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Au-pair / Gastmutter wahrsch. ohne ausreichende LU-Sicherung (Gelesen: 1.278 mal)
Themen Beschreibung: Au-Pair
KarlaKolumna
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Beiträge: 1

Erfurt, Thueringen, Germany
Erfurt
Thueringen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Au-pair / Gastmutter wahrsch. ohne ausreichende LU-Sicherung
20.02.2020 um 12:01:53
 
Wir haben momentan einen eher komplizierten Fall in unserer ABH zum Thema Au-Pair.

Eine Gastmutter hat letztens zufällig vorgesprochen mit Ihrem Au-Pair. Im Gespräch ergaben sich Unstimmigkeiten, was die Lebensunterhaltssicherung angeht.
(Kurze Erklärung zur Gastmutter: alleinstehend, zwei Kinder, selbst momentan in der Ausbildung mit enormen Fahrtwegen zur Ausbildungsstätte, bezieht scheinbar nur Unterhalt für 1 der beiden Kinder, bezieht Wohngeld von ca. 290€, Miete ca. 510€)

Leider hat die Botschaft ohne unsere Zustimmung das Visa erteilt und die Au-Pair ist mittlerweile eingereist. Scheinbar wurde von der Botschaft die allg. Erteilungsvoraussetzungen (§5 AufenthG) nicht geprüft (es befinden sich auch keine Unterlagen wie MV, LZ in den Botschaftsunterlagen. Auch wurde der Au-Pair-Vertrag nicht über eine Agentur abgeschlossen.)

Wir bezweifeln als Behörde nun, dass die Gastmutter sich die im Vertrag vereinbarten 260€ Taschengeld für das Au-Pair leisten kann.

Gibt es solche Fälle auch in anderen Behörde bzw. hat jemand noch einen guten Tipp wie wir nun weiter verfahren können?

Ich bin über Hilfe dankbar.  Zwinkernd
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Petersburger
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Beiträge: 6.370

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 20.02.2020 um 12:12:24
 
Deine Frage gehört doch eher ins Kollegen-Forum, richtig?
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 20.02.2020 um 12:14:21
 
Das ist ein Fall für das interne Forum: https://www.info4alien.de/index.php/8-foren/2-das-geschlossene-kollegen-forum

Wobei ich mir die Bemerkung erlaube, dass das u.U fehlerhaft erteilte Visum die ABH nicht daran hindert, die anschließende Erteilung der AE zu verweigern.
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Daddy
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Beiträge: 1.957
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 20.02.2020 um 14:34:46
 
Zitat:


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