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Mit AE Paragraph 28 auch Ausbildung möglich? (Gelesen: 1.104 mal)
robbaht
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Mit AE Paragraph 28 auch Ausbildung möglich?
08.02.2020 um 21:49:02
 
Hallo Forumsmitglieder,
Wie schon in meinem ersten Thread angekündigt, komme ich hier gleich mit einer Frage, die ich hier in der Suchfunktion zumindest auf dem Handy nicht finden konnte.
Es geht darum, wie schon im Titel ersichtlich wird, ob meine Ehefrau mit einer AE nach Paragraph 28 Abs 1 s 1 auch eine Ausbildung machen darf in Deutschland. Erwerbstätigkeit ist ja grundsätzlich erlaubt, aber zählt Ausbildung auch darunter?

Vielen Dank für Antworten schonmal  Smiley
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strongbuy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 08.02.2020 um 22:04:32
 
Jetzt ernsthaft?

Ja natürlich wenn sie die Voraussetzungen für die Berufsschule hat.

Gruß Smiley

S.B.
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robbaht
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i4a rocks!


Beiträge: 40

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 09.02.2020 um 02:21:34
 
Ja ernsthaft, entschuldige, dass ich lieber eine Frage zu viel stelle.
Danke für die Antwort.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 13.02.2020 um 18:57:53
 
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