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Besuchervisum für Mutter aus der Dom.Rep (Gelesen: 1.660 mal)
Woodie
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Beiträge: 26

Wiesbaden, Hessen, Germany
Wiesbaden
Hessen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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01.03.2020 um 09:50:30
 
Moin,

die Mutter meiner Frau würde gerne ihr Enkelkind besuchen.
Meine Frau hat am 21.01.20 unseren Sohn zur Welt gebracht.
Sie lebt seit 2018 in Deutschland, mit mir im gemeinsamen Haushalt
und hat derzeit noch eine Aufenthaltserlaubnis
bis August 2021.
Ihre Mutter würde sehr gerne ihr Enkelkind sehen. Wir beabsichtigen
deshalb ein Besuchervisum zu beantragen.
Sie hat keine Arbeit in der Dominikanischen Republik und auch kein
Vermögen. Allerdings eine 16 Jahre alten Sohn.

Da wir wissen, dass die Chancen sehr schlecht stehen ein Visum
zu erhalten , wollte ich hier mal nach Fachkundiger Meinung fragen,
bevor wir mindestens 100 Euro für eine Absage ausgeben.

Ich verdiene genug Geld, um für ihren Unterhalt aufzukommen
und Platz in der Wohnung wäre auch genug.
Verpflichtungserklärung wäre also kein Problem.

Natürlich ist mir klar, dass mir hier niemand aus der Glaskugel
lesen kann, wir wären aber für Ratschläge und Erfahrungen
dankbar.







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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 01.03.2020 um 10:27:21
 
Woodie schrieb am 01.03.2020 um 09:50:30:
Wir beabsichtigen deshalb ein Besuchervisum zu beantragen.

So geht das aber nicht, das Visum muss der Besucher schon so selbst bei der dafür zuständigen deutschen Vertretung beantragen.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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reinhard
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Beiträge: 15.169

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 01.03.2020 um 11:07:12
 
Woodie schrieb am 01.03.2020 um 09:50:30:
Ihre Mutter würde sehr gerne ihr Enkelkind sehen. Wir beabsichtigen deshalb ein Besuchervisum zu beantragen. Sie hat keine Arbeit in der Dominikanischen Republik und auch kein Vermögen. Allerdings eine 16 Jahre alten Sohn.



Das sind, wie Du weist, sehr schwache Gründe für eine Rückkehrbereitschaft. Ein 16-Jähriger kann ja durchaus selbst zurecht kommen oder bei Verwandten oder Bekannten leben.

Sie sollte das Visum, wenn es ihr erstes ist, für keinen allzu langen Zeitraum beantragen, also für zwei Wochen oder so (nicht gleich für 90 Tage). Sie sollte dazu sagen, warum sie an einem bestimmten Tag wieder zurück sein will.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 01.03.2020 um 18:32:40
 
Woodie schrieb am 01.03.2020 um 09:50:30:
Natürlich ist mir klar, dass mir hier niemand aus der Glaskugel
lesen kann,


in einem Punkt is meine Kugel glasklar:
wenn sie den Antrag nicht stellt, weil sie befürchtet, dass er abgelehnt werden könnte, wird sie kein Visum bekommen.

(du verstehst, was ich meine?)
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Woodie
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Beiträge: 26

Wiesbaden, Hessen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #4 - 02.03.2020 um 07:33:19
 
Danke @Reinhard

für diese Hinweise. Das hilft schon einmal. Also der Sohn ist 15 und wird im August 16. Auserdem hat sie
wohl eine Arbeit in einer Schule, von der sie aber momentan befreit ist, weil sie eine Operation am Arm hatte. Soviel habe ich gestern erfahren.

Wir wissen natürlich, dass sie das Visum selbst beantragen muss, trotzdem danke für den Hinweis  Zwinkernd

Ich kann mich nur Nebelhaft an den Versuch erinnern, damals ein Besuchervisum für meine jetzige Frau zu bekommen.
Die hatten schneller abgelehnt, als der Antrag eingereicht wurde. Ohne Geld und Job, so gut wie keine Chance auf ein Visum.
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