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Schengenvisa für Filipina (Gelesen: 13.379 mal)
al_bundy
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23.02.2020 um 17:58:44
 
Hallo,
ich fliege im Sommer für 6-8 Wochen zu den Philipinen um meine Internetbekanntschaft zu treffen. Wenn wir uns gut verstehen, werden wir ein Paar und sie möchte dann mit mir "Urlaub" in Deutschland machen. Das bedeutet, wir fliegen gemeinsam zurück nach Deutschland.

Nun ist es so das wir beide keine großen Ersparnisse haben.
Grund des Visas wäre am naheliegendsten als Tourist oder Besuch eines Freundes. Der Aufenthalt sollte entsprechend möglichst lang sein. Möglichst 2-3 Monate.

Sie kann ein bisschen Taschengeld mitbringen, aber eben auch keine üblichen Beträge die nötig wären um hier entsprechend 60 Tage Urlaub zu machen.

Ich selbst habe auch keine großen Ersparnisse, und könnte sie Mithilfe meiner Famile, dem Jobcenter, und 200€ aus Selbstständiger Tätigkeit durchfüttern.

Wir wollen hier mit Flixbus ein paar Kurztrips machen, ansonsten als Paar ein paar schöne Wochen verbringen. Natürlich vorausgesetzt es funkt in der Zeit wo ich dort runter fliege...
Was ich nicht kann ist entsprechend ein Hotel für 2 Monate buchen was zeigt das wir hier entsprechend auch Urlaub machen wollen. Dazu fehlt einfach das Geld.

Frage:
Käme da das Toursitenvisa eher in Frage oder eher der Besuch eines Freundes?
Wie soll vor der ABH die Finanzierung des Aufenthalts erfolgen? Kontoauszüge werden für diese Zeit des Aufenthalts sicher nicht reichen da ich ja arm bin?!! Sie ist nicht gerade arm, muss aber entsprechend noch ca 30% ihres Gehaltes für Mama Papa und Ausbildung des Sohnes spenden.
Welche Fakten, müssten gemäß Aktenlage geschaffen werden um die Chancen zu verbessern ein Visa für eine Zeit von ca 2 Monaten zu verbessern? Beispielsweise Besuche bei Ihrer Familie.

Ich bedanke mich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Marc
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Antwort #1 - 23.02.2020 um 22:55:53
 
al_bundy schrieb am 23.02.2020 um 17:58:44:
Das bedeutet, wir fliegen gemeinsam zurück nach Deutschland.


Das wird vermutlich mit der DAV Manila nicht so einfach funktionieren

al_bundy schrieb am 23.02.2020 um 17:58:44:
Nun ist es so das wir beide keine großen Ersparnisse haben.
Grund des Visas wäre am naheliegendsten als Tourist oder Besuch eines Freundes. Der Aufenthalt sollte entsprechend möglichst lang sein. Möglichst 2-3 Monate.


Auch hier kann ich aus Erfahrung mit der DAv Manila sagen, dass hier massivst auf den Nachweis der Rückkehrwilligkeit wert gelegt wird...oftmals funktioniert nur ein wirklich guter Job, oder eben Vermögen / Grund! Dazu muss die Aufenthaltsdauer zum ortsblichen urlaub passen, der dort selten über 15 Tage ist...deshalb würde ich beim 1. Visa nicht mehr als 21 Tage beantragen, um eine positive Visahistorie zu schaffen!

al_bundy schrieb am 23.02.2020 um 17:58:44:
Ich selbst habe auch keine großen Ersparnisse, und könnte sie Mithilfe meiner Famile, dem Jobcenter, und 200€ aus Selbstständiger Tätigkeit durchfüttern.


Gehört zwar nicht zum Thema, aber Jobcenter ist glaube ich nicht dafür da deine ausländische Freundin zu finanzieren...sind auch meine Steuern

al_bundy schrieb am 23.02.2020 um 17:58:44:
ch fliege im Sommer für 6-8 Wochen zu den Philipinen


Wie geht das mit ALG2? Länger als 21 Tage Urlaub sind da nicht drin

al_bundy schrieb am 23.02.2020 um 17:58:44:
Käme da das Toursitenvisa eher in Frage oder eher der Besuch eines Freundes?


Besuch von Freunden / Familie

al_bundy schrieb am 23.02.2020 um 17:58:44:
Wie soll vor der ABH die Finanzierung des Aufenthalts erfolgen? Kontoauszüge werden für diese Zeit des Aufenthalts sicher nicht reichen da ich ja arm bin?!! Sie ist nicht gerade arm, muss aber entsprechend noch ca 30% ihres Gehaltes für Mama Papa und Ausbildung des Sohnes spenden.


Die Finazierung ist eure Sache, aber die Sicherheit des Gastes muss abgesichert werden. Dazu wird i.d.R. eine VE verlangt. Dazu muss du ein bestimmtes Einkommen über die letzten 6 Monate nachweisen...für dich und deine Familie (falls du Kinder / Nochehefrau / Unterhalt hast)...also mit ALG2 funktioniert das nicht!

al_bundy schrieb am 23.02.2020 um 17:58:44:
Welche Fakten, müssten gemäß Aktenlage geschaffen werden um die Chancen zu verbessern ein Visa für eine Zeit von ca 2 Monaten zu verbessern? Beispielsweise Besuche bei Ihrer Familie.


Gibt es kaum...man müsste einen sicheren, gutbezahlten Job nachweisen der 8 Wochen urlaub erlaubt...z. B. Lehrer! Alles andere wird von dort nahezu nicht funktionieren...wie schon gesagt, habe ich viel mit der DAv Manila zu tun....Deshalb empfehle ich immer das 1. Visum kurz zu beantragen um eine positive Visageschichte zu bekommen...die Rückkehrwilligkeit steht dort extrem hoch im Kurs
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al_bundy
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Antwort #2 - 24.02.2020 um 09:38:12
 
Hallo,
vielen Dank.
Die Rückkehrwilligkeit ist vorhanden. Sie hat Mutter, Vater und Son (17) dort, hat ein Grundstück wo gerade ein Haus gebaut wird und eben einen Job mit 670€/Monat Einkommen wovon 250€ an Familie und Sohn gehen.

Sie wird wahrscheinlich zwischen April und Juni gefeuert und wird entsprechend vermutlich eh keinen Job mehr haben. Die entlassen gerade alle alteingesessenen und ersetzen die Leute durch billige neue. Klingt doof, aber sie oft rausgeschmissen zu werden. Dann bekommt sie ne Abfindung... ... danach will sie mit Ihrer Familie ein Geschäft eröffnen. Achja, sie ist Steuerfrau.

Die AE kann ich vergessen. Also ein Konto wo 3000€ drauf sind hilft mir jetzt nicht weil meine BWA's und Kontoauszüge schlecht sind?! Könnte ich meine Mutter vorschieben die dafür bürgt?
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Antwort #3 - 24.02.2020 um 10:01:04
 
al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 09:38:12:
Die AE kann ich vergessen. 

Bis jetzt war aber von Aufenthaltserlaubnis noch gar nicht die Rede, es ging doch um ein Besuchsvisum. So habe ich es jedenfalls verstanden.

Als Deine Ehefrau gäbe es da nämlich für eine AE sicher kein Problem, selbst wenn Du Hartzer wärest.
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Antwort #4 - 24.02.2020 um 10:07:07
 
Oh Sorry, ich meine nicht AE sondern VE.
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Antwort #5 - 24.02.2020 um 10:49:55
 
al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 09:38:12:
Könnte ich meine Mutter vorschieben die dafür bürgt?

Es kann jede andere Person auch eine VE für deine Freundin abgeben, sofern diese andere Person die finanziellen Voraussetzungen für eine VE erfüllt.
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Antwort #6 - 24.02.2020 um 11:30:34
 
al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 09:38:12:
Hallo,
vielen Dank


Gerne

al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 09:38:12:
Die Rückkehrwilligkeit ist vorhanden


Vorhanden nutzt nichts, sie muss bewiesen werden

al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 09:38:12:
Sie hat Mutter, Vater und Son (17) dort


Nutzt bei der DAV Manila überhaupt nichts...

al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 09:38:12:
hat ein Grundstück wo gerade ein Haus gebaut wird und eben einen Job mit 670€/Monat Einkommen wovon 250€ an Familie und Sohn gehen.


Das widerum ist gut und nutzt...aber nur mit einem an den Urlaub angepassten Zeitrahmen...wie schon gesagt ist der normale Urlaub dort ca. 15 . 20 Tage....Also meine Empfehlung Visum nicht länger beantragen

al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 09:38:12:
Sie wird wahrscheinlich zwischen April und Juni gefeuert und wird entsprechend vermutlich eh keinen Job mehr haben. Die entlassen gerade alle alteingesessenen und ersetzen die Leute durch billige neue. Klingt doof, aber sie oft rausgeschmissen zu werden. 


Und Schwupps, damit ist der größte Trumpf der Rückkehrwilligkeit weg...denn ein 670 € Job ist ein Top Job dort! Das Haus kann man ja einfach verkaufen! Damit dürfte sich das Visum erledigt haben..auch wenn du das nicht hören willst! Aber versuch es...

al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 09:38:12:
Könnte ich meine Mutter vorschieben die dafür bürgt? 


Wenn Sie genug Einkommen hat ja...

Wie ist der Status deiner Freundin (Single / verheiratet)? Wie deiner? Dann könnte man vielleicht über ein Hochzeitsvisum auf die 3 Monate kommen, wenngleich dieses auch deutlich mehr Aufwand bedeutet und du auch jemaden für die VE brauchst! Man muss ja nicht heiraten Smiley
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Antwort #7 - 24.02.2020 um 11:45:17
 
deerhunter schrieb am 24.02.2020 um 11:30:34:
Dann könnte man vielleicht über ein Hochzeitsvisum auf die 3 Monate kommen, wenngleich dieses auch deutlich mehr Aufwand bedeutet und du auch jemaden für die VE brauchst! Man muss ja nicht heiraten

Mehr Aufwand bedeutet auch eine Menge Geld. Du musst ja die beabsichtigte Eheschließung beim Standesamt in Deutschland anmelden. Für die Papiere deiner Freundin wird das Standesamt eine Legalisation verlangen. Dies macht die AV Manila nicht, sondern es wird eine Urkundenüberprüfung stattfinden. Das kostet um 330 € und dauert einige Monate (bei meinem Mann waren es 6 Monate. Und man kann auch davon ausgehen, dass dein Standesamt eine Übersetzung der Papiere haben möchte von einem in Deutschland zugelassenen Übersetzer. Das kostet nochmal. Und Deutschkenntnisse A1 muss sie auch nachweisen. Nochmal kosten.
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Antwort #8 - 24.02.2020 um 11:52:10
 
Im Sommer letzten Jahres zumindest war der TE noch verheiratet. Siehe seine Beiträge von damals.
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Antwort #9 - 24.02.2020 um 12:00:10
 
DerRalf schrieb am 24.02.2020 um 11:45:17:
Für die Papiere deiner Freundin wird das Standesamt eine Legalisation verlangen. Dies macht die AV Manila nicht, sondern es wird eine Urkundenüberprüfung stattfinden. 

Guckst Du hier:
https://manila.diplo.de/ph-de/service/ueberpruefung-philippinischer-urkunden/189
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Antwort #10 - 24.02.2020 um 12:17:36
 
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Antwort #11 - 24.02.2020 um 12:47:01
 
Hallo, die Scheidung mit meiner Exfrau läuft bereits und wird im Mai durch sein. Mehrere Ärzte haben mir dazu geraten, sowie alle freunde und ich habe eingesehen das es mit ihr nichts werden wird...

Über eine Heirat mit der Filipina möchte ich eigentlich nicht reden. Das ist noch Zukunftsmusik. Ich möchte eher darüber sprechen wie ich ihren Aufenthalt in D nach unserer Reise auf den Philis gewährleisten kann.

Aktuell habe ich 2000€ zur Verfügung. Im Sommer werden es 2500€ sein. Das Geld liegt brach auf einen Geschäftskonto und könnte ich jeder Zeit auszahlen und drüber frei verfügen.

Aber wie gesagt, mit Einkommensnachweis und BWA werde ich kein Kraut gewinnen... Würden denn die 2500€ reichen für 4 Wochen? Wie viel Geld muss pro Monat verfügbar sein um ihr den Aufenthalt zu ermöglichen? Da muss es ja irgendwo eine Bemessungsgrenze geben.

Wenn ja,
wäre folgendes Scenario vielversprechend:

Ich zeige der Behörde das ich 2500€ für die Finanzierung des Aufenthalts habe.
Zeige das wir 2x innerhalb der 6 Wochen auf den Philis ihre Eltern besucht habe
Vorlage der Behörde das meine Filipina plant ein Geschäft auf den Philis zu eröffnen.
Vorlage der Tickets von den Philis zu D und von D nach den Philis für die Filipina. .. für einen Aufenthalt von 4 Wochen in D

Ich kann quasi nachweisen das ich mit ihr 6 Wochen auf den Philis verbracht habe, das ich die 4 Wochen finanzieren kann, das ich ihre Familie kennen gelernt habe, und das sie einen Rückkehrgrund hat ( Geschäftseröffnung + Grundstück auf den Philis + Familie)

Ich habe keine Ahnung wie die Behörde das bewertet, aber für mich Laie klingt das schon mal nach etwas. Wen naus den 3 Monaten nichts wird, dann eben das maximal mögliche... 4 Wochen wären schon echt toll. Aber lieber mehr...
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DerRalf
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Antwort #12 - 24.02.2020 um 13:56:26
 
al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 12:47:01:
Über eine Heirat mit der Filipina möchte ich eigentlich nicht reden. Das ist noch Zukunftsmusik.

Das meinten wir damit nicht. Es ging um den Alternativvorschlag von deerhunter, falls es mit dem Schengenvisum nicht klappt. Mit einem Visum zur Eheschließung könnte sie dich 3 Monate besuchen und dann halt nicht heiraten und wieder ausreisen. Aber ehrlich gesagt ist dies sehr aufwendig und kostspielig.

al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 12:47:01:
Würden denn die 2500€ reichen für 4 Wochen?

Wenn sie die Kosten selbst nicht stemmen kann, dann braucht sie eine VE. Wenn du eine VE abgibst, dann geht es nicht nur um die vier Wochen. Mit einer VE verpflichtet man sich für alle Kosten aufzukommen, dies betrifft auch Krankheit und eventuelle Abschiebekosten. Und da dürften 2500 € für eine VE nicht reichen. Aber wie gesagt kann auch jede andere Person eine VE für deine Freundin abgeben.

al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 12:47:01:
Zeige das wir 2x innerhalb der 6 Wochen auf den Philis ihre Eltern besucht habe

Ist für ein Schengenvisa unwichtig. Die AV möchte nur wissen, ob du und deine Freundin euch auch kennt. Die Eltern sind unwichtig dabei.

al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 12:47:01:
Vorlage der Behörde das meine Filipina plant ein Geschäft auf den Philis zu eröffnen.

Welche Behörde sollte dies bestätigen? Und sie plant es ja nur und einen Plan kann man ändern. Es müssten also schon viele Sachen erfolgt sein, die darauf schließen lassen, dass der Plan ernsthaft verfolgt wird. Als Beispiel Ankauf von Geschäftsräumen.

al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 12:47:01:
Vorlage der Tickets von den Philis zu D und von D nach den Philis für die Filipina. .. für einen Aufenthalt von 4 Wochen in D

Belegt nicht die Rückkehrbereitschaft, weil ein Rückflugticket kann man auch verfallen lassen. Ferner verlangt die AV bei Antragstellung keine Tickets. Bei Ablehnung kämen Stornogebühren auf dich zu.

Familie ist schon eine gute Sache, wobei der Sohn schon 17 ist. Grundstück auch gut. Den Besitz müsste sie nachweisen. Geplante Geschäftseröffnung siehe oben. Besser wäre, wenn sie ihren Job noch hat und dieser nicht gekündigt ist.
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Antwort #13 - 24.02.2020 um 13:57:12
 
al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 12:47:01:
Würden denn die 2500€ reichen für 4 Wochen



Du musst nicht nachweisen, dass du ihren Lebensunterhalt finanzieren kannst, du musst nachweisen, dass du ggf. für eine Abschiebung, Krankenkosten, SGB II-Leistungen o.ä. aufkommen kannst. D.h. wird sie abgeschoben, musst du es (ganz salopp gesagt) gesagt. Beantragt sie Kohle beim Jobcenter, wir das Jobcenter von dir verlangen, dass Geld zurückzuzahlen usw usw

D.h. du musst nicht nur für einen geplanten Zeitraum "leistungsfähig" sein, sondern auch darüber hinaus. Du musst daher über ein Einkommen verfügen, welches im worst case auch gepfändet werden kann. Die ABHs rechnen daher meistens mit den Pfändungsfreigrenzen und da mit dem Einkommen der letzten 6 Monate. Hast du kein Einkommen oder eben eines, welches unter die Grenze liegt, werden dir die 2500 € nichts bringen.
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Antwort #14 - 24.02.2020 um 14:32:24
 
Heiraten geht nicht. Sie ist noch verheiratet und die anullierung läuft noch. Somit fällt das Thema heirat auch aus da es für das Visa wohl auch Papiere geben müsste. Unter anderen eine Ehefähigkeitsurkunde die sie nicht bekommt weil sie noch nicht "geschieden' ist.

Nen Job hat sie noch. Noch. Kann sein das sie irgendwann im April/Juni gefeuert wird weil die Firma die alten rauschmeißt um durch neue billigere zu ersetzen.

Wo kann ich die Regelungen zur VE nachlesen? Also wie viel Geld gebraucht wird? ... Ihr meint die VE meiner Mutter würde reichen?
Sie hat ein bisschen Spargeld und durch Rente nen regelmäßiges Einkommen.

Zu Pfänden gäbs bei mir ne Menge. Habe Sachgüter in der Firma in höhe von ca 50.000€.

Anderes Thema. Sie sollte eine Auslandskrankenversicherung abschließen, damit ich im Falle eines Falles nicht 10 Riesen fürs Krankenhaus zahlen muss? Oder ist das völlig sinnfrei?

Für SGBII Leistungen brauche ich doch nicht aufkommen, da sie ja kein Geld vom Jobcenter beziehen kann/will. Das kann sie ja erst wenn wir verheiratet wären.

Wie hoch wären die Kosten/ Spargeld für die Philipina sodass keine VE benötigt würde?
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Antwort #15 - 24.02.2020 um 14:57:17
 
al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 14:32:24:
Wo kann ich die Regelungen zur VE nachlesen? Also wie viel Geld gebraucht wird?

Dazu habe ich dir eine PDF meiner zuständigen ABH angehängt.

al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 14:32:24:
Ihr meint die VE meiner Mutter würde reichen?

Es ist vollkommen egal wer eine VE abgibt, solange diese Person leistungsfähig ist.
al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 14:32:24:
Sie sollte eine Auslandskrankenversicherung abschließen, damit ich im Falle eines Falles nicht 10 Riesen fürs Krankenhaus zahlen muss? Oder ist das völlig sinnfrei?

Nicht sinnfrei, sondern erforderlich. Ohne diese Versicherung kein Visum. Siehe Merkblatt der AV Manila https://manila.diplo.de/blob/1788672/3c016a7b2ac1f85cb0a107dc9b0fb1aa/besuchsvis...
al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 14:32:24:
Wie hoch wären die Kosten/ Spargeld für die Philipina sodass keine VE benötigt würde? 

Ehrlich gesagt keine Ahnung. Dazu schweigt die AV Manila sich aus.
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Antwort #16 - 24.02.2020 um 15:06:24
 
Vielleicht sollte man auch mal ein wenig nachdenken, ob man die Internetbekanntschaft denn tatsächlich bereits so gut kennt, dass man ihr absolut vertraut und sich 100% sicher ist, dass sie auch tatsächlich wieder aus D freiwillig ausreisen wird wenn sie einmal hier ist. Denn dass die Mutter ggf. in den finanziellen Ruin getrieben wird sollte die Philippina nicht wieder ausreisen sondern untertauchen oder einen Asylantrag stellen o.ä. ist hoffentlich bekannt!?

Wenn man selber als Freund / Freundin eines Ausländers / einer Ausländerin eine VE abgibt ist das das eine (habe ich auch schon getan). Dann stehe ich aber auch allein dafür gerade wenn es schief geht. Wenn man selber keine VE abgeben kann und dafür ein Familienmitglied herhalten soll sollte man dann wenigstens so fair sein, der Mutter ausführlich zu erklären, wofür sie mit ihrer Unterschrift alles haftet.
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Antwort #17 - 24.02.2020 um 15:11:50
 
Hallo,
vielen Dank. Bis auf das Merkblatt habe ich alles gelesen.
Inkl §66-68 des Aufenthaltsgesetzes.
Da sich das Gesetz über die Kosten tod schweigt, ist es da Ratsam ein Brief an die Ausländerbehörde zu senden sodass die das mal aufschlüsseln?

Ich vermute mal im Merkblatt wird auch nichts über die höhe stehen?! Das Merkblatt lese ich mir später mal durch.

Die Infos und Links haben bisher gut geholfen. Vielen Dank dafür.
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Antwort #18 - 24.02.2020 um 15:18:41
 
al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 14:32:24:
Heiraten geht nicht. Sie ist noch verheiratet und die anullierung läuft noch.


Ok, wusste ich ja nicht und auch nicht das du auch noch verheiratet bist! Dann geht das nicht! Du weißt aber schon, dass ein Annullment 2 - 3 Jahre dauert und zwischen 2.500 und 4.000 € kostet? Dazu dürften ja auf dich auch noch Unterhaltsforderungen zu kommen...was eine Heirat weiter erschert!

al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 14:32:24:
Nen Job hat sie noch. Noch. Kann sein das sie irgendwann im April/Juni gefeuert wird weil die Firma die alten rauschmeißt um durch neue billigere zu ersetzen

Ja, dann macht das keinen Sinn diesen Job als Beweis anzugeben....denn der ist es nicht und wäre es auch nur für eine krze Urlaubszeit!

al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 14:32:24:
Wo kann ich die Regelungen zur VE nachlesen? 

Auf deiner ABH / Website dieser...jeder Kreis hat etwas andere Einkommensgrenzen (Stadt / Land / Großstadt)...i.d.R. muss das Einkommen mind. 300 € über der Pfändungsgrenze liegen, in machen Kreisen auch deutlich höher!

al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 14:32:24:
Also wie viel Geld gebraucht wird? ... Ihr meint die VE meiner Mutter würde reichen?
Sie hat ein bisschen Spargeld und durch Rente nen regelmäßiges Einkommen.


Nein, es wird nicht viel Geld gebraucht, sondern regelmäßiges pfändbares Einkommen. Hat die Mutter genug Rente (1.600 € / Monat) könnte es klappen

al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 14:32:24:
Zu Pfänden gäbs bei mir ne Menge. Habe Sachgüter in der Firma in höhe von ca 50.000€.


Nein, das reicht dem Amt nicht! Man braucht regelmäßiges Einkommen! Einige ABH lassen sich auch auf ein Sperrkonto ein...aber auch da muss eine größere Summe vorhanden sein!

al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 14:32:24:
Anderes Thema. Sie sollte eine Auslandskrankenversicherung abschließen, damit ich im Falle eines Falles nicht 10 Riesen fürs Krankenhaus zahlen muss? Oder ist das völlig sinnfrei?


Nein, sie muss eine AKV abschließen..ohne die Vorlage der Police gibt es überhaupt kein Visum!

al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 14:32:24:
Für SGBII Leistungen brauche ich doch nicht aufkommen, da sie ja kein Geld vom Jobcenter beziehen kann/will


Das weiß das Amt ja nicht...das Gesetz geht davon aus, dass sie illegal hier bleibt oder untertaucht und dann irgendwann abgeschoben wird....dafür ist die VE da. Die deckelt alle diese Kosten und das ist schnell ein mittlerer 5- stelliger Betrag!

al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 14:32:24:
Wie hoch wären die Kosten/ Spargeld für die Philipina sodass keine VE benötigt würde? 


Die DAv Manila prüft die Kontoauszüge der letzten 18 Monate...also es macht keinen Sinn dort jetzt 5 -6.000 € zu parken, denn so viel kostet solch ein Urlaub! Auch will die DAV dann Unterlagen von Reisebüros sehen usw. vergiss das!
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Antwort #19 - 24.02.2020 um 15:18:53
 
Über die genaue Höhe wird dir keiner Auskunft geben können, weil auch die Ausgaben berücksichtigt werden müssen. Daher auch nur allgemeine Hinweise in dem Merkblatt. In München z.B. sind die Mieten wesentlich höher als in Mecklenburg-Vorpommern. Ist Unterhalt zu zahlen usw.? Das hat alles die ABH bei einer VE zu berücksichtigen. Daher kann kein Betrag genannt werden, da dies auf die persönlichen Umstände ankommt.
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Antwort #20 - 24.02.2020 um 15:21:47
 
Die Höhe des Einkommens um eine VE abgeben zu können bestimmt jede Stadt selber. Bei mir war es grob gesagt der HartzIV-Satz mal 2 (für mich und den Eingeladenen) plus Warmmiete meiner Wohnung. Ist man Kindern oder Ehepartnern unterhaltsverpflichtet muss das Einkommen dafür auch noch reichen.

Manche Städte erlauben statt des regelmäßigen Einkommmens auch die Vorlage eines Sparbuches über Summe X, welches gesperrt wird. Dafür dürften 2000-3000€ aber nicht reichen.

Einfach mal zu der Stelle in Deiner Stadt gehen, wo Du die VE abgeben kannst und Dich beraten lassen.
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Antwort #21 - 24.02.2020 um 15:29:58
 
Also auch würde auch sagen das es das beste wäre mal bei meiner ABH vorzusprechen welche Voraussetzungen geschaffen werden müssten. Ich kann mir nicht vorstellen das es unmöglich ist eine Philipina nach Deutschland einzuladen die dort im Mittelstand lebt.
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Antwort #22 - 24.02.2020 um 15:35:13
 
Die ABH hat keinen Einfluss auf das Schengenvisum. Sie wird nicht beteiligt. Von der ABH brauchst du nur die VE und da ist der ABH egal, welche Person du einlädst. Und neben der VE ist der AV wichtig, dass die Rückkehrbereitschaft glaubhaft gemacht wird. Und dies ist der häufigste Ablehnungsgrund. Ohne gute Argumentation zu dem Punkt Rückkehrbereitschaft kann man es vergessen.
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Antwort #23 - 24.02.2020 um 15:45:57
 
al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 15:29:58:
Ich kann mir nicht vorstellen das es unmöglich ist eine Philipina nach Deutschland einzuladen die dort im Mittelstand lebt. 



Nein,geht alles aber eben bei der angedachten Konstellation mit Ablehnung von ca. 80 % + x! Es steht und fällt alles mit dem nachweis der Rückkehrwilligkeit und die ist meist extrem schwer....Kinder zählen nicht, Grundsücke und Häuser nur wenig, weil die kann man verkaufen auch vom Ausland...meist geht nur ein Top Job (und dann halt wieder nur die typische Urlaubszeit, denn wer einen Top Job hat wird gebraucht und kann nicht monatelang weg bleiben) oder eben Vermögen!

Bei euren Voraussetzungen sehe ich die Chancen sehr gering? Du als Einlader H4, sie verliert den Job ...bewerte das selbst!

Btw: Wie kannst du als SGB Bezieher 6 - 8 Wochen urlaub auf den Phills machen? Das gibt es doch nur maximal 21 Tage Urlaub
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Antwort #24 - 24.02.2020 um 16:12:41
 
Ich denke ich bleibe dort 6 Wochen.
Melde einen Monat Ortsabwesenheit an, fliege ne Woche früher, und komme ne Woche später zurück.

Was sind denn neben Job und "Vermögen" die wichtigsten Gründe für eine Wiederrückkehr?

Gesetz den Fall wir würden jetzt das Visum beantragen, wo sie ja jetzt noch nen Job hat. Ist wohl besser als im Juni, wenn sie schon gefeuert wurde ( wenn sie denn gefeuert wird)

Gesetz den Fall ich würde Arbeit bekommen.
Sagen wir mal ab 1 September. Und ich würde am Tag der Antragsstellung einen Vorvertrag vorlegen, oder eben den Arbeitsvertrag das ich ab 1 September dort arbeiten kann, würde das helfen ohne VE? Oder muss ich zwingend in Lohn und Brot stehen für die VE?
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« Zuletzt geändert: 24.02.2020 um 16:23:34 von al_bundy »  
 
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Antwort #25 - 24.02.2020 um 16:22:15
 
al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 16:12:41:
Was sind denn neben Job und "Vermögen" die wichtigsten Gründe für eine Wiederrückkehr?


Nichts, ist halt das Problem mit einem 3. Weltland...Rentner vielleicht der seinen 30 Jahre verheirateten Ehepartner dort lässt und in seiner Gemeinde tief verwurzelt ist!

al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 16:12:41:
Gesetz den Fall wir würden jetzt das Visum beantragen, wo sie ja jetzt noch nen Job hat. Ist wohl besser als im Juni, wenn sie schon gefeuert wurde ( wenn sie denn gefeuert wird) 


Sie würde ja jetzt noch kein Visum zum Besuch bekommen, weil ihr euch noch nie persönlich getroffen habt! Sie muss ja nachweisen dich persönlich zu kennen und nicht nur online! Also funktioniert so nicht! Früher wollte die DAv sogar mind. 3 vorherige Besuche haben

Also vergiss den Spaß, fliege für das Geld das ihr Visum + Flug ksotet , kieber selbst nochmal runter..dann seht ihr euch nochmal!

al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 16:12:41:
Melde einen Monat Ortsabwesenheit an, fliege ne Woche früher, und komme ne Woche später zurück.


legal ist das aber nicht
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Antwort #26 - 24.02.2020 um 16:25:08
 
Legal ist das auch nicht was das Jobcenter mit mir abzieht... aber das ist ein anderes Thema:

Gesetz den Fall ich würde Arbeit bekommen.
Sagen wir mal ab 1 September. Und ich würde am Tag der Antragsstellung einen Vorvertrag vorlegen, oder eben den Arbeitsvertrag das ich ab 1 September dort arbeiten kann, würde das helfen ohne VE? Oder muss ich zwingend in Lohn und Brot stehen für die VE?
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Antwort #27 - 24.02.2020 um 16:43:12
 
al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 16:25:08:
Sagen wir mal ab 1 September. Und ich würde am Tag der Antragsstellung einen Vorvertrag vorlegen, oder eben den Arbeitsvertrag das ich ab 1 September dort arbeiten kann, würde das helfen ohne VE? Oder muss ich zwingend in Lohn und Brot stehen für die VE


Nein, das hilft nichts und ohne VE geht überhaupt nicht...du musst verpflichtend in Lohn & Brot stehen und das sogar unbefristet, also über die Probezeit hinaus! Die ziehen sich auf der ABH ja die Hose auch nicht mit der Kneifzange an!  Laut lachend
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Antwort #28 - 24.02.2020 um 17:36:46
 
Um es abzukürzen:
Wenn das mit der Reise der Filipina nach D nicht klappt. Bleibt mir nichts anderes übrig als selbst dort hin zu fliegen, so oft ich kann, die Scheidung und die Anullierung abzuwarten, und dann zu Heiraten.
Korrekt?
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Antwort #29 - 24.02.2020 um 17:41:56
 
Ja, im Wesentlichen ist es so.

Es könnte höchstens noch die Möglichkeit geben, dass sie hier einen Studienplatz bekommt oder einen Bundesfreiwilligendienst absolviert. Oder sowas in der Art in einem anderen EU-Land.
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Antwort #30 - 24.02.2020 um 17:52:02
 
Wie finanziert sie das Leben in D wenn sie ein Bundesfreiwilligendienst macht?

Studienplatz mit 38 wird schwer denke ich. Insbesondere weil C1 benötigt würde. Das sind 2-3 Jahre Sprachkurs.
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Antwort #31 - 24.02.2020 um 18:08:54
 
al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 17:52:02:
Wie finanziert sie das Leben in D wenn sie ein Bundesfreiwilligendienst macht?


Das hätte ja nichts mit Dir zu tun. Das wäre ein Aufenthalt in Europa, der Euch die Besuche erleichtert, der aber nichts mit Dir zu tun hat.

Sie klärt einfach alles mit der Einsatzstelle.
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Antwort #32 - 24.02.2020 um 18:34:18
 
reinhard schrieb am 24.02.2020 um 17:41:56:
einen Studienplatz bekommt oder einen Bundesfreiwilligendienst absolviert


Dürfte beides in diesem Alter schwierig werden, dazu kann sie nicht länger weg von zu Hause wenn eine Annulierung läuft! Es gibt ja mehrer Hearings und da muss sie anwesend sein

....mal ein guter Tipp for free! Bei eurer Ausgangslage würde ich dorthin fliegen und sie erstmal persönlich kennen lernen. Dann würde ich die eigene Scheidung durchsetzen und vorallem mir Gedanken machen die Annulierung durch zu boxen. Das dauert ca. 2 Jahre und kostet zwischen 3 - 5 tsd €, dann das Hochzeitsvisum, was mit Flügen, A1, UP und ein paar Winterklamotten auch nochmal mind. 5k € kostet. Also ihrmüsst ca. 10k € aufbringen...da würde ich dran arbeiten

PS: Noch ein ganz wichtiger Tipp...achte auf die verhütung! Wird sie schwanger von dir ist das Kind bis 300 Tage nach der Annulierung ein officielles Kind des Ehemannes...das macht die ganze Geschichte weit komplizierter und teurer und gibt euch keinen Vorteil
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Antwort #33 - 24.02.2020 um 18:57:56
 
Danke. Die 10 Riesen müssten wir ja nicht sofort bereitstellen. Mit ein bisschen Glück kann ich in 9 Monate wieder normal arbeiten und habe entsprechend Geld für die Hochzeit und Flüge und kann auch mal eine Wintermütze springen lassen.
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Antwort #34 - 24.02.2020 um 19:01:43
 
al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 18:57:56:
Danke. Die 10 Riesen müssten wir ja nicht sofort bereitstellen. Mit ein bisschen Glück kann ich in 9 Monate wieder normal arbeiten und habe entsprechend Geld für die Hochzeit und Flüge und kann auch mal eine Wintermütze springen lassen.


Sollte auch nur den Umfang darstellen....ich würde mich erstmal um die Annullierung kümmern...das ist der dickste und schwierigste Brocken...meist muss man etwas nachhelfen mit einem finanziellen Geschenk an den Exmann, damit der mitspielt! Denn ohne ihn geht es nicht und er weiß das dahinter ein "reicher" Americano steht...rechne mit einer Ausfallentschädigung
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Antwort #35 - 24.02.2020 um 19:09:10
 
Ah, gutes Thema.
Er hätte eigentlich die letzten 13 Jahre Unterhalt zahlen müssen. Was er nicht tat. Die Pinay will diesen Trumpf wenn nötig ziehen. eher chlever oder unchlever?
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Antwort #36 - 24.02.2020 um 20:04:44
 
al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 19:09:10:
eher chlever oder unchlever?



unclever, weil es dort nahezu üblich ist den Frauen Kinder zu machen und abzuhauen...aufgrund, dass man wenig Einkommen hat,gibt es in 99% auch keinen Unterhalt!
Fängt sie jetzt an darauf rumzureiten, willigt er nicht in das Annulment ein und dann bleiben Sie verheiratet...es gibt ein Annulment nur, wenn beide zustimmen und einer sich als ein wenig "gestört" darstellt, der bei der Hochzeit nicht begriffen hat was "bis das der Tod euch scheidet bedeuted"....gibt es nur auf den Phills und im Vatikan, also für uns schwer verständlich
Machen Filipinos untereinander auch nur bei den wirklich Reichen..alle anderen haben oft ganz offen eine Mätresse
Also weiß der Ex, dass dort ein Fpreigner involviert ist und will i.d.R. Kohle sehen!

Vorsicht...wenn du mit deiner Freundin Sex haben solltest und der Exmann davon Wind bekommt wird er dich möglicherweise anzeigen wegen außerehelichem Sex (Adultery)...das gibt Gefängnis oder massive Bestechungszahlungen. Eine beliebte Abzocke von Ausländern und ich kenne einige denen das passierte

The penalty for adultery shall be prision correccional in its medium and maximum degrees. Adultery is committed by any married woman who shall lie with a man who is not her husband and by a man who has carnal knowledge of her, knowing her to be married, even if the marriage be subsequently declared void. ART. 434 FC of the Philippines
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Antwort #37 - 24.02.2020 um 20:23:49
 
deerhunter schrieb am 24.02.2020 um 15:45:57:
....aber eben bei der angedachten Konstellation mit Ablehnung von ca. 80 % + x! 

Wie kommst Du denn darauf?

Die Ablehnungsquote der deutschen Vertretung in Manila für ein Schengenvisum lag in den vergangen Jahren durchgehend unter 10% und war somit erheblich niedriger als in anderen Ländern.
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Antwort #38 - 24.02.2020 um 22:16:21
 
Saxonicus schrieb am 24.02.2020 um 20:23:49:
Wie kommst Du denn darauf?


Durch einen sehr guten Kontakt zur DAV

Saxonicus schrieb am 24.02.2020 um 20:23:49:
Die Ablehnungsquote der deutschen Vertretung in Manila für ein Schengenvisum lag in den vergangen Jahren durchgehend unter 10% und war somit erheblich niedriger als in anderen Ländern


Richtig, hierbei handelt es sich aber hauptsächlich um Visa für Seeleute (Aida - Flotte), Businessvisa und Familienbesuche....bei dem angedachten Fall Frau aus einfachen Verhälznissen zu Mann zum Kennenlernen liegt die Quote für ein Visum bei ca. 10%
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Antwort #39 - 25.02.2020 um 00:17:19
 
deerhunter schrieb am 24.02.2020 um 22:16:21:
Richtig, hierbei handelt es sich aber hauptsächlich um Visa für Seeleute (Aida - Flotte), Businessvisa und Familienbesuche....bei dem angedachten Fall Frau aus einfachen Verhältnissen zu Mann zum Kennenlernen liegt die Quote für ein Visum bei ca. 10%Glaube es oder nicht 

Ein Visum "zum Kennenlenen" gibt es nicht.

Für die beiden erstgenannten Personengruppen (Seeleute, Businessvisa) Trifft der Begriff Schengenvisa nicht zu. Das sind andere Visakategorien.

Schengenvisa werden zu Besuchen und aus touristischen Gründen erteilt.

Aus den Veröffentlichungen des Deutschen Bundestages ist zu ersehen, dass die Ablehnungsquote für alle Visakategorien insgesamt, bei der AV in Manila unter 10% liegt.

Bei Schengenvisa (Besuch + Touristik) lag die Ablehnungsquote im letzten Jahr bei 8,42% und bei D-Visa (nationalen Visa) bei 16,46%.

Dem Interessierten bleibt es unbenommen, sich in den Verlautbarungen des Deutschen Bundestages selbst davon zu überzeugen, die im Internet für jedermann frei zugänglich sind.

deerhunter schrieb am 24.02.2020 um 22:16:21:
Durch einen sehr guten Kontakt zur DAV

Ich halte es jedenfalls für wenig glaubhaft, dass man Dir Einblick in die internen Statistiken der Deutschen Botschaft in Manila zugesteht.
 
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Antwort #40 - 25.02.2020 um 00:48:39
 
Saxonicus schrieb am 25.02.2020 um 00:17:19:
Bei Schengenvisa (Besuch + Touristik) lag die Ablehnungsquote im letzten Jahr bei 8,42% und bei D-Visa (nationalen Visa) bei 16,46%.

Entschuldigung + Berichtigung
Die Zahlen vom letzten Jahr liegen noch nicht detailliert vor. Es handelt sich demzufolge um die Zahlen vom vorletzten Jahr.

Es sei noch hinzuzufügen, dass sich an den Zahl der Visaanträge,  Visaerteilungen und Visumsablehnungen, deren Zahlen ich seit Jahren verfolge, zumindest in den von mir beobachteten Ländern nur relativ wenig geändert hat. Gravierende Schwankungen gab es da kaum.
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Antwort #41 - 25.02.2020 um 04:44:57
 
Saxonicus schrieb am 25.02.2020 um 00:17:19:
Für die beiden erstgenannten Personengruppen (Seeleute, Businessvisa) Trifft der Begriff Schengenvisa nicht zu. Das sind andere Visakategorien

Welche denn?
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Antwort #42 - 25.02.2020 um 06:29:46
 
Saxonicus schrieb am 25.02.2020 um 00:17:19:
Für die beiden erstgenannten Personengruppen (Seeleute, Businessvisa) Trifft der Begriff Schengenvisa nicht zu. Das sind andere Visakategorien.


Dann wirst du mir sicher auch erklären welche Kategorien das sind?

Saxonicus schrieb am 25.02.2020 um 00:17:19:
Schengenvisa werden zu Besuchen und aus touristischen Gründen erteilt.

Bei einem BIP (Kopf) von 2.800 $ / Jahr sind touristische Besuche von dort nur den VIP vorbehalten. Besuche sind meist Familienangehörige zu verheirateten Filipinos in Deutschland. Bei Besuchen von meist jungen ledigen Damen von dort zu ledigen jungen Männern von hier ist die Visaquote so wie oben geschildert. Wie schon gesagt...glaube es oder nicht.

Saxonicus schrieb am 25.02.2020 um 00:17:19:
Dem Interessierten bleibt es unbenommen, sich in den Verlautbarungen des Deutschen Bundestages selbst davon zu überzeugen, die im Internet für jedermann frei zugänglich sind.


Den Interessierten bleibt es ebenfalls unbenommen zu überprüfen welche Visakategorie Seeleute fallen, das bei den Cruiseship´s hauptsächlich Filipinos arbeiten und es deshalb überproportional viele Schengenvisa für diese gibt!

Ich hoffe dem TE mit meinen bisherigen Ausführungen geholfen zu haben und bin dann erstmal raus!
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Antwort #43 - 25.02.2020 um 10:36:21
 
deerhunter schrieb am 25.02.2020 um 06:29:46:
Dann wirst du mir sicher auch erklären welche Kategorien das sind? 

Man unterscheidet bei den C-Visa 5 Gruppen (C1 bis C5).
Leider weiß ich nicht, welche Visaart welcher Gruppe zuzuordnen ist.
Vielleicht kann hierbei ein Konsulats- oder Botschaftsmitarbeiter aufklären.

deerhunter schrieb am 25.02.2020 um 06:29:46:
Bei einem BIP (Kopf) von 2.800 $ / Jahr sind touristische Besuche von dort nur den VIP vorbehalten. 

Das ist doch überall so, wer kein Geld hat, kann nicht verreisen.
Oder glaubst Du, dass sich jeder Deutsche eine Urlaubsreise leisten kann?
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Antwort #44 - 25.02.2020 um 16:50:48
 
Saxonicus schrieb am 25.02.2020 um 10:36:21:
Man unterscheidet bei den C-Visa 5 Gruppen (C1 bis C5)

Schon wieder falsch, wenn auch weniger als die vorherige erstaunliche Information.

Saxonicus schrieb am 25.02.2020 um 10:36:21:
Leider weiß ich nicht, welche Visaart welcher Gruppe zuzuordnen ist. 

Da hätte einfaches Lesen des Visakodex geholfen. Es gibt schlicht und ergreifend genau eine Art des "einheitlichen Visums", auch "Schengen-Visum" genannt.
Mit unterschiedlichen Laufzeiten, wozu es dann auch ausschließlich für statistische Zwecke 6 (sechs) Kategorien gibt:
"C" - alle einheitlichen Visa von weniger als 1 Jahr Gültigkeit.
"Cx" - einheitliche Visa mit x Jahren Gültigkeitsdauer.

Weswegen Deine Anmerkung
Saxonicus schrieb am 25.02.2020 um 00:17:19:
Für die beiden erstgenannten Personengruppen (Seeleute, Businessvisa) Trifft der Begriff Schengenvisa nicht zu. Das sind andere Visakategorien.

schlicht Unfug ist.

Als gäbe es keine Business-Visa zur einfachen Einreise...
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Antwort #45 - 25.02.2020 um 17:19:11
 
Was im Detail sind sinnvolle Rückkehrgründe für die Pinay?
Vielleicht können wir diese generieren.
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Antwort #46 - 25.02.2020 um 18:13:10
 
Petersburger schrieb am 25.02.2020 um 16:50:48:
Schon wieder falsch, wenn auch weniger als die vorherige erstaunliche Information.

Dann klär doch mal genauer auf, wie da unterschieden wird. Schließlich sitzt Du an der Quelle und kennst dich damit besser aus als irgendein anderer.
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Antwort #47 - 25.02.2020 um 18:25:46
 
Was, in Gottes Namen, ist denn an
Petersburger schrieb am 25.02.2020 um 16:50:48:
Mit unterschiedlichen Laufzeiten, wozu es dann auch ausschließlich für statistische Zwecke 6 (sechs) Kategorien gibt:
"C" - alle einheitlichen Visa von weniger als 1 Jahr Gültigkeit.
"Cx" - einheitliche Visa mit x Jahren Gültigkeitsdauer.

ungenau und bedarf zusätzlicher Erläuterungen?
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Antwort #48 - 25.02.2020 um 18:49:01
 
Petersburger schrieb am 25.02.2020 um 18:25:46:
Was, in Gottes Namen, ist denn an ungenau und bedarf zusätzlicher Erläuterungen

Er wollte scheinbar nur meinen Post mit seiner unqualifizierten Aussage angreifen...
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Antwort #49 - 25.02.2020 um 20:09:07
 
***Moderation***:

Es wäre gut, wenn Ihr Euch auf die Frage des Themenstartes konzentriert.

Danke schön.
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Antwort #50 - 26.02.2020 um 13:40:56
 
al_bundy schrieb am 25.02.2020 um 17:19:11:
Was im Detail sind sinnvolle Rückkehrgründe für die Pinay?

Wurde hier doch schon mehrmals gesagt. Hier mal aus dem Merkblatt der AV Manila:
Ihre Verwurzelung in den Philippinen:
1. Wenn  Sie   Arbeitnehmerin  oder Arbeitnehmer  sind:  aktueller  Einkommensteuernachweis, Arbeitsbescheinigung   (einschließlich   Name,   vollständiger   Anschrift   und   Rufnummer   mit Vorwahlnummer des Arbeitgebers, Angabe derPosition bzw. Berufsbezeichnung, Einkommen, Dauer  Ihres    Arbeitsverhältnisses);  Bescheinigung  Ihrer  Freistellung  („approved  leave  of absence“), sowie Kontoauszüge Ihres eigenen Kontos
2. Wenn  Sie  selbständig  sind: Nachweise über  die Registrierung  und  die  wirtschaftliche Tätigkeit des  Unternehmens  (  z.B.  Steuerbescheide,  Bankbestätigungen,  Buchführungsunterlagen  o.ä. Unterlagen)
3. Wenn Sie Schülerin oder Schülersind: Schulbescheinigung, wenn Sie Studentin oder Student sind: Studienbescheinigung und evtl. Freistellungsbescheinigung
4. Nachweis über Ihren Immobilienbesitz
(Quelle: https://manila.diplo.de/blob/1788672/3c016a7b2ac1f85cb0a107dc9b0fb1aa/besuchsvis...

Natürlich ist es auch sinnvoll alles anzugeben, was zusätzlich noch auf eine Rückkehrbereitschaft schließen lässt. Ich würde auf jeden Fall ihren Sohn auch erwähnen. Aber auch wenn sie z.B. Fortbildungen gebucht und schon bezahlt hat, die nach ihrem Urlaub stattfinden. Halt alles was eine Rückkehrbereitschaft untermauern würde.
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Antwort #51 - 26.02.2020 um 16:41:51
 
DerRalf schrieb am 26.02.2020 um 13:40:56:
Ich würde auf jeden Fall ihren Sohn auch erwähnen


Der Sohn ist 17

DerRalf schrieb am 26.02.2020 um 13:40:56:
Aber auch wenn sie z.B. Fortbildungen gebucht und schon bezahlt hat, die nach ihrem Urlaub stattfinden. Halt alles was eine Rückkehrbereitschaft untermauern würde. 


Sollte man denken...mal eine Erfahrung

1. Nach dem beantragten Schengenvisum wurde eine gebuchte und bereits bezahlte 4 Wochen Rundreise nach Australien nklusive Visum für Australien vorgelegt - reicht nicht für die Rückkehrwilligkeit, weil könnte man stornieren
2. 3 Tage nach der Rückkehr aus Australien war ein A1 Kurs beim GI in Manila gebucht und bezahlt
3. Hochzeit in Dänemark nicht möglich, weil der Einlader noch verheiratet war

Visum abgelehnt...dann mittels Remonstration vom Anwalt bekommen

@TE
Sie muss alles aufschreiben was nützen könnte! Und dann hoffen, dass es reicht! Der Job wäre schon mal wichtig....aber wenn sie gekündigt wird, dann ist die Chance m.M. minimal
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Antwort #52 - 26.02.2020 um 18:46:43
 
Das der Sohn 17 ist habe ich gelesen. Trotzdem würde ich versuchen alles zu sammeln. Auch Sachen wie eine Fortbildung. Aber ohne einen ungekündigten Job sieht die Chance da wirklich sehr schlecht aus. Dies haben wir auch schon versucht dem TS klar zu machen.
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