Hallo und danke für die schnellen Antworten.
lottchen schrieb am 02.03.2020 um 17:15:11:1. Es geht um die
VE, damit er das Visum zur Eheschließung in D erhält?
Ja genau es geht um die
VE für das Visum zur Eheschließung in D. Eine Eheschließung im Ausland ist nicht möglich, da Myanmar gleichgeschlechtliche Beziehungen nach wie vor unter Strafe stellt.
lottchen schrieb am 02.03.2020 um 17:15:11:2. Wem gehört das EFH, wo ihr wohnt? Der Mutter Deines Kindes und Dir? Oder zahlt Ihr Miete? Wenn ja wieviel?
Wir wohnen zur Miete und zahlen 450 € kalt. Hinzukommen entsprechend Nebenkosten Strom 160 € und Öl circa 150 € mtl. Wasser zahlen wir ein mal jährlich 100 €
deerhunter schrieb am 02.03.2020 um 20:07:31:Ja, weil du dem Kind gegenüber Unterhaltspflichtig bist.
Welche Auswirkungen hat es auf die
VE? Entsprechend höher müsste mein Nettoeinkommen sein? Kann ich das irgendwie berechnen? Ich würde auch noch einen Nebenjob machen um mein Einkommen zu steigern. Oder könnte ich mit der Mutter gemeinsam die
VE einreichen und wir somit 2 Gehälter angeben.
Ich möchte nur gut vorbereitet sein und bereits jetzt mögliche Lösungswege erschließen, damit wenn es soweit ist nichts mehr schief geht.
Grüß