K1982 schrieb am 03.02.2020 um 14:16:11:Sofortiger Widerspruch mit Hinweis, daß eine eventuelle Bearbeitungszeit für den Antrag auf HartzIV nicht zum Nachteil des Beziehers ausfallen dürfte, wurde bereits abgelehnt.
Lieber T.P.,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Widerspruch habe ich bereits eingelegt und der wurde ebenso abgelehnt, siehe obiges Zitat meiner Eingangsfrage. Für mich völlig überraschend und unverständlich. In der Begründung steht auch was von "unterhaltsverpflichteten Personen", was mit meinem Fall gar nichts zu tun hat. Mir gegenüber ist keine Person zum Unterhalt verpflichtet, deswegen beziehe ich aktuell ja Hartz4 während ich als Vorbereitung zur Rückkehr in den Arbeitsmarkt Deutsch lerne.
Die begründenden Unterlagen, sprich Bewilligungsbescheid Hartz4 ab September liegen der BaMF auch vor, sonst wäre der Antrag ja komplett abzulehnen gewesen, weil unbegründet. Im Ablehnungsbescheid des Widerspruchs (unten in anonymisierter Kopie) wird auch explizit darauf verwiesen: "Dazu legten Sie einen aktuellen Nachweis über den Bezug von Arbeitslosengeld II vor. Der Leistungsbescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II wurde am XX.12.2019 ausgestellt und für den Zeitraum vom 01.09.2019 bis XX.YY.20120 (sic!) bewilligt."
Was nun? Klage ist soweit klar, aber ich suche nach Personen oder Institutionen, die mir in der Phase der Vorbereitung zur Seite stehen können (Stichworte: Caritas,
PKH, Rechtsberatungsgutschein, keine Ahnung, ...). Was mich vor Allem interessiert ist, wie es zu dieser Entscheidung kommen konnte. Ich bin belegt mittellos, weil Hartz4-Empfängerin und soll dann rückwirkend 800€ bezahlen? Da muß ich laut lachen. Aber irgendwie bleibt mir das Lachen doch im Hals stecken.
Liebe Grüße