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Aufenthaltstitel (Gelesen: 8.458 mal)
Themen Beschreibung: Dringend Hilfe
Emilioeva
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Serbisch
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09.03.2020 um 18:38:58
 
Hallo schönen guten Tag zusammen , Hoffentlich finde ich hier Rat was ich machen soll , Ich (22 Jahre alt ) hier in Deutschland geboren Staatsangehörigkeit serbisch , besitze kein pass und kein Dokument von dahinten. Ich besitze die Staatsangehörigkeit auf dem Aufenthaltstitel 23 abs1  nur . Die Ausländer Behörde will den Titel nicht mehr verlängern da ich kein pass vor legen kann , deswegen frag ich hier im Thread ob jemand mir bei meiner Situation behilflich sein kann  Laut lachend Laut lachend
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Antwort #1 - 09.03.2020 um 18:48:17
 
Emilioeva schrieb am 09.03.2020 um 18:38:58:
Staatsangehörigkeit serbisch , besitze kein pass und kein Dokument von dahinten.


Weil?
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Emilioeva
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Serbisch
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Antwort #2 - 09.03.2020 um 18:49:47
 
Weil mein Vater mich dahinten nicht registriert hat aus der Angst wegen der Abschiebung
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 09.03.2020 um 19:54:34
 
Emilioeva schrieb am 09.03.2020 um 18:38:58:
Staatsangehörigkeit serbisch

Welche Staatsangehörigkeit/en haben die Eltern, beide ?
Seit wann sind die Eltern in Deutschland ?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Serbisch
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Antwort #4 - 09.03.2020 um 20:37:18
 
Vater ( serbisch ) Mutter (kroatisch )
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 10.03.2020 um 00:59:55
 
Emilioeva schrieb am 09.03.2020 um 20:37:18:
Vater ( serbisch ) Mutter (kroatisch )

Bei dieser Konstallaion kommt für die Staatsangehörigkeit auch darauf an, wann und wo das Kind geboren wurde.
Serb. Staatsangehörigkeitsgesetz Art. 7 +9
http://www.loznica.rs/cms/mestoZaUploadFajlove/Zakon%20o%20drzavljanstvu%20Repub...
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 10.03.2020 um 01:14:52
 
HeFi schrieb am 09.03.2020 um 19:54:34:
Seit wann sind die Eltern in Deutschland ?


Bei Geburt in Deutschland kommt es ua darauf an, ob ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt "seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt" in Deutschland hatte.
§4 Abs. 3 StAG http://www.buzer.de/gesetz/4560/a63190.htm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Serbisch
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Antwort #7 - 10.03.2020 um 06:41:32
 
Ich bin 22 Jahre alt mein Vater kam erst 1996-97 nach Deutschland
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lottchen
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Antwort #8 - 10.03.2020 um 09:25:14
 
Vielleicht könntest Du die gesamte Geschichte mal komplett ausführlicher in einem Text erzählen. Also die Daten der Eltern (erwiesene belegte Staatsangehörigkeit, wann geheiratet, ab wann in D, wann Kind(er) geboren), warum Du weder einen serbischen noch einen kroatischen Paß hast, was Du (bzw. Deine Eltern) bisher unternommen hast, um an einen solchen Paß zu gelangen usw. usw. Dann kann man Dir auch vielleicht etwas raten. 
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« Zuletzt geändert: 10.03.2020 um 09:37:49 von lottchen »  
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Serbisch
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Antwort #9 - 10.03.2020 um 10:17:39
 
1996-97 kam mein Vater nach Deutschland mit meiner Mutter die verheiratet waren 1998 bin ich geboren in Deutschland  , sie könnten mich da drüben nicht registrieren weil meine Mutter erst 2017 ihren kroatischen pass bekommen hat , im serbischen Konsulat haben sie zu mir gemeint das ich kein Antrag stellen brauch weil es nichts bringt wo ich die ganze Zeit war und die einzige Möglichkeit wär dahin zu fliegen eine Wohnung zu nehmen und da zu leben für paar Monate ( wie lange haben sie nicht gesagt , ich beherrsche die Sprache nicht ), mein Bruder der in Italien geboren ist aber in Serbien registriert und hat mit 18 Jahren ein Passantrag gestellt . Der nach 2 Jahren warte Zeit eine Ablehnung bekommen hat und die in genau das gleiche wie zu mir meinten mit Wohnung nehmen usw. meine Eltern sind seid paar Jahren geschieden . Mein Bruder ist 1996 geboren er war paar Monate alt in Deutschland , er ist hier zur Schule gegangen und seine lehre erfolgreich abgeschlossen und hat ein unbefristet Arbeitsvertrag , im kroatischen Konsulat können wir kein pass beantragen Weil wir wo sie ihren pass bekommen hat schon über 18 waren.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #10 - 10.03.2020 um 11:05:08
 
Dann wäre es am besten, Du beantragst genauso wie Dein Bruder einen Pass. Die Unterlagen zeigst Du der Ausländerbehörde und schreibst im Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, dass Du nicht verantwortlich dafür bist, dass die serbische Behörde noch nicht geantwortet hast – Du hast jedenfalls dann alles getan.

Sobald Du die Ablehnung hast, beantragst Du einen Pass als Staatenloser.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Serbisch
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Antwort #11 - 10.03.2020 um 11:35:08
 
Mein Bruder der in 2 Monaten 24 Jahre alt wird hat ihnen den ablehnungsbescheid übersetzen lassen und dahin gebracht wo er 18 Jahre alt war ohne Erfolg , die Behörde meinten nur pass besorgen wenn’s nötig ist auch dahin fliegen
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Antwort #12 - 10.03.2020 um 22:25:39
 
Emilioeva schrieb am 10.03.2020 um 10:17:39:
1998 bin ich geboren in Deutschland  , sie könnten mich da drüben nicht registrieren weil meine Mutter erst 2017 ihren kroatischen pass bekommen hat

DAS ^^^ ist natürlich Unsinn und eine Ausrede Deiner Eltern für ihre Unterlassung.

Bei dieser Konstellation:
- Geburt im Ausland (Deutschland),
- ein Elternteil = serbisch, (ein Elternteil = kroatisch)
- ein Elterteil = nicht-serbisch, (ein Elternteil = nicht-kroatisch)
bekommt das Kind (Du) nur dann die serbische (kroatische) Staatsangehörigkeit (rückwirkend von Geburt an), wenn die Auslandsgeburt bis zu zum 18. Lebensjahr von dem serbischen (kroatischen) Elternteil den serbischen (kroatischen) Behörden (zB AV = Botschaft oder Konsulat) gemeldet/angezeigt wird, das haben Dein Vater bzw. Deine Mutter versäumt.
Rechtsgrundlage: Serbisches StaatsangehörigkeitsGesetz § 9
http://www.loznica.rs/cms/mestoZaUploadFajlove/Zakon%20o%20drzavljanstvu%20Repub...
Zitat:
Држављанство Републике Србије пореклом стиче дете рођено у иностранству, чији је
један од родитеља у тренутку његовог рођења држављанин Републике Србије а други је
страни држављанин, ако га родитељ који је држављанин Републике Србије пријави до
навршене 18. године живота код надлежног дипломатског или конзуларног
представништва Републике Србије као држављанина Републике Србије и ако поднесе
захтев за упис детета у евиденцију држављана надлежном органу у Републици Србији. Ако
је дете под старатељством, пријаву и захтев подноси старалац.
Дете рођено у иностранству, чији је један од родитеља у тренутку његовог рођења
држављанин Републике Србије, стиче пореклом држављанство Републике Србије ако би
остало без држављанства чак и ако нису испуњени услови из става 1. овог члана.
Ако је дете старије од 14 година, за стицање држављанства у смислу ст. 1. и 2. овог члана
потребна је и његова сагласност.

Dies gilt für die kroatische Staatsangehörigkeit entsprechend. In diesem Punkt sind das serbische und das kroatische StaatsangehörigkeitsGesetz fast wortgleich.
Entgegen Deinen Angaben:
Emilioeva schrieb am 09.03.2020 um 18:38:58:
Ich (22 Jahre alt ) hier in Deutschland geboren Staatsangehörigkeit serbisch... 

ist anzunehmen, daß Du derzeit tatsächlich staatenlos bist.

Daraus ergibt sich, daß Du bei der ABH ein Deutsches Passersatzpapier für Ausländer
gem. § 4 - Aufenthaltsverordnung (AufenthV) http://www.buzer.de/gesetz/949/a13293.htm
beantragen könntest/solltest.
Dafür ^^^ mußt Du nachweisen, daß Du keine andere Staatsangehörigkeit erlangen kannst.
Zweckmäßigerweise stelltst Du dafür bei der serbischen AV (Botschaft oder Konsulat) einen Antrag auf Feststellung der serbischen Staatsangehörigkeit. Von den serbischen Behörden bekommst du dann eine sog Negativbescheinigung, daß du die serbische StA nicht hast.
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« Zuletzt geändert: 10.03.2020 um 22:46:45 von HeFi »  
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #13 - 10.03.2020 um 23:53:08
 
Feststellung der Staatsangehörigkeit oder doch ein pass beantragen im serbischen Konsulat ? War noch nie da , serbisch versteh ich Kein Wort
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Antwort #14 - 11.03.2020 um 00:21:35
 
Emilioeva schrieb am 10.03.2020 um 23:53:08:
Feststellung der Staatsangehörigkeit oder doch ein pass beantragen im serbischen Konsulat ? War noch nie da , serbisch versteh ich Kein Wort

Feststellung oder Passantrag führen zum gleichen Ergebnis => Negativbescheinigung

Es ist mMn schon seltsam, unglaublich, schlimm und erklärungsbedürftig, daß Du erst(schon!) mit 22 Jahren feststellst, daß Du kein Indentitätspapier (Ausweis oder Pass) hast, denn in dieser Zeit haben Deine Eltern ihren Pass schon mehrfach erneuern/verlängern müssen.
Haben Deine Eltern dabei nicht an ihr Kind gedacht?
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