwahrscheinlich?

Gruß
Dave
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Antwort #39 - 15.04.2020 um 17:27:00
 
DaveX schrieb am 15.04.2020 um 15:31:05:
aber gilt Heirat als trifftiger Grund oder ist das eher unwahrscheinlich?


das zählt eher nicht..auch haben viele DAV momentan aufgrund örtlicher LockDowns geschlossen, genau wie ABH / Standesämter momentan nur Notbetrieb haben
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Antwort #40 - 15.04.2020 um 17:59:03
 
Mein Standesamt hat derzeit zum Glück "normalen Betrieb" dh. es arbeiten dort alle wie gewohnt nur kann man nicht persönlich in Sprechstunde kommen (mit Ausnahme zur Anmeldung z.b.) und Eheschließungen werden in begrenzter Personenzahl vorgenommen.

Mit dem Standesamt hatte ich ja aufgrund unserer Anmeldung gesprochen und die hatten mich eben gewarnt das die Anmeldung zur Ehe jetzt ihren gewohnten Gang geht aber wenn meine Verlobte innerhalb der nächsten 6 Monate nicht nach Deutschland kommt ist alles verloren (dh. Geld, Dokumente ungültig etc) weil dann die ANmeldung hinfällig wird und sie dafür keine Garantie übernehmen können das die Einreise klappen wird aufgrund von Corona da eben niemand so genau weiß ob eine Eheschließung als Grund ausreicht. (Derzeit gilt auf jeden Fall nur mit trifftigen Grund wo er mir aber nicht sagen konnte ob das der Fall ist)
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Antwort #41 - 15.04.2020 um 18:10:51
 
Gibt es denn aktuell überhaupt Flüge? Den Rest musst du bei der DAV / ABH / BP erfragen...das wird dir sonst wohl kaum jemand sagen können.
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Antwort #42 - 16.04.2020 um 02:54:37
 
@DaveX,

bzgl. Einreise zur Heirat ist hier gerade dieselbe Fragestellung aufgekommen. Zwar noch nicht verbindlich geklärt, aber Du könntest es ja aus eigenem Interesse mitverfolgen, falls da noch Verbindliches kommen sollte.

Gruß
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Antwort #43 - 06.05.2020 um 20:01:56
 
Da wir nun kurz vor dem letzten Schritt stehen kann evtl jemand das hier beantworten:

Im Antrag für das Hochzeitsvisum steht die Frage
Zitat:
"Sind Sie aus der Bundesrepublik Deutschland schon einnal ausgewiesen oder abgeschoben worden oder ist ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis abgelehnt oder eine Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verweigert worden?

Das hört sich so extrem negativ an. Fällt darunter auch so etwas "harmloses" wie eben ein abgelehntes Besuchervisum oder ist mit Verweigerung der Einreise etwas anderes gemeint?
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Antwort #44 - 06.05.2020 um 20:24:36
 
Damit ist jede Verweigerung einer Einreise gemeint. Die Frage bezieht sich auch auf Visumfreie. Außerdem kann auch bei genehmigtem Visum die Einreise verweigert werden. Einfach alles aufzählen, was vorgekommen ist.
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