Hallo,
1. dies anzunehmen, dafür gibt es nur nach deiner wenig konkreten Schilderung eher keinen Anlass.
2. Das entscheidet am Ende die
ABH. Beide Alternativen sind möglich.
Sollte er hier ein deutsches Kind haben, das er als seines anerkannt hat und mit dem er Umgang pflegt, ist die Chance für ihn recht gut, hierbleiben zu können.
3. Zur
ABH.
Da Du Deine Infos ja schon der
ABH mitgeteilt und ihn von Deiner Wohnung abgemeldet hast, hast Du Deinen Teil erledigt. Mehr wirst Du nicht machen können, solange nicht
konkrete, klar belegbare Tatsachen auf Straftaten o.ä. hinweisen.
Was jetzt mit ihm, auch in aufenthaltsrechtlicher Hinsicht, geschieht, haben die Behörden in ihrer Hand.
Gruß