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Schengenvisa für Filipina (Gelesen: 13.259 mal)
al_bundy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #45 - 25.02.2020 um 17:19:11
 
Was im Detail sind sinnvolle Rückkehrgründe für die Pinay?
Vielleicht können wir diese generieren.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #46 - 25.02.2020 um 18:13:10
 
Petersburger schrieb am 25.02.2020 um 16:50:48:
Schon wieder falsch, wenn auch weniger als die vorherige erstaunliche Information.

Dann klär doch mal genauer auf, wie da unterschieden wird. Schließlich sitzt Du an der Quelle und kennst dich damit besser aus als irgendein anderer.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Petersburger
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Antwort #47 - 25.02.2020 um 18:25:46
 
Was, in Gottes Namen, ist denn an
Petersburger schrieb am 25.02.2020 um 16:50:48:
Mit unterschiedlichen Laufzeiten, wozu es dann auch ausschließlich für statistische Zwecke 6 (sechs) Kategorien gibt:
"C" - alle einheitlichen Visa von weniger als 1 Jahr Gültigkeit.
"Cx" - einheitliche Visa mit x Jahren Gültigkeitsdauer.

ungenau und bedarf zusätzlicher Erläuterungen?
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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deerhunter
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Antwort #48 - 25.02.2020 um 18:49:01
 
Petersburger schrieb am 25.02.2020 um 18:25:46:
Was, in Gottes Namen, ist denn an ungenau und bedarf zusätzlicher Erläuterungen

Er wollte scheinbar nur meinen Post mit seiner unqualifizierten Aussage angreifen...
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reinhard
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Antwort #49 - 25.02.2020 um 20:09:07
 
***Moderation***:

Es wäre gut, wenn Ihr Euch auf die Frage des Themenstartes konzentriert.

Danke schön.
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DerRalf
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Antwort #50 - 26.02.2020 um 13:40:56
 
al_bundy schrieb am 25.02.2020 um 17:19:11:
Was im Detail sind sinnvolle Rückkehrgründe für die Pinay?

Wurde hier doch schon mehrmals gesagt. Hier mal aus dem Merkblatt der AV Manila:
Ihre Verwurzelung in den Philippinen:
1. Wenn  Sie   Arbeitnehmerin  oder Arbeitnehmer  sind:  aktueller  Einkommensteuernachweis, Arbeitsbescheinigung   (einschließlich   Name,   vollständiger   Anschrift   und   Rufnummer   mit Vorwahlnummer des Arbeitgebers, Angabe derPosition bzw. Berufsbezeichnung, Einkommen, Dauer  Ihres    Arbeitsverhältnisses);  Bescheinigung  Ihrer  Freistellung  („approved  leave  of absence“), sowie Kontoauszüge Ihres eigenen Kontos
2. Wenn  Sie  selbständig  sind: Nachweise über  die Registrierung  und  die  wirtschaftliche Tätigkeit des  Unternehmens  (  z.B.  Steuerbescheide,  Bankbestätigungen,  Buchführungsunterlagen  o.ä. Unterlagen)
3. Wenn Sie Schülerin oder Schülersind: Schulbescheinigung, wenn Sie Studentin oder Student sind: Studienbescheinigung und evtl. Freistellungsbescheinigung
4. Nachweis über Ihren Immobilienbesitz
(Quelle: https://manila.diplo.de/blob/1788672/3c016a7b2ac1f85cb0a107dc9b0fb1aa/besuchsvis...

Natürlich ist es auch sinnvoll alles anzugeben, was zusätzlich noch auf eine Rückkehrbereitschaft schließen lässt. Ich würde auf jeden Fall ihren Sohn auch erwähnen. Aber auch wenn sie z.B. Fortbildungen gebucht und schon bezahlt hat, die nach ihrem Urlaub stattfinden. Halt alles was eine Rückkehrbereitschaft untermauern würde.
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deerhunter
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Antwort #51 - 26.02.2020 um 16:41:51
 
DerRalf schrieb am 26.02.2020 um 13:40:56:
Ich würde auf jeden Fall ihren Sohn auch erwähnen


Der Sohn ist 17

DerRalf schrieb am 26.02.2020 um 13:40:56:
Aber auch wenn sie z.B. Fortbildungen gebucht und schon bezahlt hat, die nach ihrem Urlaub stattfinden. Halt alles was eine Rückkehrbereitschaft untermauern würde. 


Sollte man denken...mal eine Erfahrung

1. Nach dem beantragten Schengenvisum wurde eine gebuchte und bereits bezahlte 4 Wochen Rundreise nach Australien nklusive Visum für Australien vorgelegt - reicht nicht für die Rückkehrwilligkeit, weil könnte man stornieren
2. 3 Tage nach der Rückkehr aus Australien war ein A1 Kurs beim GI in Manila gebucht und bezahlt
3. Hochzeit in Dänemark nicht möglich, weil der Einlader noch verheiratet war

Visum abgelehnt...dann mittels Remonstration vom Anwalt bekommen

@TE
Sie muss alles aufschreiben was nützen könnte! Und dann hoffen, dass es reicht! Der Job wäre schon mal wichtig....aber wenn sie gekündigt wird, dann ist die Chance m.M. minimal
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DerRalf
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Antwort #52 - 26.02.2020 um 18:46:43
 
Das der Sohn 17 ist habe ich gelesen. Trotzdem würde ich versuchen alles zu sammeln. Auch Sachen wie eine Fortbildung. Aber ohne einen ungekündigten Job sieht die Chance da wirklich sehr schlecht aus. Dies haben wir auch schon versucht dem TS klar zu machen.
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