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Verlust des Unbefristeten Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 7.851 mal)
Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 10.06.2021 um 18:29:23
 
Grundsatz: Der Aufenthaltstitel erlischt, wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist (§ 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG).

Schon dieser Begriff wird heute sehr weit verstanden, z.B. ein vollständiges Studium im Ausland, auch wenn die Dauer an sich eingrenzbar ist.

Ausnahme, von dir bereits zitiert. Sieht man von Deutschverheirataten ab, in der Praxis eine restriktive Regelung weil a) eine lange Voraufenthaltsdauer von 15 Jahren gefordert wird und das Hauptproblem b) die Sicherung des Lebensunterhalts gefordert wird.

Der Lebensunterhalt muss in solchen Fällen zum Zeitpunkt der Ausreise perspektivisch auf Dauer gesichert sein, sodass bei Rückkehr keine Inanspruchnahme von öffentlichen Leistungen zu erwarten ist. Daran scheitert es in der Praxis, weil wenige den Nachweis erbringen können. In der Regel gelingt das meist nur Rentnern oder sonst vermögende Personen, etwa mit vermietetem Eigentum.

Häufige Fehler in der Praxis:
- alle sechs Monate einreisen in dem Glauben, das würde ein Erlöschen verhindern.
- zu glauben, der Lebensunterhalt muss erst nach der Rückkehr gesichert sein.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #16 - 13.06.2021 um 18:08:09
 
Saxonicus schrieb am 07.07.2020 um 00:05:47:
@Stuttgarter hat aber behauptet, dass jeder Grenzübertritt
in und aus der EU im Pass vermerkt wird und das stimmt einfach nicht.

Das stimmt in der Tat nicht, mit der bereits begonnenen Instandsetzung von EES wird es sich aber ändern; es wird zwar nicht unbedingt im Pass vermerkt, aber jeder Grenzübertritt eines Ausländers wird schon im System geloggt.

Zitat:
Das Gesetz geht hier einen anderen Weg. Solange der Lebensmittelpunkt nicht in Deutschland liegt, kann kein Aufenthaltstitel oberhalb des Schengenvisums bestehen. Ausnahmen hiervon gibt es wenige und die sind auch in der Gestaltung restriktiv.

Bei der NE gibt es tatsächlich wenige Ausnahmen, im Falle der EzDA-EU sieht es schon besser aus. Hätte der TS eine EzDA-EU vor seiner Ausreise bekommen, wäre jetzt das Ganze wohl um einiges einfacher gewesen...



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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 13.06.2021 um 20:54:07
 
Die Erlaubnis zum DA-EU ist in der Praxis ein Ladenhüter und wird es wohl auch bleiben weil die NE in den allermeisten Fällen einfacher zu bekommen ist. Die zunehmenden Probleme in einer globalisierten Welt wird man nur über eine Lösung der Erlöschentatbestände der NE lösen können.
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