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Studentenvisum und Grenzüberschreitung/ Zwei Visa (Gelesen: 2.155 mal)
Einediefragt
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i4a rocks!


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Hamburg, Niedersachsen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Studentenvisum und Grenzüberschreitung/ Zwei Visa
06.02.2020 um 19:52:11
 
Hallo zusammen,

ich bin ganz durcheinander und hoffe, ihr könnt mir mit eurer Erfahrung etwas helfen.

Mein Freund ( Drittstaatler ) ist seit 6 Jahren hier in Deutschland um zu studieren. Er ist jetzt auf den letzten Metern seines Masterstudiums und wartet auf sein Zertifikat.

Da er Angst hatte, ob die ABH ihm im Anschluss ein Visum zur Arbeitssuche erteilt und zur weiteren Berufsorientierung, hat er in einem anderen angrenzenden EU Land - in dem er Freunde hat -ein nationales Visum beantragt, welches wohl auch genehmigt wurde und dieses dort vorletzte Woche abgeholt. Auf der Rückreise wurde er von der Bundespolizei kontrolliert und diese nahmen ihn mit auf die Wache und befragten ihn ausgiebig. Laut ihrer Aussage sei er zum einen illegal nach Deutschland erneut eingereist, zum anderen sei es nicht erlaubt, dass er zwei Visa habe. Das Zweite Visa hebe das andere automatisch auf. Sie sagten ihm normalerweise müsse er direkt in Haft bleiben, liessen ihn aber ziehen und er solle sich bei seiner ABH melden. Seine Visa/Pass haben sie ihm abgenommen. Die bekäme er dort wieder. Zudem erwähnten sie, dass sie eine Anzeige erstatten ggf. Klage erhoben werden soll.

Hier bei der ABH hatte er sich dann unverzüglich gemeldet, um das zu klären. Dort sagte man ihm, dass er über kein Schengen-Visum verfügt habe. Dies war ihm nicht bewusst. Zu Beginn seines Studiums hatte er ein Studentenvisum wo er auch im Schengenraum reisen konnte. Da sich sein Studium verzögert hat, hatte ihm die ABH wohl zuletzt nur ein wie sie sagten " temporäres Visum" ausgestellt, mit dem es ihm nicht mehr erlaubt war im Schengenraum zu reisen. Dies wusste er aber nicht bzw. hat es wohl nicht verstanden, dass es sich nicht mehr um ein Studentenvisum mit Schengenerlaubnis handelte.
Erst als er nun bei der ABH war, wurde das klar.

Sein Studium hatte sich zuvor verzögert, da ihm seine Ersparnisse geklaut wurden. Er musste dann länger in seinem Studentenjob arbeiten, um sein Studium finanzieren zu können. Dies gab während des Studiums wohl schon einmal Probleme mit der ABH( zulanges Studium..) , die aber netterweise erlaubt hat, dass er bis zum Ende studieren darf.

Die ABH sagte nun, dass sie damals schon im System die Notiz vermerkt hätten, dass er nach seinem Studium ausreisen müsse.

Da er den Rest des Gesprächs nicht verstanden hat, bat ihn die ABH mit einem Dolmetscher erneut wiederzukommen.

Meine Fragen sind nun:
Was kann ihm passieren/ was sind die Konsequenzen?
Bekommt er eine Anzeige? Was passiert dann?


Kann er trotzdem ein Visum zur Arbeitssuche beantragen? Oder ist das hinfällig mit dem Vermerkt der ABH, dass er nach dem Studium in sein Heimatland zurück muss und mit dem was nun passiert ist? Das mit der Heimreise nach Studium hat er soweit ich weiß nur mündlich damals erfahren.

Was passiert mit seinem anderen Visum im anderen EU-Land? Kann das seitens der dt. ABH beendet werden? Oder kann er das "behalten"? Drohen ihm Einreisesperren o.Ä.?

Er will such nun einen Anwalt nehmen und einen Dolmetscher, um mit der ABH nochmal das Gespräch zu suchen. Eigentlich wollte er nach dem Studium hier bleiben, um eine Arbeit zu suchen.
Darf ich auch als Dolmetscher mitgehen oder muss das ein "richtiger" sein?

Insgesamt ist es alles eine ärgerliche Situation für uns. Die Studiumsverzögerung und das Problem nun sind nicht vorsätzlich passiert. Er wusste nicht, dass er mit dem Visum nicht mehr in das EU-Nachbarland reisen und scheinbar auch kein zweites Visum beantragen darf.


Wir überlegen, was wir machen. Eigentlich wollten wir uns eine Zukunft hier aufbauen. Sesshaft werden, heiraten usw. Nun weiß ich auch nicht, sollte er ausreisen müssen, ob er zukünftig Probleme bekommen kann wenn wir z.B: heiraten und einen neuen Antrag stellen, damit wir zusammen leben können. Ist das mit den Geschehnissen eher unmöglich?


Danke im Voraus für Euren Rat






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Antwort #1 - 06.02.2020 um 20:11:50
 
Wozu zwei identische Beiträge in verschiedenen Bereichen?

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1581015892/0#0

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Einediefragt
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 06.02.2020 um 20:16:47
 
Hallo, habe gerade gelesen, dass man sein Thema nur einmal in einem Bereich posten soll. Entschuldigung..Wie kann ich einen Eintrag löschen?
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« Zuletzt geändert: 06.02.2020 um 20:30:32 von Einediefragt »  
 
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reinhard
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Antwort #3 - 06.02.2020 um 23:27:33
 
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