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Ablehnung Schengenvisum / Remonstration (Gelesen: 17.207 mal)
T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 30.03.2020 um 10:27:06
 
DaveX schrieb am 29.03.2020 um 21:49:13:
Ich hatte hier sogar gelesen das es vom Bundesgerichtshof bereits ein positives Urteil gibt in Richtung das man eben nicht zurück müsste und in einigen Fällen auch entsprechend entschieden wurde...


Ja, dazu gibt es Rechtsprechung und immer wieder das Bestreben, den §39 Nr.3 AufenthV als für den Einzelfall anwendbar zu behaupten. Ist ein komlexes Thema und wohl kein Selbstgänger, mittels "Spontanentscheidung" zur Eheschließung (dann aber nur in DEU) den dann entstandenen Anspruch nach Einreise zu begründen und den §39 AufenthV zur Anwendung zu erzwingen. Da reicht es nicht, wie so oft, nur die Buchstaben des Gesetzestextes zu lesen.

Es bleibt aber dann wohl bestenfalls im pflichtgemäßen Ermessen der ABH mit dem regelmäßigen Ausgang, dass das Visumverfahren für das vorgesehene Visum nachgeholt werden muss.

Wie auch immer: Die Sprachkenntnisse auf Niveau "A1" müssten auch dann schon bei Einreise als für die Titelerteilung erforderliche Voraussetzung vorhanden gewesen sein.

Lies mal hier: https://www.jurati.de/downloads/allgemeine%20Erteilungsvoraussetzungen.pdf

Insbesondere, aber nicht nur die III.

Über den Rest Deines Beitrags schenke ich mir eine Diskussion, da die Regelungen diesbezüglich m.E. eindeutig geklärt und unstrittig sind.

Gruß

Edit:
DaveX schrieb am 30.03.2020 um 09:56:21:
Aber ob das nun stimmt oder nicht grundsätzlich wäre das doch sowieso nur eine theoretische Diskussion. Niemand wird spontan Überbeglaubigte Dokumente inkl Übersetzungen "spontan" dabei haben. 


Eben.
Wie gesagt: Die Behauptung des nach Einreise entstandenen Anspruchs ist kein Selbstgänger und eignet sich meistens nicht, um das vorgesehene Visumverfahren zu umgehen.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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reinhard
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Antwort #16 - 31.03.2020 um 19:55:08
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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horstauslu
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Antwort #17 - 06.04.2020 um 00:06:11
 
DaveX schrieb am 11.03.2020 um 13:32:15:
Hallo,

Lieben Gruß
Dave


Hallo, kurz zuir Info:
das Visum meiner Freundin wurde auch mit der Begründung "keine Rückkehrwilligkeit"  abgelehnt, obwohl sie 2 kleine Kinder und Immobilienbesitz hat. Frechheit von der Botschaft.
Mir persönlich ist keine Visa- Bewilligung bekannt. Nur das Heiratsvisum wird genehmigt. Bewillingszeitraum fast 12 Monate!
Gruß Horst
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Saxonicus
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Antwort #18 - 06.04.2020 um 09:49:03
 
horstauslu schrieb am 06.04.2020 um 00:06:11:
Mir persönlich ist keine Visa- Bewilligung bekannt. 

Dann lies einfach mal in den Bundesdrucksachen wie viele Schengenvisa von der deutschen AV in Vietnam in den vergangenen Jahren erteilt wurden. Die Ablehnungsquote für Schengenvisa (aus touristischen Gründen oder zum Besuch) lagen bei etwa 17%, also haben 83% der Antragsteller ihr Visum auch erhalten.
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lottchen
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Antwort #19 - 06.04.2020 um 12:09:16
 
Saxonicus schrieb am 06.04.2020 um 09:49:03:
Dann lies einfach ...


Das dürfte an den persönlichen Erfahrungen von horstauslu auch nichts ändern....
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DaveX
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Antwort #20 - 07.04.2020 um 19:37:11
 
Saxonicus schrieb am 06.04.2020 um 09:49:03:
Dann lies einfach mal in den Bundesdrucksachen wie viele Schengenvisa von der deutschen AV in Vietnam in den vergangenen Jahren erteilt wurden. Die Ablehnungsquote für Schengenvisa (aus touristischen Gründen oder zum Besuch) lagen bei etwa 17%, also haben 83% der Antragsteller ihr Visum auch erhalten.


Aber ganz ehrlich mir fällt das auch schwer das zu glauben.
Finanziell stehe ich Top da und zahle brav den Spitzensteuersatz. An mir kann es kaum liegen. Und das Verlobte nun Mal ungebunden sind dürfte ja hoffentlich die Regel sein. Was muss man also tun um zu den 83% zu gehören?
Ich kann mir ja kaum vorstellen was so eine Situation ändern sollte. Ich könnte ja eine Million auf den Tisch legen und es hätte nichts geändert. Wenn ich mich bereit erkläre sogar für eine evtl Abschiebung aufzukommen was will man denn noch mehr? Wenn man es wirklich illegal machen möchte fliegt man eben über Russland geht nach Polen und darüber nach Deutschland...

Das ist ja kein Geheimnis... aber für diejenigen die ehrlich sind und alles korrekt machen wird es eben unnötig erschwert.
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DerRalf
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Antwort #21 - 07.04.2020 um 19:56:36
 
Du spielst bei Bewertung der Rückkehrbereitschaft keine Rolle, sondern es wird nur bei deiner Freundin nach Gründen für eine Rückkehrbereitschaft geschaut.

DaveX schrieb am 07.04.2020 um 19:37:11:
Was muss man also tun um zu den 83% zu gehören?

Du schon mal gar nichts. Deine Freundin braucht Gründe, warum sie zurück geht. Also z.B. guten Job, Kinder, Immobilienbesitz

DaveX schrieb am 07.04.2020 um 19:37:11:
Wenn ich mich bereit erkläre sogar für eine evtl Abschiebung aufzukommen was will man denn noch mehr?

Eine Abschiebung kann nur erfolgen, wenn man jemand findet. Dies kann sehr lange dauern, oder auch nie passieren.
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DaveX
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Antwort #22 - 08.04.2020 um 23:55:38
 
DerRalf schrieb am 07.04.2020 um 19:56:36:
Du schon mal gar nichts. Deine Freundin braucht Gründe, warum sie zurück geht. Also z.B. guten Job, Kinder, Immobilienbesitz

Ja und genau das ist das Problem...
Wie oft kommt das vor das eine Verlobte diese Kriterien erfüllt d.h. Kinder, Immobilienbesitz und gut bezahlten Job. Das ist selbst in Deutschland kaum möglich bzw würde ich das nicht mal wollen.
Würde ich in die Zeitung setzen "Suche Frau mit Kindern, Immobilien und guten Job" würde man mich für verrückt erklären.

Davon abgesehen sind das schwachsinnige Kriterien. Guten Job? Na und hier verdient man dann halt 2000€ auf die Hand im Nagelstudio oder wird vom Verlobten versorgt der eh das 10-Fache wie dort verdient. Kinder? Wie oft hab ich schon mitbekommen das die Kinder bei den Eltern gelassen wurden und sie hierher gekommen sind ohne Kinder und geblieben...

Das sind doch keine Kriterien die eine Rückkehrbereitschaft wirklich ändern. Entweder man will hier legal bleiben bzw nur kurzfristig oder nicht. Aber dann ist es völlig egal ob man da nun einen Job hat oder nicht.
Einzig und allein die finanzielle Haftung ist praktisch wirklich wichtig. Von mir aus haftet man als Einlader mit einer Geldsumme dafür das die Rückkehr stattfindet was auch immer... aber das System ist einfach nur wie Roulette spielen wer grad den Fall bearbeitet und sein Bauchgefühl gut oder schlecht ist... sowas dürft es nicht geben weil es eben diskriminierend ist.
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Antwort #23 - 09.04.2020 um 00:39:57
 
DaveX schrieb am 08.04.2020 um 23:55:38:
Davon abgesehen sind das schwachsinnige Kriterien.


Das europäische Recht regelt die Erteilung von Visa für die Durchreise durch das Schengen-Gebiet oder für kurzfristige Aufenthalte im Schengen-Gebiet von höchstens 90 Tagen je 180 Tagen.


https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/-/2230536
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Antwort #24 - 09.04.2020 um 08:51:21
 
Wertungen von gesetzlichen Bestimmungen sind hier laut NUB unerwünscht.

Ich wäre sie auch leid, weil dort jeder nur von seinem Standpunkt aus wertet. Nicht z.B. vom Standpunkt desjenigen, der irgendwie wieder aus seiner VE herauskommen möchte oder gar bereits aufgrund einer solchen VE zahlt.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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DaveX
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Antwort #25 - 09.04.2020 um 09:56:31
 
Ich habe als ich mit meiner Ex zusammen war die andere Seite kennengelernt. Sozialbetrug, Scheinheirat, Geldwäsche, Illegaler Aufenthalt....
Mittem am Stachus sind Nagelstudios die alle schwarz beschäftigen und mit Mini-Job Zetteln das decken.

Selbst wenn man das anzeigt gab es keine Reaktionen. Wo ich mitbekommen habe das eine von denen von der Polizei mal aufgegriffen wurde mit illegalen Aufenthalt ist sie am nächsten Tag wieder rausgekommen und ist nach wie vor in Deutschland....

Ich bin davon überzeugt das Rückkehrbereitschaft für ein Visum in erster Linie ehrliche Leute trifft. Weil es auch etwas ist was jeder selber interpretieren kann wie er will. Ich kann mir kaum vorstellen das diejenigen wirklich davon abgehalten werden die planen illegal hier zu bleiben.
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DerRalf
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Antwort #26 - 09.04.2020 um 11:28:04
 
Dieses Forum ist für rechtliche Sachen da und nicht Meinungen. Die rechtliche Situation ist nunmal so. Wenn du, dass ändern möchtest musst du dich an die Politik wenden.
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Antwort #27 - 09.04.2020 um 19:14:49
 
Sind noch sachliche Fragen offen?

Ansonsten ist hier dicht oder ihr diskutiert im User weiter.
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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DaveX
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #28 - 09.04.2020 um 20:32:39
 
Gehört nur indirekt zu dem Thema aber weiß jemand zufällig ob man für das Heiratsvisum später zertifizierte Kopien aller Dokumente benötigt (also legalisierte Ledigkeitsbescheinigung, legalisierte Geburtsurkunde...)

Hatte im Vietnam Forum eine Anleitung für das Heiratsvisum als Vorlage wo gesagt wird die Verlobte soll bevor sie die Dokumente versendet von allem zertifizierte Kopien in der Botschaft für das Heiratsvisum anfertigen.
Ich kann aber nirgendwo finden wozu das benötigt wird und auch in der Botschaft hatte man ihr gesagt das dies nur unötige Geldausgabe ist und nichts bringt...

Hat jemand evtl ne Idee was dahinter stecken könnte?
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deerhunter
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Antwort #29 - 09.04.2020 um 21:08:34
 
DaveX schrieb am 09.04.2020 um 20:32:39:
Gehört nur indirekt zu dem Thema aber weiß jemand zufällig ob man für das Heiratsvisum später zertifizierte Kopien aller Dokumente benötigt (also legalisierte Ledigkeitsbescheinigung, legalisierte Geburtsurkunde...)


Ja, für die Befreiung von der Beibringung des EFZ benötigt man i.d.R. legalisierte Abschriften

http://www.olg.brandenburg.de/media_fast/4610/Vietnam20200103.pdf

https://vietnam.diplo.de/vn-de/service/05-VisaEinreise/eheschliessung-mit-anschl
iessender-wohnsitznahme/1296512
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