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Aufenthaltstitel (Gelesen: 8.457 mal)
Themen Beschreibung: Dringend Hilfe
Emilioeva
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #15 - 11.03.2020 um 00:32:26
 
Zur meiner Geburt hat meine Mutter keinen pass besessen und ohne Mutter kann man sich nicht nach registrieren, mit 18 Jahren hat mein Bruder ein Antrag auf pass gestellt im Konsulat. Nach 2 Jahren warte Zeit kam „ ablehnungsbescheid „ wo drinn steht das er nirgendwo gefunden werden kann außer an sein Geburtsort und keine Dokumente über ihn verfügen, zu mir meinten die das es unsinnig wär einen Antrag auf pass zu stellen weil ich „ deutscher „ bin und das Konsulat haben meinen Eltern den Pass Antrag verweigert zu stellen .
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 11.03.2020 um 02:13:56
 
Emilioeva schrieb am 11.03.2020 um 00:32:26:
Zur meiner Geburt hat meine Mutter keinen pass besessen und ohne Mutter kann man sich nicht nach registrieren...

Bei der Registrierung deiner Geburt im deutschen Standesamt haben aber Identitätspapiere bzw. der Pass von Deiner Mutter vorgelegen ??
Du hast aber zumindest eine deutsche Geburtsurkunde, in der Deine Eltern stehen, oder ??
Wie bist Du 22 Jahre in Deutschland durchs Leben gekommen ??
Einen Ausweis/Pass braucht man doch immer wieder, zB Schule, Ausbildung, Führerschein etc.
Außerdem ist der Aufenthalt in DE ohne BPA oder Pass mW strafbar.
Welche Aufenthaltstitel AT §§ haben Deine Eltern ?
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Emilioeva
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #17 - 11.03.2020 um 06:38:22
 
Ich hatte mein ganzes Leben ein Aufenthaltstitel, der nicht mehr verlängert wird , mein Führerschein hab ich mit einer Fiktion Bescheinigung gemacht. Aber warum strafbar wenn wir kein vorlegen können ? Weiß nicht mehr was sie für ein Aufenthaltstitel die hatten
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reinhard
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Antwort #18 - 11.03.2020 um 11:43:29
 
Du hast doch jetzt alle Antworten bekommen. Jetzt musst Du entscheiden, ob Du hier leben und Dich an die Gesetze halten willst oder nicht.

"Ich halte die Gesetze nicht ein, weil es sich nicht lohnt und zu viel Arbeit ist" gilt eben nicht als Begründung. Du musst nachweisen, dass Du Deine Pflichten erfüllt hast, und entsprechende Bestätigungen vorlegen. Dein Problem ist ja, dass Deine Eltern nach Deiner Geburt alles Wichtige versäumt haben. Da kannst Du nichts dafür, aber Du musst es jetzt reparieren. Das ist 50mal so viel Arbeit im Vergleich zu dem, was Deine Eltern gespart haben, aber Du musst es jetzt machen, wenn Du hier leben willst.
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Antwort #19 - 11.03.2020 um 19:58:30
 
Soweit ich weiß kann man sich bis 23 Jahre in Serbien nachregistrieren lassen , weiß jemand ob das auch für Kroatien gilt ?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #20 - 11.03.2020 um 22:38:01
 
Emilioeva schrieb am 11.03.2020 um 19:58:30:
Soweit ich weiß kann man sich bis 23 Jahre in Serbien nachregistrieren lassen...

Und warum machst Du's dann nicht ?
Viel Zeit dazu hast Du nicht mehr.
Das würde doch alle Deine Probleme lösen oder ?
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Emilioeva
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Antwort #21 - 11.03.2020 um 22:54:08
 
Hab ich versucht , haben mich abgewiesen einen Antrag zu stellen . Weil es keinen Sinn macht und wurde herausgebeten , war da noch unter 18 Jahre alt
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Antwort #22 - 12.03.2020 um 08:28:59
 
Eine Nachregistrierung ist etwas anderes als ein Passantrag. Und nach dem, was Du bisher erklärt hast, hast Du noch nicht versucht, Dich nachregistrieren zu lassen. Dann mach es jetzt. Wegen der fehlenden Sprachkenntnisse musst Du eben jemanden mitnehmen, der die Sprache beherrscht.
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Antwort #23 - 12.03.2020 um 09:07:34
 
Die von Konsulat haben es abgewiesen eine Nachregistrierung zu beantragen ihre Aussagen „ er ist deutscher weil er hier geboren ist „ und haben mich raus gebeten . Ich werde die kommende Woche zum serbischen Konsulat gehen und eine Nach Registrierung wieder anfordern .
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Antwort #24 - 12.03.2020 um 09:21:19
 
Emilioeva schrieb am 12.03.2020 um 09:07:34:
er ist deutscher weil er hier geboren ist


Das ist schon mal Blödsinn, jedenfalls so pauschal.

Du benötigst nachweisbare Anträge (z.B. als Einschreiben schicken oder Stempel/Unterschrift geben lassen vor Ort wenn möglich als Bestätigung für den Eingang des Antrages) und wenn irgendwie möglich eine schriftliche Entscheidung. Das kannst Du dann den deutschen Behörden vorlegen und Deine Bemühungen nachweisen. Wenn Du denen sagst "ich war da mal da und die haben gesagt, das geht nicht" reicht das den deutschen Behörden ganz sicher nicht aus.

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Antwort #25 - 12.03.2020 um 09:41:32
 
Mein Bruder hat die ablehnungsbescheinigung 2018 zur Behörde gebracht , zu mir meinten die ich habe mit Serbien nichts zu tun und stellen nichts aus, aus den Grund weil ich mit Serbien nichts zu tun hab und sowas nicht austellen dürfen . Die Behörde meint nur versuchst dann wo anders wo die genau das gleiche sagen , nichts mit den Land zu tun, auch Keine Bescheinigung .
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reinhard
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Antwort #26 - 12.03.2020 um 10:55:17
 
Was "sie sagen", ist leider komplett egal.

Du musst den Antrag stellen und die schriftliche Antwort abwarten.
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Antwort #27 - 12.03.2020 um 11:36:07
 
Werd ich die kommende Woche in Angriff nehmen und euch berichten
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Antwort #28 - 12.03.2020 um 11:50:16
 
Und denke daran, dass Du NACHWEISE für Deine Bemühungen brauchst. Also auch alle Ablehnungen und Absagen schriftlich geben lassen. Lass Dich nicht mündlich abwimmeln, versuche Schriftstücke zu bekommen. Und wenn Du schriftliche Anträge stellst dann brauchst Du auch dafür Nachweise!
Und schreibe Dir selber auf, wann Du bei wem welchen Antrag gestellt hast, wann Du wo mit wem (Name und Funktion/Position) gesprochen hast usw.
Versuche so viele Fakten wie möglich zu sammeln.
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Emilioeva
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Antwort #29 - 12.03.2020 um 12:39:27
 
Ich muss mich erst im Geburtenregister in Serbien registrieren lassen ob das möglich ist im Konsulat ?  Schockiert/Erstaunt
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