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Schengenvisa für Filipina (Gelesen: 13.252 mal)
al_bundy
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23.02.2020 um 17:58:44
 
Hallo,
ich fliege im Sommer für 6-8 Wochen zu den Philipinen um meine Internetbekanntschaft zu treffen. Wenn wir uns gut verstehen, werden wir ein Paar und sie möchte dann mit mir "Urlaub" in Deutschland machen. Das bedeutet, wir fliegen gemeinsam zurück nach Deutschland.

Nun ist es so das wir beide keine großen Ersparnisse haben.
Grund des Visas wäre am naheliegendsten als Tourist oder Besuch eines Freundes. Der Aufenthalt sollte entsprechend möglichst lang sein. Möglichst 2-3 Monate.

Sie kann ein bisschen Taschengeld mitbringen, aber eben auch keine üblichen Beträge die nötig wären um hier entsprechend 60 Tage Urlaub zu machen.

Ich selbst habe auch keine großen Ersparnisse, und könnte sie Mithilfe meiner Famile, dem Jobcenter, und 200€ aus Selbstständiger Tätigkeit durchfüttern.

Wir wollen hier mit Flixbus ein paar Kurztrips machen, ansonsten als Paar ein paar schöne Wochen verbringen. Natürlich vorausgesetzt es funkt in der Zeit wo ich dort runter fliege...
Was ich nicht kann ist entsprechend ein Hotel für 2 Monate buchen was zeigt das wir hier entsprechend auch Urlaub machen wollen. Dazu fehlt einfach das Geld.

Frage:
Käme da das Toursitenvisa eher in Frage oder eher der Besuch eines Freundes?
Wie soll vor der ABH die Finanzierung des Aufenthalts erfolgen? Kontoauszüge werden für diese Zeit des Aufenthalts sicher nicht reichen da ich ja arm bin?!! Sie ist nicht gerade arm, muss aber entsprechend noch ca 30% ihres Gehaltes für Mama Papa und Ausbildung des Sohnes spenden.
Welche Fakten, müssten gemäß Aktenlage geschaffen werden um die Chancen zu verbessern ein Visa für eine Zeit von ca 2 Monaten zu verbessern? Beispielsweise Besuche bei Ihrer Familie.

Ich bedanke mich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Marc
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Antwort #1 - 23.02.2020 um 22:55:53
 
al_bundy schrieb am 23.02.2020 um 17:58:44:
Das bedeutet, wir fliegen gemeinsam zurück nach Deutschland.


Das wird vermutlich mit der DAV Manila nicht so einfach funktionieren

al_bundy schrieb am 23.02.2020 um 17:58:44:
Nun ist es so das wir beide keine großen Ersparnisse haben.
Grund des Visas wäre am naheliegendsten als Tourist oder Besuch eines Freundes. Der Aufenthalt sollte entsprechend möglichst lang sein. Möglichst 2-3 Monate.


Auch hier kann ich aus Erfahrung mit der DAv Manila sagen, dass hier massivst auf den Nachweis der Rückkehrwilligkeit wert gelegt wird...oftmals funktioniert nur ein wirklich guter Job, oder eben Vermögen / Grund! Dazu muss die Aufenthaltsdauer zum ortsblichen urlaub passen, der dort selten über 15 Tage ist...deshalb würde ich beim 1. Visa nicht mehr als 21 Tage beantragen, um eine positive Visahistorie zu schaffen!

al_bundy schrieb am 23.02.2020 um 17:58:44:
Ich selbst habe auch keine großen Ersparnisse, und könnte sie Mithilfe meiner Famile, dem Jobcenter, und 200€ aus Selbstständiger Tätigkeit durchfüttern.


Gehört zwar nicht zum Thema, aber Jobcenter ist glaube ich nicht dafür da deine ausländische Freundin zu finanzieren...sind auch meine Steuern

al_bundy schrieb am 23.02.2020 um 17:58:44:
ch fliege im Sommer für 6-8 Wochen zu den Philipinen


Wie geht das mit ALG2? Länger als 21 Tage Urlaub sind da nicht drin

al_bundy schrieb am 23.02.2020 um 17:58:44:
Käme da das Toursitenvisa eher in Frage oder eher der Besuch eines Freundes?


Besuch von Freunden / Familie

al_bundy schrieb am 23.02.2020 um 17:58:44:
Wie soll vor der ABH die Finanzierung des Aufenthalts erfolgen? Kontoauszüge werden für diese Zeit des Aufenthalts sicher nicht reichen da ich ja arm bin?!! Sie ist nicht gerade arm, muss aber entsprechend noch ca 30% ihres Gehaltes für Mama Papa und Ausbildung des Sohnes spenden.


Die Finazierung ist eure Sache, aber die Sicherheit des Gastes muss abgesichert werden. Dazu wird i.d.R. eine VE verlangt. Dazu muss du ein bestimmtes Einkommen über die letzten 6 Monate nachweisen...für dich und deine Familie (falls du Kinder / Nochehefrau / Unterhalt hast)...also mit ALG2 funktioniert das nicht!

al_bundy schrieb am 23.02.2020 um 17:58:44:
Welche Fakten, müssten gemäß Aktenlage geschaffen werden um die Chancen zu verbessern ein Visa für eine Zeit von ca 2 Monaten zu verbessern? Beispielsweise Besuche bei Ihrer Familie.


Gibt es kaum...man müsste einen sicheren, gutbezahlten Job nachweisen der 8 Wochen urlaub erlaubt...z. B. Lehrer! Alles andere wird von dort nahezu nicht funktionieren...wie schon gesagt, habe ich viel mit der DAv Manila zu tun....Deshalb empfehle ich immer das 1. Visum kurz zu beantragen um eine positive Visageschichte zu bekommen...die Rückkehrwilligkeit steht dort extrem hoch im Kurs
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al_bundy
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Antwort #2 - 24.02.2020 um 09:38:12
 
Hallo,
vielen Dank.
Die Rückkehrwilligkeit ist vorhanden. Sie hat Mutter, Vater und Son (17) dort, hat ein Grundstück wo gerade ein Haus gebaut wird und eben einen Job mit 670€/Monat Einkommen wovon 250€ an Familie und Sohn gehen.

Sie wird wahrscheinlich zwischen April und Juni gefeuert und wird entsprechend vermutlich eh keinen Job mehr haben. Die entlassen gerade alle alteingesessenen und ersetzen die Leute durch billige neue. Klingt doof, aber sie oft rausgeschmissen zu werden. Dann bekommt sie ne Abfindung... ... danach will sie mit Ihrer Familie ein Geschäft eröffnen. Achja, sie ist Steuerfrau.

Die AE kann ich vergessen. Also ein Konto wo 3000€ drauf sind hilft mir jetzt nicht weil meine BWA's und Kontoauszüge schlecht sind?! Könnte ich meine Mutter vorschieben die dafür bürgt?
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Antwort #3 - 24.02.2020 um 10:01:04
 
al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 09:38:12:
Die AE kann ich vergessen. 

Bis jetzt war aber von Aufenthaltserlaubnis noch gar nicht die Rede, es ging doch um ein Besuchsvisum. So habe ich es jedenfalls verstanden.

Als Deine Ehefrau gäbe es da nämlich für eine AE sicher kein Problem, selbst wenn Du Hartzer wärest.
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al_bundy
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Antwort #4 - 24.02.2020 um 10:07:07
 
Oh Sorry, ich meine nicht AE sondern VE.
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DerRalf
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Antwort #5 - 24.02.2020 um 10:49:55
 
al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 09:38:12:
Könnte ich meine Mutter vorschieben die dafür bürgt?

Es kann jede andere Person auch eine VE für deine Freundin abgeben, sofern diese andere Person die finanziellen Voraussetzungen für eine VE erfüllt.
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Antwort #6 - 24.02.2020 um 11:30:34
 
al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 09:38:12:
Hallo,
vielen Dank


Gerne

al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 09:38:12:
Die Rückkehrwilligkeit ist vorhanden


Vorhanden nutzt nichts, sie muss bewiesen werden

al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 09:38:12:
Sie hat Mutter, Vater und Son (17) dort


Nutzt bei der DAV Manila überhaupt nichts...

al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 09:38:12:
hat ein Grundstück wo gerade ein Haus gebaut wird und eben einen Job mit 670€/Monat Einkommen wovon 250€ an Familie und Sohn gehen.


Das widerum ist gut und nutzt...aber nur mit einem an den Urlaub angepassten Zeitrahmen...wie schon gesagt ist der normale Urlaub dort ca. 15 . 20 Tage....Also meine Empfehlung Visum nicht länger beantragen

al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 09:38:12:
Sie wird wahrscheinlich zwischen April und Juni gefeuert und wird entsprechend vermutlich eh keinen Job mehr haben. Die entlassen gerade alle alteingesessenen und ersetzen die Leute durch billige neue. Klingt doof, aber sie oft rausgeschmissen zu werden. 


Und Schwupps, damit ist der größte Trumpf der Rückkehrwilligkeit weg...denn ein 670 € Job ist ein Top Job dort! Das Haus kann man ja einfach verkaufen! Damit dürfte sich das Visum erledigt haben..auch wenn du das nicht hören willst! Aber versuch es...

al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 09:38:12:
Könnte ich meine Mutter vorschieben die dafür bürgt? 


Wenn Sie genug Einkommen hat ja...

Wie ist der Status deiner Freundin (Single / verheiratet)? Wie deiner? Dann könnte man vielleicht über ein Hochzeitsvisum auf die 3 Monate kommen, wenngleich dieses auch deutlich mehr Aufwand bedeutet und du auch jemaden für die VE brauchst! Man muss ja nicht heiraten Smiley
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DerRalf
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Antwort #7 - 24.02.2020 um 11:45:17
 
deerhunter schrieb am 24.02.2020 um 11:30:34:
Dann könnte man vielleicht über ein Hochzeitsvisum auf die 3 Monate kommen, wenngleich dieses auch deutlich mehr Aufwand bedeutet und du auch jemaden für die VE brauchst! Man muss ja nicht heiraten

Mehr Aufwand bedeutet auch eine Menge Geld. Du musst ja die beabsichtigte Eheschließung beim Standesamt in Deutschland anmelden. Für die Papiere deiner Freundin wird das Standesamt eine Legalisation verlangen. Dies macht die AV Manila nicht, sondern es wird eine Urkundenüberprüfung stattfinden. Das kostet um 330 € und dauert einige Monate (bei meinem Mann waren es 6 Monate. Und man kann auch davon ausgehen, dass dein Standesamt eine Übersetzung der Papiere haben möchte von einem in Deutschland zugelassenen Übersetzer. Das kostet nochmal. Und Deutschkenntnisse A1 muss sie auch nachweisen. Nochmal kosten.
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Antwort #8 - 24.02.2020 um 11:52:10
 
Im Sommer letzten Jahres zumindest war der TE noch verheiratet. Siehe seine Beiträge von damals.
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Antwort #9 - 24.02.2020 um 12:00:10
 
DerRalf schrieb am 24.02.2020 um 11:45:17:
Für die Papiere deiner Freundin wird das Standesamt eine Legalisation verlangen. Dies macht die AV Manila nicht, sondern es wird eine Urkundenüberprüfung stattfinden. 

Guckst Du hier:
https://manila.diplo.de/ph-de/service/ueberpruefung-philippinischer-urkunden/189
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Antwort #10 - 24.02.2020 um 12:17:36
 
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Antwort #11 - 24.02.2020 um 12:47:01
 
Hallo, die Scheidung mit meiner Exfrau läuft bereits und wird im Mai durch sein. Mehrere Ärzte haben mir dazu geraten, sowie alle freunde und ich habe eingesehen das es mit ihr nichts werden wird...

Über eine Heirat mit der Filipina möchte ich eigentlich nicht reden. Das ist noch Zukunftsmusik. Ich möchte eher darüber sprechen wie ich ihren Aufenthalt in D nach unserer Reise auf den Philis gewährleisten kann.

Aktuell habe ich 2000€ zur Verfügung. Im Sommer werden es 2500€ sein. Das Geld liegt brach auf einen Geschäftskonto und könnte ich jeder Zeit auszahlen und drüber frei verfügen.

Aber wie gesagt, mit Einkommensnachweis und BWA werde ich kein Kraut gewinnen... Würden denn die 2500€ reichen für 4 Wochen? Wie viel Geld muss pro Monat verfügbar sein um ihr den Aufenthalt zu ermöglichen? Da muss es ja irgendwo eine Bemessungsgrenze geben.

Wenn ja,
wäre folgendes Scenario vielversprechend:

Ich zeige der Behörde das ich 2500€ für die Finanzierung des Aufenthalts habe.
Zeige das wir 2x innerhalb der 6 Wochen auf den Philis ihre Eltern besucht habe
Vorlage der Behörde das meine Filipina plant ein Geschäft auf den Philis zu eröffnen.
Vorlage der Tickets von den Philis zu D und von D nach den Philis für die Filipina. .. für einen Aufenthalt von 4 Wochen in D

Ich kann quasi nachweisen das ich mit ihr 6 Wochen auf den Philis verbracht habe, das ich die 4 Wochen finanzieren kann, das ich ihre Familie kennen gelernt habe, und das sie einen Rückkehrgrund hat ( Geschäftseröffnung + Grundstück auf den Philis + Familie)

Ich habe keine Ahnung wie die Behörde das bewertet, aber für mich Laie klingt das schon mal nach etwas. Wen naus den 3 Monaten nichts wird, dann eben das maximal mögliche... 4 Wochen wären schon echt toll. Aber lieber mehr...
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DerRalf
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Antwort #12 - 24.02.2020 um 13:56:26
 
al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 12:47:01:
Über eine Heirat mit der Filipina möchte ich eigentlich nicht reden. Das ist noch Zukunftsmusik.

Das meinten wir damit nicht. Es ging um den Alternativvorschlag von deerhunter, falls es mit dem Schengenvisum nicht klappt. Mit einem Visum zur Eheschließung könnte sie dich 3 Monate besuchen und dann halt nicht heiraten und wieder ausreisen. Aber ehrlich gesagt ist dies sehr aufwendig und kostspielig.

al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 12:47:01:
Würden denn die 2500€ reichen für 4 Wochen?

Wenn sie die Kosten selbst nicht stemmen kann, dann braucht sie eine VE. Wenn du eine VE abgibst, dann geht es nicht nur um die vier Wochen. Mit einer VE verpflichtet man sich für alle Kosten aufzukommen, dies betrifft auch Krankheit und eventuelle Abschiebekosten. Und da dürften 2500 € für eine VE nicht reichen. Aber wie gesagt kann auch jede andere Person eine VE für deine Freundin abgeben.

al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 12:47:01:
Zeige das wir 2x innerhalb der 6 Wochen auf den Philis ihre Eltern besucht habe

Ist für ein Schengenvisa unwichtig. Die AV möchte nur wissen, ob du und deine Freundin euch auch kennt. Die Eltern sind unwichtig dabei.

al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 12:47:01:
Vorlage der Behörde das meine Filipina plant ein Geschäft auf den Philis zu eröffnen.

Welche Behörde sollte dies bestätigen? Und sie plant es ja nur und einen Plan kann man ändern. Es müssten also schon viele Sachen erfolgt sein, die darauf schließen lassen, dass der Plan ernsthaft verfolgt wird. Als Beispiel Ankauf von Geschäftsräumen.

al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 12:47:01:
Vorlage der Tickets von den Philis zu D und von D nach den Philis für die Filipina. .. für einen Aufenthalt von 4 Wochen in D

Belegt nicht die Rückkehrbereitschaft, weil ein Rückflugticket kann man auch verfallen lassen. Ferner verlangt die AV bei Antragstellung keine Tickets. Bei Ablehnung kämen Stornogebühren auf dich zu.

Familie ist schon eine gute Sache, wobei der Sohn schon 17 ist. Grundstück auch gut. Den Besitz müsste sie nachweisen. Geplante Geschäftseröffnung siehe oben. Besser wäre, wenn sie ihren Job noch hat und dieser nicht gekündigt ist.
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Antwort #13 - 24.02.2020 um 13:57:12
 
al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 12:47:01:
Würden denn die 2500€ reichen für 4 Wochen



Du musst nicht nachweisen, dass du ihren Lebensunterhalt finanzieren kannst, du musst nachweisen, dass du ggf. für eine Abschiebung, Krankenkosten, SGB II-Leistungen o.ä. aufkommen kannst. D.h. wird sie abgeschoben, musst du es (ganz salopp gesagt) gesagt. Beantragt sie Kohle beim Jobcenter, wir das Jobcenter von dir verlangen, dass Geld zurückzuzahlen usw usw

D.h. du musst nicht nur für einen geplanten Zeitraum "leistungsfähig" sein, sondern auch darüber hinaus. Du musst daher über ein Einkommen verfügen, welches im worst case auch gepfändet werden kann. Die ABHs rechnen daher meistens mit den Pfändungsfreigrenzen und da mit dem Einkommen der letzten 6 Monate. Hast du kein Einkommen oder eben eines, welches unter die Grenze liegt, werden dir die 2500 € nichts bringen.
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Antwort #14 - 24.02.2020 um 14:32:24
 
Heiraten geht nicht. Sie ist noch verheiratet und die anullierung läuft noch. Somit fällt das Thema heirat auch aus da es für das Visa wohl auch Papiere geben müsste. Unter anderen eine Ehefähigkeitsurkunde die sie nicht bekommt weil sie noch nicht "geschieden' ist.

Nen Job hat sie noch. Noch. Kann sein das sie irgendwann im April/Juni gefeuert wird weil die Firma die alten rauschmeißt um durch neue billigere zu ersetzen.

Wo kann ich die Regelungen zur VE nachlesen? Also wie viel Geld gebraucht wird? ... Ihr meint die VE meiner Mutter würde reichen?
Sie hat ein bisschen Spargeld und durch Rente nen regelmäßiges Einkommen.

Zu Pfänden gäbs bei mir ne Menge. Habe Sachgüter in der Firma in höhe von ca 50.000€.

Anderes Thema. Sie sollte eine Auslandskrankenversicherung abschließen, damit ich im Falle eines Falles nicht 10 Riesen fürs Krankenhaus zahlen muss? Oder ist das völlig sinnfrei?

Für SGBII Leistungen brauche ich doch nicht aufkommen, da sie ja kein Geld vom Jobcenter beziehen kann/will. Das kann sie ja erst wenn wir verheiratet wären.

Wie hoch wären die Kosten/ Spargeld für die Philipina sodass keine VE benötigt würde?
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