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Visum als "Garde malade" als entfernter Verwandter möglich? (Gelesen: 967 mal)
Nedjmou
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum als "Garde malade" als entfernter Verwandter möglich?
03.03.2020 um 12:03:32
 
Liebe Mitglieder,

ich frage für einen jungen Algerier, der noch in Algerien lebt, ob es möglich ist, als "garde malade" (französischer Ausdruck) für eine ältere, entfernte Verwandte ein Visum zu erhalten.

Aus seiner Familie kennt er ähnliche Fälle - eine Verwandte war schwer krank und hatte ihre Schwester oder Nichte zur Hilfe beim alltäglichen Leben aus Algerien zu sich nach Deutschland holen können, eben als garde malade. Diese hatten keine pflegerische Ausbildung und haben ihr einfach mit Haushalts- und Einkaufshilfen den Alltag erleichtert. Aber es handelte sich eben um Schwestern und Nichten, was etwas näher ist.

Leider weiß er nicht, und ich auch nicht, wie dieser Titel auf deutsch heißt und wo man dafür welche Anträge stellen müsste. Meine Googlesuche hat mich nicht weit geführt unentschlossen Er kann noch kein Deutsch.

Aktuell geht es um die GROßMUTTER seiner SCHWÄGERIN. Also die Großmutter der Frau seines Bruders.
Großmutter und Frau sind deutsch und leben in Deutschland. Die Großmutter hat Pflegestufe 2, kann das Haus nicht mehr verlassen und wird mehrmals die Woche von ihrer Enkelin (der Frau seines Bruders), ihrer Tochter und ihrem Sohn mit Einkäufen und Haushaltshilfe versorgt. Zusätzlich kommen einmal die Woche bzw. alle 14 Tage Pflegekräfte und Putzfrau.

Sie hat eine sehr große Wohnung und würde sich freuen, einen "ständigen Helfer" im Haus zu haben, der bei ihr einziehen könnte. Der junge Mann wäre gerne bereit und hat auch einen Führerschein. Außerdem wird die Enkeltochter bald eine Vollzeitstelle antreten, was die Hilfe weiter einschränkt.

Seine Frage:
1) Gibt es in dieser Konstellation an Verwandtschaftsbeziehungen (ja leider eher verschwägert) für ihn Hoffnung, ein Visum als garde malade zu bekommen?
2) Wenn ja, an welche Stelle soll er sich wenden und an welche Stelle sollte die Großmutter sich wenden, um den Prozess in Gang zu bringen? Welcher Titel sollte beantragt werden?

Eventuell nicht entscheidungsrelevante Informationen (aber vielleicht doch?): Die ältere Dame hat wohl seit Jahrzehnten einen Lebensgefährten, mit dem sie aber nicht zusammenlebt und das auch nicht vor hat (er auch nicht). Ihm geht es derzeit schlechter, er kann sie nicht mehr eigenständig besuchen und hat Pflegestufe 3. Von der Verwandtschaft werden ab und zu Fahrten mit dem Auto organisiert, sodass sich das Pärchen sehen kann. Der hoffnungsvolle algerische "Krankenpfleger" (keine Ausbildung in der Richtung!) hat ebenfalls einen Führerschein und würde auch ihrem Lebensgefährten gerne zur Hand gehen, sie wohnen nicht sehr weit voneinander entfernt. Er wäre also bei der Alltagserleichterung gleich zweier Senioren beteiligt. Weiß nicht, ob man das beim Antrag erwähnen sollte oder ob es irrelevant ist.

Tausend Dank für alle Informationen! Smiley
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 03.03.2020 um 12:28:05
 
Einen solchen Aufenthaltszweck gibt es nicht im AufenthG, damit ist ein Aufenthaltstitel für genau die beschriebene "Tätigkeit" ausgeschlossen.

Es ist auch nicht vorstellbar, dass andere in vergleichbaren Situationen mit exakt der obigen Ansage Aufenthaltstitel erhalten haben.

Welche Angaben tatsächlich gemacht wurden und welche Voraussetzungen tatsächlich vorlagen, wird hier nicht belegt werden können, etwaige Vergleiche werden daher das tun, was allen Vergleichen eigen ist: Sie hinken. Im günstigsten Fall nur auf einem Bein.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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