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Aufenthaltskarte (eAT) verloren im Ausland (Gelesen: 1.979 mal)
Themen Beschreibung: eAT-Verlust
user20200130
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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18.02.2020 um 10:25:32
 
Hallo zusammen, ich habe da eine Frage mit längerer Einleitung vorweg:
Am 31.01. wurde meiner Ehefrau in Vietnam ihre Aufenthaltskarte gestohlen. Sie ist vietnamesische Staatsbürgerin, hält sich dort mit unseren Kindern zwecks Familienbesuch auf und hatte vor, am 02.03.2020 nach Hamburg zurückzureisen, wo wir alle wohnen.
Sie ging noch am selben Tag zur lokalen Polizei, um den Dienstahl anzuzeigen, und Ich versuchte, herauszufinden, wie weiter vorzugehen ist.

In info4alien fand ich, dass ein Nationales Visum zur Wiedereinreise zu beantragen ist, und dass eine Vorabzustimmung der zuständigen Ausländerbehörde das Verfahren beschleunigen könnte.
Ich schrieb also am 01.02. per Einschreiben die Aufenthaltsbehörde in unserem Hamburger Bezirk an, um den Verlust der Aufenthaltskarte anzuzeigen, die Antragsstellung anzukündigen und um Vorabzustimmung an die Faxnummer des Generalkonsulats in Ho Chi Minh-Stadt zu bitten.

Im Anschluss dann die Frage, wie der Antrag auf das Nationale Visum zu stellen sei.
Auf der Website von Generalkonsulat und Botschaft war über die Seitennavigation nur zu finden, dass für Anträge für Nationale Visa ein Termin zu beantragen ist, Weiterleitung auf die nächsten freien Termine zeigte irgendwas im März an...
In Google "vietnam konsulat aufenthaltskarte verloren" eingegeben kam ich aber auf eine Unterseite, in der dann für diese Fälle was von Besuchszeiten ohne Termin mit folgendem Hinweis stand:

»Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
1 Zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare
- 2 Antragsformulare Name in lateinischen Buchstaben gemäß Pass und Ihre eigenhändige Unterschrift
Hinweis: Familienangehörige von Deutschen müssen alle, auch die mit *
gekennzeichneten Rubriken des Antragsformulars ausfüllen
2 Drei aktuelle Passbilder
- 3 Passbilder Davon sind 2 Bilder auf die Antragsformulare aufzukleben und eines lose beizufügen
3. Pässe
- gültiger Reisepass (Original mit 2 Kopien der Lichtbildseite des Passes)
- ggf. alter Reisepass mit dem Aufenthaltstitel für Deutschland bzw. Kopie des alten Reisepasses + Kopie des Aufenthaltstitels
4. Unterlagen zum Reisezweck
- Polizeiliches Verlustprotokoll, sofern Ihr Pass verloren oder gestohlen wurde
- Heiratsurkunde, sofern der Pass aufgrund einer Namensänderung neu ausgestellt worden ist oder Ihr Ehepartner die deutsche
Staatsangehörigkeit besitzt
- Belege über Ihre letzte Ausreise aus Deutschland (Passstempel, Boardingpass, Busticket etc.)
5. Unterschriebene Erklärung nach §§ 55 AufenthG
- Erklärung §§55 AufenthG Es handelt sich um die letzte Seite des Visumantragsformulars (s.a. Pkt. 1)
6. ggfs. Unterlagen für mitreisende minderjährige Kinder«

Von polizeilichem Protokoll für die Aufenthaltskarte stand da zwar nichts, meine Ehefrau ist trotzdem zu einem Übersetzungsbüro gegangen, um die Anzeige übersetzen zu lassen. Das dauerte ein paar Tage, und am 10.02. ging sie dann zum Generalkonsulat in Ho Chi Minh-Stadt, um ihren Antrag zu stellen.
Dort wies man Sie darauf hin, dass wegen der deutschen Kinder die Visumgebühr entfalle, da es sich um eine Familienzusammenführung handele, und meine Frau kreuzte deswegen noch im Antragsformular beim Kästchen für den Grund der Einreise "Familienzusammenführung" an - hoffentlich kein Fehler, der alles verlangsamt...
Geburtsurkunden der Kinder, Heiratsurkunde und erweiterte Meldebescheinigung hatte sie jedenfalls sowieso dabei, um Problemen vorzubeugen, die sich bei Flugreisen ohne ihren Ehemann aber mit minderjährigen Kindern, die nicht ihren Nachnamen tragen, ergeben könnten. Diese Dokumente gab sie dann gleich mit ab.

So fingen wir an zu warten.

Am 17.02. war dann eine Woche seit Antragstellung vergangen und 2 Wochen seitdem ich die Ausländerbehörde angeschrieben hatte - und wir hatten von niemandem wieder gehört. Ich schrieb daher mal die Ausländerbehörde im unserem Bezirk per Mail bezüglich der erbetenen Vorabzustimmung an an und erhielt noch am gleichen Tag folgende Antwort:
»die Ausländerabteilung [Bezirk] hat der Visa-Stelle in Hamburg mitgeteilt, dass hier keine Gründe vorliegen, die gegen eine Wiedereinreise sprechen. Alles Weitere, bis hin Wiedereinreise, geht von der Visa-Stelle aus.«
Aha, eine extra Visastelle in Hamburg. So fand ich heraus, dass die Visa-Vergaben in Hamburg nicht von den Bezirks-Ausländerbehörden, sondern vom Landes-Einwohner-Zentralamt geregelt werden. Darauf habe ich dieser Visa-Stelle eine Mail bezüglich der Zustimmung geschrieben, während meine Ehefrau das Konsulat angerufen hat, welches ihr mitteilte, dass noch keine Zustimmung eingetroffen sei.

Und jetzt warten wir wieder.

Hat jemand Erfahrung mit solchen Fällen? Läuft hier etwas schief und es wird Zeit für Eskalation/Intervention oder brauchen wir uns keine Sorgen zu machen und mehr Anrufe und Mails halten nur die Leute von der Arbeit ab?

Grüße

user20200130
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Antwort #1 - 18.02.2020 um 11:18:18
 
Eine Verzögerung kann durchaus entstehen, wenn die AV in den Textinformationen zum Visumantrag - elektronisch wird nur ein Datensatz übermittelt, nicht etwa ein Scan des Antrags - nicht alle für die ABH erforderlichen Informationen übermittelt.

In Bezug konkret auf HH sind sieben Tage für Wiedereinreise-Fälle meiner Erfahrung nach überdurchschnittlich.
Frage daher ruhig per Mail nach. Kurz und knackig, dann ist die Mail (im Unterschied zu Deinem Beitrag hier) schnell gelesen.
Im Betreff Name, Vorname und Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit Deiner Frau, das hilft beim Suchen in den Datenbeständen.
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user20200130
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 19.02.2020 um 07:39:11
 
Hallo zusammen,
habe Petersburgers Tip durchgeführt - Gestern gegen Mittag Mail an die hamburger Visastelle mit folgendem Inhalt und Betreff wie vorgeschlagen:
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit dem Antrag meiner Ehefrau auf ein Nationales Visum zur Wiedereinreise nach eAT-Verlust möchte ich mich hiermit nach dem Sachstand erkundigen.

Antragsdaten:
Antragstellung: 10.02.2020
Antragsort: Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland Ho Chi Minh-Stadt (Vietnam)
Antragstellerin: XXX, geb. XX.XX.XXXX, Staatsbürgerschaft Vietnam, Reisepass Nr. XXX

Für eventuelle Rückfragen hier meine Kontaktdaten:
[...]


Am späten Nachmittag bekam ich dann einen Anruf, dass die erforderliche Sendung gerade an die AV übermittelt wurde, und die AV hat heute morgen (19.02.) meine Ehefrau angerufen und mitgeteilt, dass das Visum am 24.2. abgeholt werden kann.

Vielen Dank an Petersburger!
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user20200130
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 26.02.2020 um 03:31:10
 
Hallo zusammen,

Visum wurde gestern abgeholt. Gültigkeit 1 Monat ab 01.03. - soweit sogut, allerdings mit zweitem Klebetikett „mit Bedingungen/Auflagen versehen“:
Zitat:
Nach Einreise binnen 2 Wochen Anmeldung bei der Meldebehörde, anschl. Aufenthaltsanzeige bei der Ausländerabteilung des zuständigen Bezirksamtes unter Nachweis  ausreichenden Krankenversicherungsschutzes

Und da stellen sich uns Fragen:
(1) Meine Ehefrau hatte eine Meldebscheinigung beim Antrag mit eingereicht. Ist die ignoriert worden oder führt die Anzeige des Abhandenkommens des eAT zur Abmeldung von Amts wegen?
(2) Was sollen wir uns unter „Aufenthaltsanzeige“ vorstellen? Meine Ehefrau hatte vor, vorzeitige Verlängerung des AT (Restgültigkeit knapp 2 Monate) zu beantragen, wäre das nicht korrekt?
(3) Wieso LU-Nachweis bei FZF zum Deutschen Kind (Gesundheitskarte hatte meine Ehefrau übrigens auch eingereicht)?

Mit freundlichen Grüßen
user20200130
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Petersburger
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Antwort #4 - 26.02.2020 um 04:58:00
 
Ich erlaube mir hier die vorsichtige Vermutung, dass bei der Zustimmung durch die ABH ein Standardtext angehängt wurde und der dann seinen Weg ins Visum fand.

Daher würde ich diesen Text einfach "abhaken" und unverzüglich nach Einreise den neuen eAT beantragen gehen.
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