Hallo zusammen,
zu mir:
- wohne seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in DE (während der gesamten Zeit hatte ich ein
AE zwecks Studium. Ich werde bald mein Studium abschließen und somit ein Arbeitssuchende Visum beantragen)
- habe (bald) 2 deutsche Abschlüsse (B.A und M.A) von zwei anerkannten deutschen Hochschulen
- habe keine Vorstrafen
- bin sozial und ehrenamtlich engagiert
- spreche fließend Deutsch
- erhalte keine (und habe bisher auch keine erhalten) Leistung vom Staat
Ich weiß, dass man bei der Einbürgerung über ein gesichertes Einkommen verfügen soll. Darüber hinaus muss ich halt aus dem Studentenvisum erstmal raus, was ich eh durch einen neuen Job machen würde.
Nun Frage ich mich:
Wenn ich nach Beendigung meines Studiums einen Job in meinem Feld bekomme,
was genau sind die Voraussetzungen dieses Jobs, damit es für die Einbürgerung akzeptiert wird?Mich interessiert es vor allem ob z.B.
1) ich eine gewisse Zeit dort arbeiten müsste, bevor ich die Einbürgerung beantragen kann (sprich z.B. in die Rentenkasse eingezahlt habe o.ä.), oder dies direkt machen kann, nachdem ich ein
AE zwecks Arbeit bekomme.
2) muss der Arbeitsvertrag unbefristet sein? (ich habe Sozialwissenschaften studiert und kann es daher schwierig sein, direkt einen unbefristeten Vertrag zu bekommen)
Danke im Voraus für die Hinweise.
Solltet ihr vllt etwas Wichtiges noch dazu hinzufügen möchten, macht gerne! Danke.