Wir haben momentan einen eher komplizierten Fall in unserer
ABH zum Thema Au-Pair.
Eine Gastmutter hat letztens zufällig vorgesprochen mit Ihrem Au-Pair. Im Gespräch ergaben sich Unstimmigkeiten, was die Lebensunterhaltssicherung angeht.
(Kurze Erklärung zur Gastmutter: alleinstehend, zwei Kinder, selbst momentan in der Ausbildung mit enormen Fahrtwegen zur Ausbildungsstätte, bezieht scheinbar nur Unterhalt für 1 der beiden Kinder, bezieht Wohngeld von ca. 290€, Miete ca. 510€)
Leider hat die Botschaft ohne unsere Zustimmung das Visa erteilt und die Au-Pair ist mittlerweile eingereist. Scheinbar wurde von der Botschaft die allg. Erteilungsvoraussetzungen (§5 AufenthG) nicht geprüft (es befinden sich auch keine Unterlagen wie MV, LZ in den Botschaftsunterlagen. Auch wurde der Au-Pair-Vertrag nicht über eine Agentur abgeschlossen.)
Wir bezweifeln als Behörde nun, dass die Gastmutter sich die im Vertrag vereinbarten 260€ Taschengeld für das Au-Pair leisten kann.
Gibt es solche Fälle auch in anderen Behörde bzw. hat jemand noch einen guten Tipp wie wir nun weiter verfahren können?
Ich bin über Hilfe dankbar.