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Deutsche Staatsangehörigkeit für ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern? (Gelesen: 2.392 mal)
Monk1990
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Deutsche Staatsangehörigkeit für ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern?
24.02.2020 um 11:01:52
 

Ich habe die britische Staatsbürgerschaft und lebe schon seit über 20 Jahren in Deutschland. Ich bin auch in Besitz einer Aufenthaltskarte für Unionsbürger.

Meine Ehefrau kommt aus Pakistan und hat die pakistanische Staatsbürgerschaft. Sie hat die Aufenthaltskarte für Angehörige eines Unionsbürgers. 

Unser Sohn wurde jetzt in Deutschland geboren. Wir würden  gerne für den kleinen den deutschen Pass beantragen. Beim Bürgeramt hat man uns gesagt, dass sei nicht möglich, da das Kind britisch-pakistanisch ist und so auch beim Standesamt so eingetragen wurde. Ich kann nur die britischen oder den pakistanischen Pass für ihn beantragen.

Stimmt das? Hat unser Sohn tatsächlich kein Recht auf den deutschen Pass, obwohl er hier geboren ist?

Ich bin nur etwas verwirrt, weil ich im Internet (auch auf den offiziellen Seiten) steht überall, dass ein in Deutschland geborenes Baby ein Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft hätte.

Kann mir in diesem Fall jemand weiterhelfen?

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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 24.02.2020 um 11:16:37
 
Die deutsche Staatsangehörigkeit hat das Baby nur mit der Geburt bekommen, wenn ein Elternteil (Vater oder Mutter) vor der Geburt acht Jahre hier gelebt und einen unbefristeten Aufenthaltstitel hatte.

Bei Unionsbürgern ist der unbefristete Aufenthalt deklaratorisch, das heißt, man "hat" ihn auch ohne Antrag.

Außerdem muss das Kind in Deutschland zur Welt gekommen sein.
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lottchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 24.02.2020 um 11:21:03
 
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/optionspflicht...

Seit dem Jahre 2000 gilt für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern das Geburtsortprinzip (ius soli). Dazu muss mindestens ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und zum Zeitpunkt der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen. Das heißt, dass diese Kinder mit ihrer Geburt in Deutschland neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Wenn Du seit 20 Jahren als Unionsbürger in D lebst und das Kind hier geboren wurde erfüllst Du diese Voraussetzung. Da ist es auch egal, wie lange Deine Frau schon hier ist.
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Monk1990
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 24.02.2020 um 11:31:29
 
lottchen schrieb am 24.02.2020 um 11:21:03:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/optionspflicht...

Seit dem Jahre 2000 gilt für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern das Geburtsortprinzip (ius soli). Dazu muss mindestens ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und zum Zeitpunkt der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen. Das heißt, dass diese Kinder mit ihrer Geburt in Deutschland neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Wenn Du seit 20 Jahren als Unionsbürger in D lebst und das Kind hier geboren wurde erfüllst Du diese Voraussetzung. Da ist es auch egal, wie lange Deine Frau schon hier ist.



Genau das habe ich auch schon alles gelesen. Das Problem ist: Beim Bürgeramt (in Berlin) blocken die komplett ab und lassen nicht mit sich reden, auch wenn man ihnen genau diese offiziellen Seiten zeigen will. Ich war schon bei 2 Bürgerämtern.

An welche Behörde kann ich mich den wenden?
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lottchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 24.02.2020 um 11:50:54
 
Ich würde mal das Standesamt kontaktieren und dort das Problem schildern.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 24.02.2020 um 11:51:58
 
Wende dich an das für deinen Wohnort zuständige Bezirksamt mit dem Antrag, die dt. Staatsangehörigkeit für das Kind festzustellen, s. https://www.berlin.de/sen/inneres/buerger-und-staat/staatsangehoerigkeit-und-ein...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #6 - 24.02.2020 um 23:00:51
 
"Hat man uns gesagt" ist immer schlecht!

Schriftlichen Antrag stellen und ggfs. gegen den dann ergangenen Bescheid in Widerspruch gehen!
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