Hallo zusammen, ich habe da eine Frage mit längerer Einleitung vorweg:
Am 31.01. wurde meiner Ehefrau in Vietnam ihre Aufenthaltskarte gestohlen. Sie ist vietnamesische Staatsbürgerin, hält sich dort mit unseren Kindern zwecks Familienbesuch auf und hatte vor, am 02.03.2020 nach Hamburg zurückzureisen, wo wir alle wohnen.
Sie ging noch am selben Tag zur lokalen Polizei, um den Dienstahl anzuzeigen, und Ich versuchte, herauszufinden, wie weiter vorzugehen ist.
In info4alien fand ich, dass ein Nationales Visum zur Wiedereinreise zu beantragen ist, und dass eine
Vorabzustimmung der zuständigen Ausländerbehörde das Verfahren beschleunigen könnte.
Ich schrieb also am 01.02. per Einschreiben die Aufenthaltsbehörde in unserem Hamburger Bezirk an, um den Verlust der Aufenthaltskarte anzuzeigen, die Antragsstellung anzukündigen und um
Vorabzustimmung an die Faxnummer des Generalkonsulats in Ho Chi Minh-Stadt zu bitten.
Im Anschluss dann die Frage, wie der Antrag auf das Nationale Visum zu stellen sei.
Auf der Website von Generalkonsulat und Botschaft war über die Seitennavigation nur zu finden, dass für Anträge für Nationale Visa ein Termin zu beantragen ist, Weiterleitung auf die nächsten freien Termine zeigte irgendwas im März an...
In Google "vietnam konsulat aufenthaltskarte verloren" eingegeben kam ich aber auf eine Unterseite, in der dann für diese Fälle was von Besuchszeiten ohne Termin mit folgendem Hinweis stand:
»Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
1 Zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare
- 2 Antragsformulare Name in lateinischen Buchstaben gemäß Pass und Ihre eigenhändige Unterschrift
Hinweis: Familienangehörige von Deutschen müssen alle, auch die mit *
gekennzeichneten Rubriken des Antragsformulars ausfüllen
2 Drei aktuelle Passbilder
- 3 Passbilder Davon sind 2 Bilder auf die Antragsformulare aufzukleben und eines lose beizufügen
3. Pässe
- gültiger Reisepass (Original mit 2 Kopien der Lichtbildseite des Passes)
- ggf. alter Reisepass mit dem Aufenthaltstitel für Deutschland bzw. Kopie des alten Reisepasses + Kopie des Aufenthaltstitels
4. Unterlagen zum Reisezweck
- Polizeiliches Verlustprotokoll, sofern Ihr Pass verloren oder gestohlen wurde
- Heiratsurkunde, sofern der Pass aufgrund einer Namensänderung neu ausgestellt worden ist oder Ihr Ehepartner die deutsche
Staatsangehörigkeit besitzt
- Belege über Ihre letzte Ausreise aus Deutschland (Passstempel, Boardingpass, Busticket etc.)
5. Unterschriebene Erklärung nach §§ 55
AufenthG- Erklärung §§55
AufenthG Es handelt sich um die letzte Seite des Visumantragsformulars (s.a. Pkt. 1)
6. ggfs. Unterlagen für mitreisende minderjährige Kinder«
Von polizeilichem Protokoll für die Aufenthaltskarte stand da zwar nichts, meine Ehefrau ist trotzdem zu einem Übersetzungsbüro gegangen, um die Anzeige übersetzen zu lassen. Das dauerte ein paar Tage, und am 10.02. ging sie dann zum Generalkonsulat in Ho Chi Minh-Stadt, um ihren Antrag zu stellen.
Dort wies man Sie darauf hin, dass wegen der deutschen Kinder die Visumgebühr entfalle, da es sich um eine Familienzusammenführung handele, und meine Frau kreuzte deswegen noch im Antragsformular beim Kästchen für den Grund der Einreise "Familienzusammenführung" an - hoffentlich kein Fehler, der alles verlangsamt...
Geburtsurkunden der Kinder, Heiratsurkunde und erweiterte Meldebescheinigung hatte sie jedenfalls sowieso dabei, um Problemen vorzubeugen, die sich bei Flugreisen ohne ihren Ehemann aber mit minderjährigen Kindern, die nicht ihren Nachnamen tragen, ergeben könnten. Diese Dokumente gab sie dann gleich mit ab.
So fingen wir an zu warten.
Am 17.02. war dann eine Woche seit Antragstellung vergangen und 2 Wochen seitdem ich die Ausländerbehörde angeschrieben hatte - und wir hatten von niemandem wieder gehört. Ich schrieb daher mal die Ausländerbehörde im unserem Bezirk per Mail bezüglich der erbetenen
Vorabzustimmung an an und erhielt noch am gleichen Tag folgende Antwort:
»die Ausländerabteilung [Bezirk] hat der Visa-Stelle in Hamburg mitgeteilt, dass hier keine Gründe vorliegen, die gegen eine Wiedereinreise sprechen. Alles Weitere, bis hin Wiedereinreise, geht von der Visa-Stelle aus.«
Aha, eine extra Visastelle in Hamburg. So fand ich heraus, dass die Visa-Vergaben in Hamburg nicht von den Bezirks-Ausländerbehörden, sondern vom Landes-Einwohner-Zentralamt geregelt werden. Darauf habe ich dieser Visa-Stelle eine Mail bezüglich der Zustimmung geschrieben, während meine Ehefrau das Konsulat angerufen hat, welches ihr mitteilte, dass noch keine Zustimmung eingetroffen sei.
Und jetzt warten wir wieder.
Hat jemand Erfahrung mit solchen Fällen? Läuft hier etwas schief und es wird Zeit für Eskalation/Intervention oder brauchen wir uns keine Sorgen zu machen und mehr Anrufe und Mails halten nur die Leute von der Arbeit ab?
Grüße
user20200130